Wir haben im Mai 2011 eine Liegenschaft im Kanton Aargau gekauft. Anlässlich der Verhandlungen haben wir den Verkäufer mehrfach betreffend die Oelheizung, bzw. deren Zustand, etc. angesprochen.
Bei der heutigen Inspektion haben wir nun erfahren, dass bereits dem Vorbesitzer von der Gemeinde mitgeteilt worden war, dass die Heizung bis spätestens 2015 ersetzt werden muss, da einige Grenzwerte überschritten werden!!!!
Ich war der Meinung, dass irgendwo mal stand, dass der Verkäufer keine anstehenden Kosten und bekannte Mängel verheimlichen darf?? Könnt ihr mir weiterhelfen? Gibt es eine Möglichkeit, den damaligen Verkäufer in die Pflicht zu nehmen??
Ich hoffe, Ihr habt Tips und Erfahrungen für mich - besten Dank im Voraus!!
Cona
Bei der heutigen Inspektion haben wir nun erfahren, dass bereits dem Vorbesitzer von der Gemeinde mitgeteilt worden war, dass die Heizung bis spätestens 2015 ersetzt werden muss, da einige Grenzwerte überschritten werden!!!!
Ich war der Meinung, dass irgendwo mal stand, dass der Verkäufer keine anstehenden Kosten und bekannte Mängel verheimlichen darf?? Könnt ihr mir weiterhelfen? Gibt es eine Möglichkeit, den damaligen Verkäufer in die Pflicht zu nehmen??
Ich hoffe, Ihr habt Tips und Erfahrungen für mich - besten Dank im Voraus!!
Cona