Hallo
Kann uns unser GU zur Hausübernahme "nötigen"?
Das Haus ist noch nicht fertig gebaut, soll heissen, die Innenarbeiten sind fertig, aber die Fassade, das Garagen- und das Vordach sind noch nicht abgedichtet, dadurch kann der Grundputz der Fassade nicht trocknen,
und der Fassadenbauer weigert sich zurecht, den Abrieb anzubringen solange die Fassade nicht trocknen kann.
Die Umgebungsarbeiten sind noch nicht gemacht. Das Haus muss daher über eine 50cm hohe Stufe betreten werden, und der ganze Dreck kommt mit ins Haus. Auch wenn wir hinten hinausgehen wollen, stehen wir unmittelbar im Matsch.
Unser GU behauptet das es trotzdem Bezugsbereit wäre.
Da das Garagendach noch nicht abgedichtet ist, ist natürlich auch die Garage ständig nass. Gehört diese denn nicht zur Bezugsbereitschaft dazu, oder spielt das keine Rolle wenn diese noch nicht fertig ist?
Wir sollten eigentlich schon seit Oktober 2012 in dem Haus wohnen, mussten aber mittlerweile in eine Ferienwohnung umziehen. Wir bezahlen Mietzins und Hypothekarzins, was unseren GU aber absolut nicht interessiert.
Da er schon ein halbes Jahr im Verzug ist mit den Bauarbeiten, und bei der Überschreibung der ganze Betrag fällig ist, befürchten wir, wie die bisherige Erfahrung zeigt, das die noch fälligen Arbeiten wohl nur schlendernd fertig gemacht werden,
und wir dann auch absolut kein Druckmittel mehr in der Hand haben.
Offenbar bestimmt er alleine ob das Haus bezugsbereit ist oder nicht. Wir haben auch einen Bauherrenberater beigezogen, der nach seinem Augenschein bestätigt, dass das Haus nicht bezugsbereit sein wird.
Übernahmetermin ist der 5. April 2013 danach soll die Überschreibung stattfinden.
Sollten wir diese nicht unterschreiben, so droht er uns in Verzug zu setzten.
Haben wir denn gar keine Rechtlichen Mittel gegen dieses Vorgehen in der Hand??
Wir werden ja offenbar zur Übernahme gezwungen.
Besten Dank für eure Antworten
Kann uns unser GU zur Hausübernahme "nötigen"?
Das Haus ist noch nicht fertig gebaut, soll heissen, die Innenarbeiten sind fertig, aber die Fassade, das Garagen- und das Vordach sind noch nicht abgedichtet, dadurch kann der Grundputz der Fassade nicht trocknen,
und der Fassadenbauer weigert sich zurecht, den Abrieb anzubringen solange die Fassade nicht trocknen kann.
Die Umgebungsarbeiten sind noch nicht gemacht. Das Haus muss daher über eine 50cm hohe Stufe betreten werden, und der ganze Dreck kommt mit ins Haus. Auch wenn wir hinten hinausgehen wollen, stehen wir unmittelbar im Matsch.
Unser GU behauptet das es trotzdem Bezugsbereit wäre.
Da das Garagendach noch nicht abgedichtet ist, ist natürlich auch die Garage ständig nass. Gehört diese denn nicht zur Bezugsbereitschaft dazu, oder spielt das keine Rolle wenn diese noch nicht fertig ist?
Wir sollten eigentlich schon seit Oktober 2012 in dem Haus wohnen, mussten aber mittlerweile in eine Ferienwohnung umziehen. Wir bezahlen Mietzins und Hypothekarzins, was unseren GU aber absolut nicht interessiert.
Da er schon ein halbes Jahr im Verzug ist mit den Bauarbeiten, und bei der Überschreibung der ganze Betrag fällig ist, befürchten wir, wie die bisherige Erfahrung zeigt, das die noch fälligen Arbeiten wohl nur schlendernd fertig gemacht werden,
und wir dann auch absolut kein Druckmittel mehr in der Hand haben.
Offenbar bestimmt er alleine ob das Haus bezugsbereit ist oder nicht. Wir haben auch einen Bauherrenberater beigezogen, der nach seinem Augenschein bestätigt, dass das Haus nicht bezugsbereit sein wird.
Übernahmetermin ist der 5. April 2013 danach soll die Überschreibung stattfinden.
Sollten wir diese nicht unterschreiben, so droht er uns in Verzug zu setzten.
Haben wir denn gar keine Rechtlichen Mittel gegen dieses Vorgehen in der Hand??
Wir werden ja offenbar zur Übernahme gezwungen.
Besten Dank für eure Antworten