Heizung mit Oelfeuerung

chris

Mitglied
18. Sep. 2006
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Bei der kürzlich erfolgten amtlichen Abgaskontrolle hat unser 16-jähriger Brenner trotz regelmässigem Unterhalt die Prüfung nicht mehr bestanden und musste ersetzt werden.

Die Firma hat nun für den neuen Brenner nur ein Jahr Garantie angeboten.

Frage:Ist das noch zeitgemäss?

Ich dachte, dass heute allgemein für technische Geräte mindestens zwei Jahre gesetzlich vorgeschrieben sind. Habe aber in der einschlägigen Literatur nichts brauchbares gefunden.

Chris

 
@chris

2 Jahre Garantie gilt nur für EU Staaten, da die Schweiz jedoch nicht zur EU gehört, gilt das hier nicht. Es gibt jedoch Firmen die sich an die EU anlehnen und die 2 jahre und mehr geben.

 
Hallo Vorgeschrieben ist grad gar nichts - es ist aber üblich dass man ind er Schweiz 1 Jahr Garantie erhält.

In deutschland gibt es gesetzlich 1 Jahr Garantie und 1 Jahr Gewährleistungspflicht. Da muss also auch unterschieden werden.

Es gibt aber durchaus Hersteller die auch in der Schweiz 2 oder gar 5 Jahre Garantie geben.

 
Bei der kürzlich erfolgten amtlichen Abgaskontrolle hat unser 16-jähriger Brenner trotz regelmässigem Unterhalt die Prüfung nicht mehr bestanden und musste ersetzt werden.

Die Firma hat nun für den neuen Brenner nur ein Jahr Garantie angeboten.

Frage:Ist das noch zeitgemäss?

Ich dachte, dass heute allgemein für technische Geräte mindestens zwei Jahre gesetzlich vorgeschrieben sind. Habe aber in der einschlägigen Literatur nichts brauchbares gefunden.

Chris
Vor 2 Jahren wurde in meinem ersten Haus (Bj. 1988) der Brenner ersetzt. Ich habe 1 Jahr Garantie erhalten - wie üblich hier.

Martin

 

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