Also, wir haben ein REFH (Ecke) erworben. Und zwar als noch auf dem Grundstück ein Pferdestall stand. Dementsprechend konnten wir Wünsche anbringen, usw. Während der Rohbauphase schien alle super zu klappen. Abgesehen davon, dass der Bau mit einem halben Jahr Verzögerung gestartet wurde. Aber sonst war aus unserer Sicht alles in Ordnung. Wir haben aber auch keine Ahnung...! Im April hat man uns das OK zur Kündigung der Mietwohnung erteilt. Das Häusle werde uns Ende August "überreicht". Plötzlich hat sich herausgestellt, dass der Bauleiter vergessen hatte, unsere Platten zu betellen. Also begann die Verzögerung! Wir konnten unsere Mietwohnung verlängern uns sind jetzt noch da (zum Glück!). Mehrkosten wurden anstandslos durch den Architekt getragen. Seiter ging aber sehr vieles schief! Die Feinarbeiten wurden nicht gut ausgeführt. Spenglerarbeiten, Plattenarbeiten, Sanitärarbeiten, Elektroarbeiten mussten zum Teil mehrmals ausgeführt werden, weil Sachen vergessen wurden. Wir hatten in der letzten Zeit also alle Hände voll zu tun mit dem Abwehren und erkennen dieser Probleme. Wir gingen davon aus, dass das Schlimmste überstanden sei.
Nun erhalten wir aber gestern von der Gemeinde Post:
Genehmigung Kanalisationsprojekt: ... die Pläne und die dazugehörigen Unterlagen sind nicht von allen Grundeigentümern unterzeichnet. Wir setzen voraus, dass die Absprache mit den Grundeigentümern stattgefunden hat und deren Zustimmung zur vorliegenden Kanalisationsplanung sowie der tatsächlichen Ausführung vorliegt... Wir, weder wir noch unsere Nachbarn, haben je mal was unterzeichnet. Was heisst nun das? Müssen wir etwas nachreichen?
Ferner:
Das minimale Leitungsgefälle der Meteorwasserleitungen von 1% wird teilweise unterschritten. Dieser Umstand kann zu vermehrten Reinigungsunterhalt führen. Da es sich um private Leitungen handelt, wir der Entscheid mit dem damit verbundenen Risiko der Bauherrschaft überlassen. Seitens der Gemeinde wird jegliche Haftung abgelehnt.
Also, das tönt nach Fehlplanung und Ärger. Oder täusche ich mich? Kann ich auf die Behebung der Problematik beharren, zumal ich ja nicht mal die Eingabe (siehe oben) unterzeichnet habe?
Kann uns jemand helfen? Wir sind verwirrt und ich blättere schon im Tel.-Buch um den Namen eines guten Anwalts zu suchen....
Wäre super, wenn uns jemand helfen kann! Danke Lex und Familie...
Nun erhalten wir aber gestern von der Gemeinde Post:
Genehmigung Kanalisationsprojekt: ... die Pläne und die dazugehörigen Unterlagen sind nicht von allen Grundeigentümern unterzeichnet. Wir setzen voraus, dass die Absprache mit den Grundeigentümern stattgefunden hat und deren Zustimmung zur vorliegenden Kanalisationsplanung sowie der tatsächlichen Ausführung vorliegt... Wir, weder wir noch unsere Nachbarn, haben je mal was unterzeichnet. Was heisst nun das? Müssen wir etwas nachreichen?
Ferner:
Das minimale Leitungsgefälle der Meteorwasserleitungen von 1% wird teilweise unterschritten. Dieser Umstand kann zu vermehrten Reinigungsunterhalt führen. Da es sich um private Leitungen handelt, wir der Entscheid mit dem damit verbundenen Risiko der Bauherrschaft überlassen. Seitens der Gemeinde wird jegliche Haftung abgelehnt.
Also, das tönt nach Fehlplanung und Ärger. Oder täusche ich mich? Kann ich auf die Behebung der Problematik beharren, zumal ich ja nicht mal die Eingabe (siehe oben) unterzeichnet habe?
Kann uns jemand helfen? Wir sind verwirrt und ich blättere schon im Tel.-Buch um den Namen eines guten Anwalts zu suchen....
Wäre super, wenn uns jemand helfen kann! Danke Lex und Familie...