Hallo zusammen
Seit Mitte Mai haben wir die schriftliche Baubewilligung und warten eigentlich darauf dass es losgeht - sprich der Spatenstich erfolgt.
In unserem GU-Vertrag steht, dass der Baustart innerhalb 6 Wochen nach Vorliegen der schriftlichen Baubewilligung erfolgt. Diese 6 Wochen werden nun Ende Monat abgelaufen.
Nun teilt uns der GU mit, dass es in unserer Region keinen freien Baumeister gibt resp. die spährlichen Auftragsübernahme-Angebote den Baustart ab Mitte August vorsehen!!! 2 Firmen seien noch am rechnen....d.h für mich das Angebot des GUs ist offensichtlich in Zeiten der vollen Auftragsbücher zu niedrig...
Dem GU Projektleiter tut es leid ... uns kostet es aber Geld, denn der Baukredit läuft!
Meine Frage:
Muss ich mich damit abfinden? Im Vertrag gibt es unter dem Baustart-Artikel keinen Passus der eine Bauverzögerung durch nicht vorhanden Baumeister resp. Handwerker abdeckt!
Für mich ist es eigentlich klar, dass es dann am GU liegt einen Baumeister zu finden auch wenn das bedeutet er muss einen höheren Preis zahlen...ich trage ja auch gewisse Risiken whd. des Baus .. so auch er....
Sorry bin gerade etwas konfus.... whs. aufgrund der Enttäuschung, dass es schon Probleme gibt bevor der Spatenstich erfolgt ist...
Habe Anfang nächste Woche ein Treffen mit dem GU und möchte eigentlich auf den vertraglich vermerkten Baustart - sprich Anfang Juli - beharren!
Bin gespannt auf Eure Meinungen
Gruss
mandolino
Seit Mitte Mai haben wir die schriftliche Baubewilligung und warten eigentlich darauf dass es losgeht - sprich der Spatenstich erfolgt.
In unserem GU-Vertrag steht, dass der Baustart innerhalb 6 Wochen nach Vorliegen der schriftlichen Baubewilligung erfolgt. Diese 6 Wochen werden nun Ende Monat abgelaufen.
Nun teilt uns der GU mit, dass es in unserer Region keinen freien Baumeister gibt resp. die spährlichen Auftragsübernahme-Angebote den Baustart ab Mitte August vorsehen!!! 2 Firmen seien noch am rechnen....d.h für mich das Angebot des GUs ist offensichtlich in Zeiten der vollen Auftragsbücher zu niedrig...
Dem GU Projektleiter tut es leid ... uns kostet es aber Geld, denn der Baukredit läuft!
Meine Frage:
Muss ich mich damit abfinden? Im Vertrag gibt es unter dem Baustart-Artikel keinen Passus der eine Bauverzögerung durch nicht vorhanden Baumeister resp. Handwerker abdeckt!
Für mich ist es eigentlich klar, dass es dann am GU liegt einen Baumeister zu finden auch wenn das bedeutet er muss einen höheren Preis zahlen...ich trage ja auch gewisse Risiken whd. des Baus .. so auch er....
Sorry bin gerade etwas konfus.... whs. aufgrund der Enttäuschung, dass es schon Probleme gibt bevor der Spatenstich erfolgt ist...
Habe Anfang nächste Woche ein Treffen mit dem GU und möchte eigentlich auf den vertraglich vermerkten Baustart - sprich Anfang Juli - beharren!
Bin gespannt auf Eure Meinungen
Gruss
mandolino