Hilfe - Baumeister gesucht!!!

mandolino

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06. Juni 2010
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Hallo zusammen

Seit Mitte Mai haben wir die schriftliche Baubewilligung und warten eigentlich darauf dass es losgeht - sprich der Spatenstich erfolgt.

In unserem GU-Vertrag steht, dass der Baustart innerhalb 6 Wochen nach Vorliegen der schriftlichen Baubewilligung erfolgt. Diese 6 Wochen werden nun Ende Monat abgelaufen.

Nun teilt uns der GU mit, dass es in unserer Region keinen freien Baumeister gibt resp. die spährlichen Auftragsübernahme-Angebote den Baustart ab Mitte August vorsehen!!! 2 Firmen seien noch am rechnen....d.h für mich das Angebot des GUs ist offensichtlich in Zeiten der vollen Auftragsbücher zu niedrig...

Dem GU Projektleiter tut es leid ... uns kostet es aber Geld, denn der Baukredit läuft!

Meine Frage:

Muss ich mich damit abfinden? Im Vertrag gibt es unter dem Baustart-Artikel keinen Passus der eine Bauverzögerung durch nicht vorhanden Baumeister resp. Handwerker abdeckt!

Für mich ist es eigentlich klar, dass es dann am GU liegt einen Baumeister zu finden auch wenn das bedeutet er muss einen höheren Preis zahlen...ich trage ja auch gewisse Risiken whd. des Baus .. so auch er....

Sorry bin gerade etwas konfus.... whs. aufgrund der Enttäuschung, dass es schon Probleme gibt bevor der Spatenstich erfolgt ist...

Habe Anfang nächste Woche ein Treffen mit dem GU und möchte eigentlich auf den vertraglich vermerkten Baustart - sprich Anfang Juli - beharren!

Bin gespannt auf Eure Meinungen

Gruss

mandolino

 
Was ist denn abgemacht bezüglich dem Fertigstellungstermin? Sinn und Zweck vom GU ist ja dass er sich um alles kümmert.

 
Hallo Werner

Ich zitiere aus dem GU-Vertrag :

Beginn der Bauarbeiten:

"Die Bauarbeiten werden innert 6 Wochen nachdem die (GU-Name) im Besitz der in Rechtskraft erwachsenen Baubewilligung ist, begonnen und wenn der schriftliche Ausweis über die Verfügbarkeit des Baukredites seitens des Geldgebers vorhanden ist."

Den Baukredit-Ausweis haben Sie seit Ende Januar und die schriftliche Baubewiiligung seit dem 15.Mai.

Zu Deiner Frage:

Bezugsbereitschaft:

"Das Bauwerk kann bezogen werden innert 8 Monaten ab Baubeginn (Fertigstellung Aushub). Der definitive Bezugstermin kann dem Bauherrn nach Montage der Fenster mitgeteilt werden."

Sehe da keinen Passus in dem steht "Falls kein Baumeister gefunden werden kann, verzögert sich der Baubeginn leider um ca. 2 Monate" /emoticons/default_additional/202.gif:202:/emoticons/default_additional/202.gif

Gruss

mandolino

 
Schlecht ist dass der Fertigstellungstermin an den Baubeginn gekopplt ist. Was das schlussendlich juristisch bedeutet weiss ich leider auch nicht. Ich als Laie she die ganzen Termine so: 2 Kriterien müssen erfüllt sein, dann 6 Wochen, dann ab Fertigstellung Aushub 8 Monate, aber es steht auch definitiver Termin kann dem Bauherrn nach Montage der Fenster mitgeteilt werden. Was gilt nun? Wie viel Zeit kann von Baubeginn bsi Fertigstellung Aushub liegen?

Will dich nicht verunsichern aber die Baubranche hat im Moment glaub ganz gut zu tun. Aus meiner Erfahrung mit einem Umbau letztes Jahr sind 6 Wochen eine eher kurze Vorlaufzeit. Warum ist der GU jetzt noch am Offerten von Baumeistern einholen? Das hätte er doch alles schon vor dem Baugesuch oder spätestens parallel zum Einreichen des Gesuchs machen können. Der GU wird wohl alles versuchen einen Baumeister zu finden der zu dem Preis offeriert den er intern für die Baumeisterarbeiten gerechnet hat. Insofern vermute ich dass da ein paar klärende Worte notwendig sind.

 
Hallo Mandolino

Auch bei uns das gleiche Problem: kein Baumeister!!!

Wir bauen mit architekt. Alle haben wohl volle Auftragsbücher in unsere Region und können sich jeden Preis erlauben. Wir haben die Baubewilligung bereits seit anfang März...

Jetzt heisst es warten und hoffen.

 
Hallo Corina

Tut mir leid für Euch - Ihr wartet ja schon einiges länger als wir. Das ist halt der "Nachteil" des tiefen Hypothekarzinses....

Habe das Gefühl in der Baubranche gibt's einfach keinen gesunden Mittelweg: Entweder sind die Auftragsbücher proppevoll oder total leer...

Hoffe das es bald losgehen kann bei Euch ...dieses Warten finde ich das Schlimmste - insbesondere wenn man mit seinen Hausaufgaben (Küche, Sanitärmaterial, Platten etc.) schon gemacht hat!!!

Gruss in die Ostschweiz

mandolino

 
Liebe Wartende

Lieber etwas länger ausharren und dafür nicht den erstbesten Baumeister anstellen... Es gibt immer Unternehmen, die trotz voller Auftragsbücher weitere Aufträge annehmen. Ob sie dann termingerecht und sauber arbeiten können, sei dahingestellt...

Gruss von VanTor

 
Hallo

Beitrag im Beobachter von letzter Woche.

50% der Betriebe im Baugewerbe machen Minus !

Aufgrund dieser schlechten Aussichten wird es immer weniger Bauunternehmer geben.

Die wenigen die noch Aufträge annehmen haben volle Auftragsbücher und entsprechende Wartelisten.

Es ist aber nicht der Endkunde der vom tiefen Preis profitiert.

Durch gute Organisation ist die Differenz zwischen tiefem Unternehmerpreis und hohem Endkundenpreis selten begründet.

mausi

 
Tja die Hoffnung stirbt zuletzt....

Vielleicht klappt's ja doch noch! Natürlich möchte ich nicht einen Baumeister haben, der eigentlich gar keine Zeit hat.

Es nervt mich einfach, dass ich das Gefühl nicht loswerde mein GU bemüht sich nicht mit allen Mitteln....

 
Und leider steht nichts im Vertrag bezüglich Konsequenzen bei Terminüberschreitung. Da hätte der Fachmann bei der unabhängigen Vertragsprüfung wohl den Mahnfinger erhoben.

Du solltest schon mal schriftlich anmahnen, dass Du die Folgekosten durch die Terminüberschreitung dem GU anhängen wirst, und diese dann sorgfältig dokumentieren.

Da Schadenminderungspflicht rechtlich und auch moralisch besteht, kann man nicht auf GU-Kosten Ferien im Palace St-Moritz machen, bis das Haus fertig ist, sondern man sollte auch jeweils begründen, warum es keine billigere zumutbare Zwischenlösung (für Mietverlängerung, Möbeleinlagerung, usw.) gab.

Der drohende Terminverzug gibt dem GU noch nicht das Recht, dann noch schneller und noch schlampiger zu arbeiten, obwohl die Versuchung dazu zweifellos besteht. Also drauf achten, dass Ausschalfristen und dergleichen trotzdem eingehalten werden!

 
@emil17

Der GU-Vertrag wurde von einem Bauherrenberater überprüft!

Am obengenannten Artikel bezüglich Baubeginn wurde keine Kritik geübt, da dieser auch meiner Meinung nach klar definiert ist!

2 Bedingungen müssen erfüllt sein - danach maximal 6 Wochen Wartezeit -und dann Baubeginn.

Ich bin kein Jurist aber da sind keine Aufschubmoglichkeiten erwähnt.

Die Fertigstellung der Baute ist ein anderer Artikel - siehe oben. Aber wie gesagt hier geht es um den Baubeginn!!!

 
Schön - was wird passieren, wenn er nun einfach nicht anfängt, obwohl es im Vertrag steht, dass er muss? Mängel kann man korrigieren, vertane Zeit kann man nicht zurückholen.

"wird halt später fertig, kann ich auch nix dafür, Pech", und das wars dann?

So ne Klausel ist ohne konkrete Folgen im Nichterfüllungsfall (Konventionalstrafe) nichts wert, denn du musst beweisen, dass Dir ein Schaden entstanden ist, dass Du alles unternommen hast, ihn so gering wie möglich zu halten, und Du musst ihn bezffern und auch noch erstreiten. Die Umtriebe hast Du trotzdem.

Wenn er einen anderen Kunden hat, der ihn schmerzhafter zwickt, falls er dort auch in Verzug kommt, dann wird eben dieser andere zuerst bedient, und Du wartest noch etwas länger.

Genau genommen kann es Dir egal sein, wann er anfängt, aber nicht, wann er fertig ist. So wie das hier steht, hat er das Recht später fertigzustellen, weil er später angefangen hat (ob das vor Gericht haltbar ist, ist eine andere Frage, aber das muss man wiederum erstreiten, und das Ziel ist doch, Verträge so zu formulieren, dass das nicht erforderlich ist)

Hätte, meiner Meinung nach, der Berater wissen und wenigstens ansprechen sollen. In Bauverträgen mit professionellen Bauherren (z.B. Strassenbau) ist das nämlich üblich.

Im Strassenverkehrsgesetz gibts genau deswegen nicht nur eine ausführliche Liste aller unzulässigen Verhaltensweisen, sondern auch einen genauen Tarif, was es jeweils absetzt, wenn man erwischt wird.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo mandolino

Der unbequemere Kunde oder das Objekt mit höherem Gewinn wird zuerst in Angriff genommen.

Der GU kann, wenn seine Aussage stimmt, sein Nichteinhalten von der Baumeistersituation abhängig machen (quasi höhere Macht - wenn es stimmt).

d.h. der unterschriebene Vertrag ist bezüglich gemachter Antrittsfristen auch relativ verlässlich.

Würde in diesem Punkt einfach keine Ruhe geben und Terminpläne etc. verlangen.

mausi

 

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