Mmh, der endgültig verbindliche Vertrag wird ja vom Grundbuchamt aufgesetzt und den Parteien zur Durchsicht zugesandt und enthält im Normalfall nicht allzu viel "unverständliches".
Darin ist normalerweise die Parzelle genau beschrieben resp. Grundbuchauszug im Anhang. Dieser Teil ist wohl der wichtigste (Dienstbarkeiten wie Wegrechte, Durchleitungsrechte, aber auch Pfandrechte, etc...). Am besten steht hier nichts ;-)
Im weiteren sind noch die Daten der Zahlung(-en) an den Verkäufer und der Eigentumsübertragung/Grundbucheintrag (meist nach Bezahlung des vollen Betrages) sowie die Zahlungsmodalitäten (bar, raten, etc.) darin geregelt.
Alsdann bleibt noch die Regelung der Gebühren und Steuern, die normalerweise hälftig von Käufer und Verkäufer getragen werden, wobei beim Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum meist keine Handänderungssteuer für den Käufer anfällt. Wichtig hier: Der Staat hat immer, auch ohne Eintrag, ein Pfandrecht auf das Grundstück, wenn der Verkäufer seine Gebühr oder Steuern (Gewinnsteuer, etc.) nicht zahlt! Als Käufer kann man da ganz schön dumm dastehen...Da gibt es zwei Möglichkeiten: Zahlung via Treuhandstelle, die den Steuerbetrag bis zur Zahlung einbhält oder direkte Verrechnung mit dem Kaufpreis und der Käufer zahlt alles....
Zu guter letzt werden alle Parteien genannt (Käufer, Verkäufer, etwaige Treuhandstelle zur Zahlungsabwicklung, etc.).
Inhalte, die über das oben genannte hinausgehen, d.h. irgendwelche Sonderregelungen sowie Eintragungen im Grundbuchauszug, die nicht 100%ig verständlich sind, unbedingt hinterfragen.
Dann kann eigentlich nicht viel schiefgehen.