Heiraten Vorteil/Nachteil

Daneee

Mitglied
18. Okt. 2006
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Grüss Gott

Kann jemand sagen welche Vorteile/Nachteile es hat zu heiraten vor dem Hauskauf im Kanton Solothurn ??

Wenn man nur Standesamtlich heiraten will, wie schnell geht das, muss man sich da Monate vorher Anmelden ??

Danke für Infos

 
standesamtlich geht schnell, innert eines Monats, das einzige was ihr dazu braucht sind die Heimatscheine und 2 Trauzeugen.

Dann wird die Hochzeit publiziert und nach 2 Wochen kann die Trauung vollzogen werden.

Welch romantische Frage zum Valentinstag.../emoticons/default_wink.png

 
sind in einer ähnlichen situation

wir realisieren in einer arealüberbauung ein doppeleinfamilienhaus - realisierungszeitpunkt bzw. einzug sollte so in etwa nov. / dez. 2008 sein

nun zu unserer lage:

und zwar wurde der werkvertrag vor 2 monaten noch in konkubinatsstellung unterzeichnet

nun wird es in ca. 1-2 monaten der fall sein, dass dann das ganze auch im grundbuchamt eingetragen wird

der eintrag werden wir wohl im miteigentum mit dem schlüssel 70:30 an hand der eingebrachten mittel eintragen lassen

was würde sich für uns verändern wenn wir vor dem zeitpunkt von 2 monaten heiraten würden

und wie würde es aussehen wenn wir die ganzen einschreibungen im grundbuchamt dann bereits schon hinter uns haben uns erst im sommer heiraten würden

müssten wir dann was beim grundbuchamt nachtragen lassen

denn ich denke speziel wäre es ja in der zeit wo wir noch konkubinätler wären und falls dann in dieser zeit einer von beiden versterben würde - könnten auch die verwandten des verstorbenen - ansprüche an der liegenschaft geltend machen?!?

freue mich auf gute nützliche tipps

und allen wünsche ich einen schönen valentinstag - vor allem den frauen

grins

gruss interesting

 
standesamtlich geht schnell, innert eines Monats, das einzige was ihr dazu braucht sind die Heimatscheine und 2 Trauzeugen.

Dann wird die Hochzeit publiziert und nach 2 Wochen kann die Trauung vollzogen werden.

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Hallo

Im Kanton Solothurn wird schon lange nichts mehr publiziert. Am Besten rufst du einmal beim für dich zuständigen Zivilstandsamt an, die können dir genau Auskunft geben.

Kanton Solothurn: Themen A bis Z

 
Bezüglich der Eigentumsverhältnisse ändert sich m. E. nichts, ob verheiratet oder im Konkubinat. Auch verheiratete können eine Liegenschaft im Miteigentum nach beliebigem Schlüssel eintragen.

Schwieriger ist klar der Erbfall, wobei auch hier z.B. Kinder aus früheren Beziehungen sowieso Ansprüche haben, egal ob ihr verheiratet seid oder nicht. Andere Verwandte sind jedoch bei einem Ehepaar erstmal aussen vor.

 
@Mbaum

Ich bin nicht Jurist, aber das mit dem "aussen vor" ist meiner Meinung nach nicht richtig.

Aus meiner Sicht sind die Eltern des/der Verstorbenen zu 50% zwingend erbberechtigt, solange es keine direkte Nachkommen des/der Verstorbenen (unbedeutend aus welcher Beziehung) gibt. Man kann die Eltern zwar auf den Pflichtteil setzen, aber ein Erbvertrag der die Verteilung aufschiebt, nicht aufhebt, ist die sinnvollste Absicherung.

 
@swissstephan

Du hast recht, allerdings nur zu 25%..

"Art. 4621, ZGB:

B. Überlebende Ehegatten und überlebende eingetragene Partnerinnen oder Partner

Überlebende Ehegatten und überlebende eingetragene Partnerinnen oder Partner erhalten:

1.

wenn sie mit Nachkommen zu teilen haben, die Hälfte der Erbschaft;

2.

wenn sie mit Erben des elterlichen Stammes zu teilen haben, drei Viertel der Erbschaft;

3.

wenn auch keine Erben des elterlichen Stammes vorhanden sind, die ganze Erbschaft"

Eine Gute Adresse für solche und ähnliche rechtliche Fragen:

Systematische Sammlung des Bundesrechts

 
Hallo mbaum

Das ist eben das, was ich toll an diesem Forum finde. Jeder kann ein bisschen zum Thema beitragen, zusammen wissen wir alles und werden dadurch unschlagbar /emoticons/default_biggrin.png

 

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