Hilfe!!!!!!

Lilian

Mitglied
11. Nov. 2007
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Ich weiß nicht mehr was ich machen soll.

Ende August 2006 wurde mit dem Bau unseres EFH begonnen. Bis zur Fertigstellung des Rohbaus ging auch alles ganz schnell. Dachdrauf und die Rohinstallation der Fußboden Heitzung und Türen rein. Aber seid dem steht alles still. Ich versuche schon seid Wochen unseren GU zu erreichen.

Aber egal was ich versuche, ob über Telefon, per Brief oder persönlich hin fahren, ich erreiche Ihn einfach nicht.

Ich habe gehört, dass unser GU neuerdings Geschäftsleiter ist. Aber ich kann ja noch nicht mal einen Termin mit Ihm vereinbaren.

Seine Kollegen in der alten Geschäftsstelle sagen mir immer nur, dass er seine Termine selbst macht. Aber WIE soll ich das machen wenn ich ihn NIEEEEEEEEEE erreiche?

Bitte helft mir. Die Baufrist ist schon seid Februar verstrichen. Was soll oder kann ich da machen? /emoticons/default_additional/68.gif

 
Hallo Lilian,

also wenn Du Dich beim Datum nicht verschrieben hast, es tatsächlich August 2006 war, würde ich Dir umgehend raten einen Fach-Anwalt einzuschalten.

Falls noch Zahlungen ausstehen, auf keinen Fall zahlen!

Da es die Firma (...Geschäftsstelle) ja wohl noch gibt, müsste Sie ja immer noch der Vertragspartner sein, wenn auch "eine Person" nun andere Aufgaben übernommen hat! In der gleichen Firma?

Du musst den Vertragspartner unter Verzug setzen (Schreiben per Einschreiben - so zumindest bei uns) und eine Frist zur Wiederaufnahme der Bauleistungen setzen. Gleichzeitig Ansprüche für Mietmehrkosten, u.s.w., die im Zusammenhang mit der überschrittenen Bauzeit enstehen, geltend machen.

Wobei dies sicherlich am besten von einem Anwalt erledigt wird, der sich auch in Bezug auf Regress auskennt.

Gruß vom Pfälzer

 
Nee hab mich nicht Verschrieben was denn Beginn unsers Baus betrifft. Danke für deine Info. Aber das Eischreiben haben wir schon geschickt, aber nicht über einen Anwalt.

Da gibt es noch ein Problem. Da uns noch die Sanitären Anlagen und Luftwärme Anlage noch fehlen, haben wir uns mal mit der Sanitärfirma in Verbindung gesetzt. Der hat mir gesagt, dass er die Rohistallationen bezahlt bekommen hat, aben trotzdem nicht weiter macht, weil da noch offene Posten von anderen Baustellen sind. Aber das geht mich doch nichts an oder? Er hat doch von unserer Seite alle bekommen, was er verdient hat. Oder sehe ich das falsch?

 
Hallo Lilian,

in dem speziellen Fall überlasse ich die Antwort lieber den Schweizer Teilnehmern, die sich hier besser auskennen als ich. Obwohl es Eucht trifft, kann man natürlich auch den Handwerker verstehen, wenn er für diesen GU nicht weiterhin Leistungen (gleich bei wem und wo) erbringen will, wenn noch Gelder ausstehen.

Aber nochmals meinen Rat, geht zu einem Anwalt! Wenn der GU Euch nun schon 14 Monate kalt im Regen stehen lässt, werdet ihr persönlich wohl nicht viel erreichen können.

Wenn die Leistung für die Santiärarbeiten von Euch (an den GU) noch nicht komplett gezahlt wurden, könntet Ihr ggf. bei einer "Vertragsaufhebung" den Handwerker direkt beauftragen? Sowie die Folgehandwerker dann selbst beauftragen.

Aber all dies wäre m. E. nur nach rechtlicher Klärung möglich, wenn ihr aus dem Vertrag herauskommt.

Ist der GU auch Euer Architekt und Bauleiter?

Wenn nicht, kann er den Kontakt herstellen?

Gruß vom Pfälzer

 
...Der hat mir gesagt, dass er die Rohistallationen bezahlt bekommen hat, aben trotzdem nicht weiter macht, weil da noch offene Posten von anderen Baustellen sind. Aber das geht mich doch nichts an oder? Er hat doch von unserer Seite alle bekommen, was er verdient hat. Oder sehe ich das falsch?
Hallo Lilian,
ich schliesse mich dem Pfälzer an, dass Du unbedingt einen Anwanlt einschalten solltest - normal ist das Verhalten Deines GU's jedenfalls nicht!

Hast Du die Aussage vom Sanitär betreffend erhaltene Zahlung schriftlich? Das wäre schon mal was - dann könnte er jedenfalls kein Bauhandwerkerpfand mehr errichten (jedenfalls auf Eurer Liegenschaft)... Da er anscheinend auch noch andere Projekte (für welche er dann vom GU nicht bezahlt wurde) hat, rührt er - für diesen GU - jetzt mal keinen Finger (ist ja irgendwie begreiflich). Solange sein Auftraggeber der GU ist wird er dies auch so handhaben...

Ich möchte ja nicht gleich vom Worst Case ausgehen, aber das Verhalten Deines GU's - so wie Du es beschrieben hast - stimmt mich nicht sehr hoffnungsvoll... also unbedingt Anwalt beiziehen!

Grüssle & viel Kraft!

 
Ja der GU ist auch unser Bauleiter. Das Problem was sich nun ergibt, ist wir haben anfang 2007 schon alle bezahlt, wegen der Mehrwertsteuererhöhung. Also ist unser Kredit schon ausgeschöpft. Nun haben wir schon alles bezahlt und nichts wird weiter gemacht. Wenn wenigstens die Sanitär Anlagen und die Heitzung fertig gemacht würden, dann könnten wir einziehen. Es ist ja schon alles renoviert. Und um Miete und Kredit abzubezahlen, reicht es langsam nicht mehr. Dazu kommt auch noch das ich jetzt gekündigt wurde. Alle zum /emoticons/default_additional/94.gif

 
Hallo Arcuos

Die Aussage von der Sanitärfirma über die Zahlung habe ich leide nur mündlich.

Aber was ich auch nicht verstehe, ist ja, dass wir darunter leiden müssen, wenn die sich streiten.

Ich weiß warum Sie das machen. Weil wir noch so jung und unerfahren sind. Die dachten sich bestimmt, die kann man gut abzocken.

 
Hallo Lilian,

Anwalt beiziehen,

Kontakt mit den Subunternehmern aufnehmen,

abklären ob diese bezahlt wurden,

GU-Vertrag auflösen

Handwerker (sofern die Geld bekamen) unter Frist setzen

(aber unbedingt dies mit einem Anwalt machen - kenne mich da im Detail auch nicht so genau aus!)

Grüssle

 
Hallo Acuos

Du hast ja Recht. Aber wir können uns ja noch nicht mal einen Anwalt leisten. Sonst hätten wir es schon längst gemacht. Und unsere Rechtschutz Versicherung beinhaltet kein Baurecht.

 
Hallo Lilian,

das klingt nicht gut. Gibt es in der Schweiz nicht auch Verbraucherschutzverbände, mit eigener Rechtsberatung?

Bei uns können sich Verbraucher (das sind auch Bauherren) kostenlos beraten lassen. Ggf. werden auch entsprechende Schreiben aufgesetzt oder weitere Wege erörtert.

Oder kennt ihr andere Bauherren des GU`s die evtl. das gleiche Problem haben? Evtl. wissen die bereits mehr über diese Firma?

Euere Jugend und Unerfahrenheit ist sicherlich nicht der Grund für dieses Verhalten! Auch junge Leute haben irgendwann die Nase voll und klagen vor Gericht. Das ist auch einem Unternehmen bekannt!

Habt ihr außer Sanitär und Heizung noch weitere Gewerke bezahlt? Oder wolltet ihr den Rest sowieso in Eigenleistung erbringen?

Wenn nicht, dann solltet ihr den Rat von Arcous befolgen und die noch ausstehenden Handwerksfirmen ansprechen und um Klärung bitten.

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo Lilian,

das klingt nicht gut. Gibt es in der Schweiz nicht auch Verbraucherschutzverbände, mit eigener Rechtsberatung?

Bei uns können sich Verbraucher (das sind auch Bauherren) kostenlos beraten lassen. Ggf. werden auch entsprechende Schreiben aufgesetzt oder weitere Wege erörtert.

Oder kennt ihr andere Bauherren des GU`s die evtl. das gleiche Problem haben? Evtl. wissen die bereits mehr über diese Firma?

Euere Jugend und Unerfahrenheit ist sicherlich nicht der Grund für dieses Verhalten! Auch junge Leute haben irgendwann die Nase voll und klagen vor Gericht. Das ist auch einem Unternehmen bekannt!

Habt ihr außer Sanitär und Heizung noch weitere Gewerke bezahlt? Oder wolltet ihr den Rest sowieso in Eigenleistung erbringen?

Wenn nicht, dann solltet ihr den Rat von Arcous befolgen und die noch ausstehenden Handwerksfirmen ansprechen und um Klärung bitten.

Gruß vom Pfälzer
Pfälzer

Der Seddiner See befindet sich nach meiner Erkenntnis aber in Deutschland..... Also braucht es eher deutsches "Wissen" in Sachen Rechtslage.

Martin

 
Hallo Martin,

Du hast natürlich recht! Habe es gerade überprüft, der Ort liegt südlich Potsdam!

Da ihr in der Schweiz soviel Seen habt, kam mir garnicht der Gedanke, dass es hier um ein deutsches Bauvorhaben geht. Wobei ich sagen muss, dass ich auch noch nie in dieser Region war.

Gut, hätte mir mit der "Mehrwertsteuererhöhung" auch auffallen können.

Wobei es dann noch schlimmer käme, denn diese Vorauszahlung nützt eigentlich nichts, da es bei der Steuer auf den Zeitpunkt der "Leistungsfertigstellung" ankommt und nicht, wann etwas bezahlt wurde!

Der Rest meiner Info kann dann ja so bestehen bleiben.

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo winner60

Genau wir bauen in Seddin in Deutschland das liegt bei

Potsdam. Ich bin noch nicht so erfahren im Internet und in Foren erst recht nicht.

zu Pfälzer

wir haben schon alles bis zur Endabnahme bezahlt. Das ist ja das Problem. Wir haben uns von unserem GU bequatschen lassen, alle restlichen Beträge wegen der Mwst Erhöhung im Voraus zu erbringen, da wir nicht wegen der Steuer noch Nachzahlungen machen wollten.

 
Ok ich versuchs mal in einem deutschem Forum. Habt ihr da ein gutes im Angebot? Das wär echt super von euch.

 
Auch wenn ihr im Moment kein Geld übrig habt für einen Anwalt, würde ich trotzdem mal mit einem reden. Sagt das einfach von Anfang an und fragt ob er euch trotzdem beraten würde und was das denn kostet. So teuer ist das vielleicht gar nicht. wri haben auch mal mit einem Anwalt reden müssen, das waren dann 2 Stunden und hat uns 250 Fr. gekostet, Rechnung kam auch erst ein halbes Jahr später...

Oder vielleicht eben bei Konsumenten-Organisationen oder bei eurer Gemeinde oder bei eurer Bank nachfragen. In der Schweiz gibts auch kostenlose Rechtsberatungen in regelmässigen Abständen. Nicht mehr zuwarten! Holt euch professionelle Auskünfte!

Drücke euch die Daumen! liebe Grüsse, Susu

 
Hallo Susu

Danke für deine Aufmunterung. Wir kennen einen Anwalt, der auch mit anderen Bauherren klagt, aber der ist so fixiert auf die ganze Sache, und will uns seinen Willen aufzwingen. Er sagt, dass wir doch garkeine Ahnung haben und unser Haus abschminken können, das wird doch nie was und so. Ich bin aber immernoch der Meinung das man das auch Vernünftig klären kann. Denn vorher ging es doch auch. Erst seid dem unser GU auch Geschäftsführer geworden ist, haben wir diese Probleme. Ich kann mich schon garnicht mehr aufregen. Ich denke in solchen Sachen immer zuerst an unsere Tochter (sie ist erst 2 Jahre alt).

 
Hallo Lilian,

wenn ihr den Anwalt kennt, der auch für andere Bauherrn (gegen den gleichen GU??) klagt, dann solltet ihr seinem Rat folgen.

Ich halte es für fast ausgeschlossen, dass ihr auf dieser privaten Basis (Schriftverkehr, abwarten, nachfragen und wieder abwarten) je weiter kommt. Zumal, wenn noch mehrere geprellte Bauherren gegen diese klagen!

In Potsdam gibt es sicherlich eine Verbraucherberatungsstelle! Sprecht dort mal vor.

Du kannst auch beim Amtsgericht eine Beratung hinsichtlich der Prozesskosten und ggf. von deren Befreiung, bei geringem Einkommen, erhalten. Geh mal vorbei!

Bei den nun vorliegenden Informationen, glaube ich nicht, das "Vernunft" Euch dem Traum vom Eínzug näher bringt.

Sprich auch mit einem Steuerberater hinsichtlich der Mehrwertsteuer! Diese müsstet Du, wenn Leistungen, Gewerke in 2007 ausgeführt wurden/werden, nämlich mit 19% bezahlen. Als Kaufmann (Firma=GU) hat er das gewusst! Das grenzt dann schon an "Anzeigenwürdiges" Fehlverhalten! Denn Euch entsteht hierdurch ggf. ein weiterer finanzieller Schaden.

Du kannst mir auch gerne eine PN senden.

Gruß vom Pfälzer

 
zu Pfälzer

Danke für deinen Tip. Wenn mein Freund heute nach Hause kommt, dann soll er erstmal alle eure Tips durchlesen. Denke mal auch dass wir dann mal was unternehmen werden. Wenn ich was erreicht habe melde ich mich wieder. Und wenn ich noch mehr fragen habe, auch. Danke noch mal für eure Tips. Viel Erfolg noch in euren Projekten.

 

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