Heimatschutz

Muffinman

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01. Juli 2008
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Hallo liebe Hausbauer

Ich wurde gestern wieder einmal auf den Boden der Bau-Realität geschleudert /emoticons/default_mad.png. Folgendes neues Problem:

Der Heimatschutz hat im Rahmen unseres Baugesuches ein Schreiben an die Gemeinde verfasst in welchem, wenn man es wörtlich nimmt, unser gesamtes Projekt in Frage gestellt wird. Der Erker sei nicht typisch für die Gegend, die Dachform nicht genug schlicht, auf Aufschüttungen soll verzichtet werden etc.

Da ich mich mit den Freunden des Heimatschutzes und deren Aufgabe nicht genau auskenne wollte ich fragen,

  • Ist die Meinung des Heimatschutzes eine Empfehlung oder ein "Befehl"?
  • Muss sich die Gemeinde bei der Beurteilung des Baugesuches daran halten?
  • Wenn nein, tut sie das im Normalfall trotzdem?
Wenn ja, dann kann ich meine Garage im Keller vergessen, den schönen, lichtbringenden Erker rauchen und neue Geldquellen für ein neues Projekt suchen:eek:.

 
Poste doch mal ein paar Informationen mehr:

Alter des Hauses

Lage des Hauses

Zone des Hauses

Katastereinträge zum Thema "schützenswertes Objekt"

 
Es ist ein Neubau, welcher ganz am Rande der Kernzone zu stehen kommen sollte. Daher auch keine Katastereinträge o.Ä.

Der erwähnte Erker geht vom EG gerade hoch ins OG (Etwas wie ein halbes Türmchen)

Brauchst du mehr Infos?

 
Das liegt also noch in der Kernzone! Mhhh... Hast Du im Baureglement Eurer Gemeinde nachgeschaut, was dort für Sonderbauvorschriften bestehen?

 
Ja, es steht schon sinngemäss drinn, dass das Gebäude dem Ortsbild nicht widersprechen sollte. Ich hätte aber gedacht, dass unser Projekt prima ins Dorf passt. Ausserdem sind wir abgelegen an der Landwirtschaftszone, haben ein Satteldach wie gewünscht, die Farbe passt.

Wir nun aber das Projekt vom Heimatschutz beurteilt oder von der Gemeinde? Oder von beiden?

 
Hallo muffinman

Durch die Lage deines Projektes ist die Gemeinde angewiesen eine Kopie des Baugesuches an den Heimatschutz resp. die Denkmalpflege zu senden.

Was dann damit gemacht wird ist reine Willkür. Du wirst keine Grundlagen finden - es ist reine Auslegungssache des geschriebenen Textes der Gemeindeverordnung resp. der denkmalpflegerischen Vorgaben. Setzte dich mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder noch besser mit seinem Chef zusammen und lasse ihnen mehrere Möglichkeiten.

d.h. du willst einen Erker also zeichne 4 -5 verschiedene Varianten von Erkern. Wenn du diese "Oberaufsichten" in eine Sackgasse manövierst sagen sie nein und sie müssen es nicht mal begründen. Lasse ihnen möglichst viel Spielraum aber bleibe bei deinem Grundwunsch (global). Bei meinem Balkongeländer habe ich ursprünglich horizontale Panele geplant.

balkon_treppenaufgang1 - Haus-Forum Galerie

Keiner hätte daran gedacht dies könnte ein Problem sein. Das Bauinspektorat hatte es als den Vorschriften entsprechend für gut befunden. Dem Ortsbild entsprechend ist ein weiter Begriff. Mit der Umplanung der Balkonpanele waren alle anderen Punkte vom Tisch.

Der kleinste Aufwand gegen all die anderen Punkte. Komunikation und Spielraum für die Gegenpartei sind wichtig.

Viel Glück.

Andy

 
Vielen Dank für deine Beschreibung.

Aber wenn ich meinen Erker verändere, brauche ich dann nicht wieder ein neues Baugesuch inkl. 30 Tage Einsprachefrist etc.?

Ich muss mich hier wohl auf längere Verhandlungen einstellen /emoticons/default_additional/105.gif. Da kommen meine geschäftlichen Erfahrungen mit Chinesen ja voll zum Zug. Schleimen, schauen dass die Gegenseite das Gesicht nicht verliert und sein eigenes Anliegen so verkaufen, als ob es die Idee der gegenseite war.

Ich freue mich...

 
Hallo muffinman

Genau so.

Besser noch fragen wie sie es sich vorstellen, dass der Erker ins Ortsbild passt.

Beim Bauinspektorat resp. einer versierten Gemeinde nachfragen inwieweit "kleine" Änderungen am Erscheinungsbild (Erker) Auswirkungen am Verlauf des Baugesuches haben. Das Gesuch kann weiterlaufen und die Änderungen fliessen zur Bewilligung ein.

Andy

 
Hallo Muffinman

Kann Andy nur beipflichten. Bei der Vorschrift, dass dein Haus ins Ortsbild passt, kommt es schlussendlich darauf an, dass es allen beiteiligten Amtsstellen "passt". Wie gesagt, am besten mit den Vertretern das Gespräch suchen und Varianten vorschlagen. Immer etwas konkretes bieten, das diskutiert werden kann und nicht Gesamtvorschläge von der "Gegenseite" erwarten. Versuchen einen Kompromiss aktiv herbeizuführen (meistens geben die Leute gerne "Ratschläge").

Was häufig wichtig ist ist auch das Gesamtbild der Gebäudegruppe (Horizontlinen etc) in der dein Haus zu stehen kommt und nicht nur ob dein Haus die selben Bauelemten aufweist.

Gruss Marcel

 

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