Hilfe! "Kaufaussage" Anzahlung

C

cosmetic

Guest
Ich wollte ein MFH kaufen. Der Verkäufer Ausländer sandte mir eine Kaufaussage -anstatt Kaufzugae zu. Er sagte mir das sei eine sogenannte Reservierung. Dazu musste ich Fr. 10000.-- bezahlen. Das dies kein rechtlicher Reservierungsvertrag ist weiss ich, denn dieser müsste notariell beurkundet werden. Nun nach dieser Anzahlung ging der Verkäufer gleich zu einem Notar hin und liess einen Kaufvertragsentwurf ohne meines Wissens machen d.h. auf eigenes Gutdünken. Meine Bank erhielt auch so einen Kaufvertragsentwurf. Nun sagt die Bank der Preis sei zu hoch und sie seien damit nicht einverstanden, da die ganze Ufermauer ersetzt werden muss im Betrage von mindestens

Fr. 50'000.-- gem. dem Baudepartement des Kt. Aargau. Kann ich nun mein Geld zurückfordern? Auf dem Schreiben -Kaufaussage steht nichts, dass das Geld nicht zurückgezahlt wird, falls ich das Haus dann nicht kaufen kann.?? Es steht nur,"dieses Geld wird dem Kaufpreis angerechnet und zur Anlage Kaufes und fürd en Notariatsvertragsentwurf verwendet." ?? Wie weiter?? Herzlichen Dank für die Nachricht.

 
Gibt es einen schriftlichen Vertrag, und was steht da drin. Du wirst ja nicht so einfach einem Dir unbekannten Herrn nach Gespräch und hier ist schon mal der Einzahlungsschein zehn Riesen überwiesen haben. Ein Vertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung, d.h. von beiden Parteien unterzeichnet.

Einen Reservierungsvertrag muss man nicht beurkunden, aber wenn klare Abmachungen, mit Ort und Datum unterschrieben, drinstehen, ist klar, wer wem wann warum wieviel schuldet. Damit kann man dann zivilrechtlich klagen, wenn sich die Gegenpartei nicht daran hält.

 
Der Makler hat ein "Kaufaussage" geschrieben. Drin steht: Dass die Fr. 10'000.-- für die Reservierung des Objektes seien und dass diee verwendet würden als Anzahlung für das Objekt und den Kaufentwurf. Die Fr. 10000.-- würden mir bei Kauf des Objektes angerechnet an den Kaufpreis. Dies wurde gegenseitig unterzeichnet. Es steht nichts drin, betr. Einbehalten des Geldes im Fall, dass der Kauf nicht stattfindet. Ohne mein Wissen gebab sich der Makler sofort zum Notar für einen Kaufvertragsentwurf. Ich telefonierte dann mit dem Notar und sagte dies sei verfrüht, denn ich hätte noch nicht mal eine Bankzusage. Der Notar sagte mir, dass dies niemals ein Reservationsvertrag sei, denn dieser müsste amtlich beurkundet sein zudem sei nicht ich der Auftraggeber für den Kaufsentwurf, denn der Makler sei von sich aus einfach gekommen.

Somti habe ich doch das Recht, den Betrag zurückzufordern oder nicht?

 
Hallo Cosmetic

Also wenn in diesem wassauchimmerfüreinvertrag steht, dass diese 10'000.-- als Anzahlung und für die Finanzierung des Kaufentwurfes gebraucht werden, würdest du schon mal mit nicht so guten Argumenten vor einen Richter treten können..., denn dieser Entwurf wurde ja offensichtlich schon ausgefertigt, und diese Kosten sind ja mit deinem Geld gedeckt. Natürlich kostet dieser Entwurf nicht 10'000 Franken, aber ich denke, dass ein grosser Teil deines Geldes nun weg ist...

übrigens wäre auch ein mündlicher Vertrag rechtlich bindend... Auch wenn es um eine Reservation eines Hauses oder eines Grundstückes geht. Natürlich würde das niemand so machen, wohl auch du nicht... /emoticons/default_rolleyes.gif

liebs Grüessli, jomazi

 

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