Hausverkauf - weiteres Vorgehen?

Yvi

Mitglied
21. Aug. 2009
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Hallo zusammen

Ich bin neu bei euch und freue mich auf das aktive Mitwirken.

Gerne habe ich zum oben genannten Thema ein paar Fragen, auf welche mir hier bestimmt einige User antworten können.

Wir sind zurzeit eigenhändig an einem Hausverkauf (knapp 40 jähriges Haus im Kanton Aargau), also ohne Drittpersonen. Erfreulicherweise haben wir aktuell zwei ernsthaftere Interessenten und hoffen doch sehr, dass wir unter diesen beiden unseren zukünftigen Käufer der Liegenschaft finden werden.

Wie ist das weitere Vorgehen? Müssen wir uns dann als Verkäufer raschmöglichst beim Notar melden für einen Kaufvertragsentwurf? Wäre es auch möglich via Grundbuchamt? Was ist zu empfehlen evtl. günstiger?

Welche Kosten kommen auf uns zu? Ist das jeweils halbe / halbe oder wie wird dies grundsätzlich geregelt?

Braucht es dann vom Käufer beim Notartermin eine unwiderrufliche Bank-/Zahlungsgarantie für den vereinbarten Verkaufspreis oder wie läuft das? Wann wird der abgemachte Kaufpreisbetrag fällig? Ist das alles auf einmal?

Vielen herzlichen Dank für eure sehr geschätzten Infos,

Yvi

 
Hallo zusammen

Ich bin neu bei euch und freue mich auf das aktive Mitwirken.
willkommen im forum! da findest du bestimmt alle wissenswerte.

Müssen wir uns dann als Verkäufer raschmöglichst beim Notar melden für einen Kaufvertragsentwurf? Wäre es auch möglich via Grundbuchamt?
du musst vor allem darauf achten, was in deinem kanton gültig ist.

bei uns muss der kaufvertrag in jedem fall öffentlich beurkundet werden. das heisst du brauchst immer einen notar.

Was ist zu empfehlen evtl. günstiger?
notare haben von gesetz wegen ein kartell... da ist kein kraut gegen hohe preise gewachsen. /emoticons/default_eek.png
Welche Kosten kommen auf uns zu? Ist das jeweils halbe / halbe oder wie wird dies grundsätzlich geregelt?
erkundige dich am besten gleich beim notar. die kosten des notars und die handänderungskosten, sprich kantonale steuern und gebühren sind überall unterschiedlich geregelt.
Braucht es dann vom Käufer beim Notartermin eine unwiderrufliche Bank-/Zahlungsgarantie für den vereinbarten Verkaufspreis oder wie läuft das? Wann wird der abgemachte Kaufpreisbetrag fällig? Ist das alles auf einmal?
das ist abmachsache. es muss auf jeden fall im vertrag geregelt sein. und da musst du natürlich sicherstellen, dass du zu deinem geld kommst.

viel glück

rollwett

 
Müssen wir uns dann als Verkäufer raschmöglichst beim Notar melden für einen Kaufvertragsentwurf?W
Ja - normalerweise wählt der Verkäufer den Notar aus. Der Notar macht den Vertragsentwurf gemäss den Vorgaben des Verkäufers. Idealerweise spricht man sich mit dem Käufer ab ob der Notar für den Käufer auch OK ist.
Wäre es auch möglich via Grundbuchamt? Was ist zu empfehlen evtl. günstiger?
Im Kt. AG muss das via Notar geschehen, der Notar "beurkundet" den Vertrag und regelt den Rest dann mit dem Grundbuchamt.
Welche Kosten kommen auf uns zu? Ist das jeweils halbe / halbe oder wie wird dies grundsätzlich geregelt?
Im Prinzip ist man frei wie man es regelt, üblich ist im Kt. AG wohl halbe/halbe, Kosten sind in Ahängigkeit der Kaufsumme, ca. 2000.- bis 3000.- pro Partei bei einem durschschnittlichen Hauspreis.
Braucht es dann vom Käufer beim Notartermin eine unwiderrufliche Bank-/Zahlungsgarantie für den vereinbarten Verkaufspreis oder wie läuft das? Wann wird der abgemachte Kaufpreisbetrag fällig? Ist das alles auf einmal?
Brauchen tut es erst mal gar nichts, aber üblich ist schon ein sog. unwiederrufliches Zahlungsversprechen. Wie die Zahlungsmodalitäten sind, d.h. Anzahlung, alles auf ein mal oder in 10 Teilen, usw. kann alles frei definiert werden. Wer auf jeden Fall mitredet sind die Banken von Käufer und Verkäufer, d.h. die Bank des Verkäufers gibt dem Notar den Schuldschein, dei Bank des Käufers das Zahlungsversprechen. Beides bleibt in der Obhut des Notars bis der Vertrag beurkundet ist und wird dann den richtigen Stellen zugestellt.
In jedem Fall ist der Notar Berater für den Vertrag wie auch für die Abwicklung des Geschäfts und auch neutrale Urkundsperson. Er macht einen üblichen Vertragsentwurf, man kann aber seine Wünsche und Bedürfnisse einbringen. Normalerweise weiss der Notar auch was unbedingt geregelt werden muss (Gebäudeversicherung, Öl im Tank, Beschreibung des Zustands des Hauses, wegbedingung von Garantie).

 
Lieber Rollwett und lieber Werner

Ihr seid ja fix - ich danke euch ganz herzlich für diese sehr geschätzten Ausführungen. Super! Damit kann ich doch schon einiges anfangen und mir Gedanken machen über die weiteren Schritte.

Ein Hausverkauf bringt doch einiges mit und braucht enorm viel Zeit!! Wir sind momentan (noch) ohne Makler dran und haben das Projekt auf einigen Portalen eigenhändig aufgeschaltet. Unglaublich, was da täglich für dubiose Leute vom Ausland anrufen. Diese Telefonate sind aber meinerseits immer sofort wieder beendet, damit will ich gar nichts zu tun haben.

Danke euch vielmal für die rasche Hilfe und Grüessli, Yvi

 

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