Hiiiilfeee, unser GU "nötigt" uns zur Hausüberschreibung

Amphoter

Mitglied
02. Juni 2012
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Hallo

Kann uns unser GU zur Hausübernahme "nötigen"?

Das Haus ist noch nicht fertig gebaut, soll heissen, die Innenarbeiten sind fertig, aber die Fassade, das Garagen- und das Vordach sind noch nicht abgedichtet, dadurch kann der Grundputz der Fassade nicht trocknen,

und der Fassadenbauer weigert sich zurecht, den Abrieb anzubringen solange die Fassade nicht trocknen kann.

Die Umgebungsarbeiten sind noch nicht gemacht. Das Haus muss daher über eine 50cm hohe Stufe betreten werden, und der ganze Dreck kommt mit ins Haus. Auch wenn wir hinten hinausgehen wollen, stehen wir unmittelbar im Matsch.

Unser GU behauptet das es trotzdem Bezugsbereit wäre.

Da das Garagendach noch nicht abgedichtet ist, ist natürlich auch die Garage ständig nass. Gehört diese denn nicht zur Bezugsbereitschaft dazu, oder spielt das keine Rolle wenn diese noch nicht fertig ist?

Wir sollten eigentlich schon seit Oktober 2012 in dem Haus wohnen, mussten aber mittlerweile in eine Ferienwohnung umziehen. Wir bezahlen Mietzins und Hypothekarzins, was unseren GU aber absolut nicht interessiert.

Da er schon ein halbes Jahr im Verzug ist mit den Bauarbeiten, und bei der Überschreibung der ganze Betrag fällig ist, befürchten wir, wie die bisherige Erfahrung zeigt, das die noch fälligen Arbeiten wohl nur schlendernd fertig gemacht werden,

und wir dann auch absolut kein Druckmittel mehr in der Hand haben.

Offenbar bestimmt er alleine ob das Haus bezugsbereit ist oder nicht. Wir haben auch einen Bauherrenberater beigezogen, der nach seinem Augenschein bestätigt, dass das Haus nicht bezugsbereit sein wird.

Übernahmetermin ist der 5. April 2013 danach soll die Überschreibung stattfinden.

Sollten wir diese nicht unterschreiben, so droht er uns in Verzug zu setzten.

Haben wir denn gar keine Rechtlichen Mittel gegen dieses Vorgehen in der Hand??

Wir werden ja offenbar zur Übernahme gezwungen.

Besten Dank für eure Antworten

 
Lass ihn euch in verzug setzten, wird er nicht durchbringen. Relevant ist der vertrag, steht dort nichts konkretes, so gilt das werk dann als fertig, wenn die vertraglichen arbeiten gemacht sind, sprich fertig. Du kannst aber schon übernehmen, dann aber im übergabeprotokoll schön alle offenen punkte aufnehmen, was dann etwas lange werden wird.

Ebenfalls ja nicht zahlen, solange nicht alles fertig ist. Ich habe z. B. Bei meinem gu 10000 zurückbehalten. Funktioniert und ich habe die offenen kleinigkeiten im streitfall abgegolten. Brauche das zwar nicht bei mir aber es beruhigt :-)

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Ich würde es drauf ankommen lassen. Bei androhung ist er beweispflichtig :-)

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Wir haben ihm vorgeschlagen, dass wir einen Teil zurückbehalten, jedoch ist er mit diesem Vorgehen nicht einverstanden, und verlangt nach der Überschreibung den vollen Betrag.

Ich weiss echt nicht was wir machen sollen, irgendwie fühlen wir uns ausgeliefert, aber einen Anwalt haben wir schon lange eingeschaltet. Auch dieser empfiehlt uns, das Haus nicht zu überschreiben bis die Aussenarbeiten fertig sind.

Laut GU muss die Fassade nicht fertig sein, das Haus sein trotzdem Bezugsbereit, da alle Innenausbauten fertig sind. Leider wurden diese unter solchen Zeitdruck ausgeführt, dass nur noch alles hingepfuscht wurde.

Aber da kommt er mit seinen SIA Normen, die wir ja nicht kennen.

 
Hör auf deinen anwalt und schlaf ruhig. Ihr könnt den gu übrigens auch in cerzug setzten und den schaden (miete, wohnkomfort etc) geltend machen, der euch durch den verzug entstanden ist.

Wichtig: nicht zahlen!!! Zahlt ihr habt ihr verloren!!!

Er kann euch maximal die verzugszinsen in rechnung stellen, sollte er recht bekommen, was er so aus der ferne beurteilt eh nicht bekommt. Die bauliche meinung habt ihr ja schon vom fachmann.

Lass ihn mal ein schreiben von eurem anwalt lesen. :-)

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Den GU hat unser Anwalt schon seit Oktober (1. Einzugstermin) in Verzug gesetzt. Sämtliche zusätzliche Kosten haben wir ihm in Rechnung gestellt, da meinte er doch, wir können jetzt ja sparen, da wir weniger Mietzins für die Ferienwohnung bezahlen, als vorher für das Haus das wir gemietet haben

 
Vertrau deinem anwalt! Solltest du dann nicht beruhigt schlafen, wechsle den anwalt :-)

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Ja nicht alles bezahlen, sonst macht er dann gar nichts mehr. Wäre nicht das erste Mal.

Ausserdem: Hast Du mal eine Betreibungsauskunft von ihm eingeholt? Nicht dass er kurz nach vollständiger Bezahlung den Konkurs anmeldet und die Handwerker noch nicht bezahlt wurden und dann ein Pfandrecht eintragen lassen. Hast Du irgendwelche Infos bzgl. Bezahlung der Handwerker? Wenn man sich auf der Baustelle mal etwas mit denen unterhält, erfährt man so einiges über deren Verhältnisse zum GU.

 
Lass dich nicht verrückt machen, der GU wird kaum irgendwas durchbringen. Es ist immer die gleiche Masche, den Käufer unter Druck setzen, bis der Nachgibt. Den Schaden hast du.

Was steht im Vertrag bezüglich Einzugstermin und Verzögerungen? Ich würde dann umgekehrt ihn beklagen wegen Zusatzkosten. Das habe ich übrigens auch mit meinem GU gemacht.

Der konnte den Einzugstermin nicht halten und ich hätte damit Mehrkosten gehabt (Ausserordentliche Kündigung der Mietswohnung). Ich habe ihm dann die Wahl gelassen:

- Einzugstermin gemäss Vertrag und ich ziehe in ein Hotel inkl. Einlagerung der Möbel. Rechnung geht direkt an den GU

- Ich ziehe ausserordentlich aus, der GU übernimmt die Zusatzkosten (Nachfolger für Wohnung suchen, Mehrkosten wegen höherer Miete als Hypothek plus Umtriebe)

Er hat sich dann für zweiteres entschieden.

Nur selber resolut dem GU gegenüber treten, er hat seinen Teil des Vertrages nicht eingehalten. Ja nicht auf einen Kompromiss eingehen, der dir Schaden hinzufügt. Du hast jetzt ein paar Wochen wo Nervenaufreibend sind. Wenn du aber nachgibst hast du Jahre die dich nerven......

Deinem Anwalt vertrauen und selber Schritte einleiten.

 

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