Hilfe bei Rechtsfragen zum Kaufvertrag?

Na ja, ich habe mir das Teil ca. 5x durchgelesen. Jedes mal wurde es ein bisschen klarer. Die offenen Fragen habe ich dann detailliert mit dem GU besprochen. Einen Juristen haben wir nicht beigezogen. Ev. kannst du aber beim HEV nachfragen?

 
Ich würde mir das Ganze auch ganz gut durchlesen, evtl. kopieren und anstreichen, was nicht klar ist, oder mit was man nicht einverstanden ist!!!

Evtl. kann man diese Stellen dann auch hier ins Forum posten. Hat ja hier bestimmt auch Leute, die sich damit auskennen?!

Vielleicht ist das aber auch ein Standardvertrag, oder? In den meisten Branchen gibt es ja so vorgefertigte Verträge, die man dann übernehmen kann/ oder ergänzen. Das ist dann ja immer der selbe Juristenjargon und dementsprechend auch schon mehrfach entschlüsselt./emoticons/default_biggrin.png

 
Mmh, der endgültig verbindliche Vertrag wird ja vom Grundbuchamt aufgesetzt und den Parteien zur Durchsicht zugesandt und enthält im Normalfall nicht allzu viel "unverständliches".

Darin ist normalerweise die Parzelle genau beschrieben resp. Grundbuchauszug im Anhang. Dieser Teil ist wohl der wichtigste (Dienstbarkeiten wie Wegrechte, Durchleitungsrechte, aber auch Pfandrechte, etc...). Am besten steht hier nichts ;-)

Im weiteren sind noch die Daten der Zahlung(-en) an den Verkäufer und der Eigentumsübertragung/Grundbucheintrag (meist nach Bezahlung des vollen Betrages) sowie die Zahlungsmodalitäten (bar, raten, etc.) darin geregelt.

Alsdann bleibt noch die Regelung der Gebühren und Steuern, die normalerweise hälftig von Käufer und Verkäufer getragen werden, wobei beim Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum meist keine Handänderungssteuer für den Käufer anfällt. Wichtig hier: Der Staat hat immer, auch ohne Eintrag, ein Pfandrecht auf das Grundstück, wenn der Verkäufer seine Gebühr oder Steuern (Gewinnsteuer, etc.) nicht zahlt! Als Käufer kann man da ganz schön dumm dastehen...Da gibt es zwei Möglichkeiten: Zahlung via Treuhandstelle, die den Steuerbetrag bis zur Zahlung einbhält oder direkte Verrechnung mit dem Kaufpreis und der Käufer zahlt alles....

Zu guter letzt werden alle Parteien genannt (Käufer, Verkäufer, etwaige Treuhandstelle zur Zahlungsabwicklung, etc.).

Inhalte, die über das oben genannte hinausgehen, d.h. irgendwelche Sonderregelungen sowie Eintragungen im Grundbuchauszug, die nicht 100%ig verständlich sind, unbedingt hinterfragen.

Dann kann eigentlich nicht viel schiefgehen.

 
Hallo

danke für eure Hinweise. Ich seh das grundsätzlich auch so. Das meiste ist ja auch klar und relativ versätndlich, ausserdem handelt es sich um durchaus seriöse Partner (GU, Notariat) mit "gutem Namen", also nicht um irgendwelche Feld-Wald-Wiesen-Firmen...

Trotzdem: als Laie kann ich mit Begriffen wie "Doppelvertretung und Selbstkontrahierung erlaubt" einfach wenig anfangen, die "Dumont-Praxis" ist mir unbekannt, das "Gesetzliche Vorkaufsrecht" noch schleierhaft usw usw...

Ich möchte ganz einfach wissen & verstehen, was ich unterschreibe. Bleibt wir wohl nichts anderes übrig, als den ganzen Begriffsdschungel zu durchforsten und mich im www schlau zu machen.

gruss patbone

 
Hallo,

nein ich habe niemanden dazu gefragt. Bei uns hat es sich auch "nur"

um das Land gehandelt. Zudem sehe ich von berufswegen sehr viele Kaufverträge

und weiss in etwas was normal ist oder vorkommen kann.

Achte Dich vorallem beim Grundstück auf Grundlasten, Dienstbarkeiten,

An- und Vormerkungen. Grundbuchauszug muss dabei sein!

 
Weiss es jetzt auch nicht genau, aber hat eigentlich die Dumont Praxis nicht etwas mit den werterhaltenden und den wertvermehrenden Teilen eines Hauses zu tun? /emoticons/default_sad.png Habe das irgendwie schon gehört im Zusammenhang damit.

Selbstkontrahierung wird oft unter dem Titel der Stellvertretung genannt. Ähm Insichgeschäfte nennt man das auch. /emoticons/default_biggrin.png

Auf jeden Fall ist die Selbstkontrahierung ein Selbsteintritt, zudem eine Genehmigung notwendig ist.

Wenn also z.B. Typ A dem Typen B(= ein Vertreter) etwas zum Verkaufen gibt und er (Typ /emoticons/default_cool.png das dann selber kaufen will, dann muss A das genehmigen.

nebenbei: Etwas anderes wäre die Doppelkontrahierung (Doppelvertretung)

Vielleicht hilft euch das ja ein wenig /emoticons/default_rolleyes.gif

 
Hallo Zusammen

Der Lebenspartner einer Arbeitskollegin von mir ist Anwalt und hat schon einige Fälle bearbeitet, die Bauherren viel ärger bereitet haben, welchen man hätte vermeiden können.

Wir werden unseren Vertrag einem Bauanwalt vorlegen. Kostet sich etwas, aber dafür sind wir auf der sicheren Seite.

Liebe Grüsse leila

 
leila: Finde ich einen sehr guten Vorschlag.

Den Vertrag einem versierten Juristen - der sich im Bau-, Sachen- und Vertragsrecht auskennt - vorlegen und prüfen lassen.

Kostet wohl etwas Geld. Aber man gewinnt dadurch mehr Sicherheit, das richtige zu unterschreiben.

Grüsse vom Casabauer

 
Hallo

ich habe mich beim HEV eingetragen und bin da für 30.- pro jahr Mitglied. Als Mitglied habe ich kostenlos Anspruch auf Rechtsberatung.

Zudem kommt jeden Monat eine interessante Zeitung mit Infos und Tipps.

Unseren Vertrag habe ich bei uns im geschäft durch eine Juristin die sich auskennt checken lassen.

Versuche noch andere Verträge zu erhalten und vergleiche - dann merkst Du schnell mal was speziel ist oder fehlt etc.

Unter www.konsum.tv gibt es u.a. auch ein merkblatt zu verträgen (siehe Attachment).

WissenswertesueberdieVertraeg.pdf

 

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  • WissenswertesueberdieVertraeg.pdf
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grundsätzlich ist es wohl eine ziemliche Lotterie einen Vertrag zu unterzeichnen, denn man nicht zu 100 % versteht. Da sind die Probleme vorprogrammiert - faire GUs/Architekten stellen Verträge so aus, dass es auch ein Normalsterblicher versteht. Noch besser ist natürlich, wenn man sie von einer Fachperson prüfen lässt. Die paar Hundert Franken machen sich bestimmt bezahlt!

Noch was grundsätzliches: Ein Vertrag ist eine gemeinsame Willensäusserung von 2 Parteien. Also wenn nur eine Seite die Bedingungen diktiert und nicht mit sich reden lässt, würde ich unbedingt die Finger davon lassen!

 
Genauer gesagt ist ein Vertrag eine übereinstimmende Willensäusserung der beteiligten Parteien, da ein Vertrag ja nur zu Stande kommen kann (theoretisch), wenn beide das selbe wollen. Aber dafür kann man ja z.B. einfach Art. 1 ff. OR anschauen

 
Niemals würde ich einen Vertrag unterschreiben, den ich nicht zu 100 % verstehe! Denn wenn du deinen Teil nicht einhältst, musst du dennoch zu 100 % dafür gerade stehen! /emoticons/default_wink.png

In unserem Vertrag waren uns durchaus einige Stellen nicht sofort verständlich, obwohl es Standartformulierungen waren. Wir haben den Vertrag von einem Fachjuristen checken und uns ausführlich erläutern lassen. So teuer war es nicht, aber wir fühlten uns einfach sicherer. Außerdem haben wir in einem ebenso ausführlichen Gespräch mit dem GU noch einige Punkte umformuliert bzw. ändern lassen. Ein fairer GU muss auf so etwas eingehen!

Ich denke, man sollte nichts überstürzen und garantiert nichts "blind" unterschreiben in Anbetracht der Summen, um die es da geht!

LG

vike

 
@ Vike

Hi.. darf ich fragen was ihr bezahlt habt? Dann kann ich den Betrag gleich mal in etwa einbudgetieren...

Danke!

Grüssli leila

 
Hallo Leila

Du kannst auch sehr preiswert zu seiner solchen Beratung kommen.

Ich habe mich bereits vor einiger Zeit beim Schweizerischen Hauseigentümerverband angemeldet. Da habe ich jedes Jahr Anrecht auch 30 Minuten Gratisberatung bei einem spezialisierten Anwalt. Die Mitgliedschaft für das halbe jahr kostete etwa 30 Franken, zudem erhältst Du alle 2 Wochen die Zeitschrift der Hauseigentümer mit vielen interessanten Tipps und Beiträgen.

 
Da die Frist des eigentlichen fragestellers schon vorrüber ist, antworte cih trozdem!

Wir haben die Hypothek bei der CS gemacht und die haben unsere Verträge kostenlos geprüft!

 

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