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Lex

Mitglied
22. Sep. 2009
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Also, wir haben ein REFH (Ecke) erworben. Und zwar als noch auf dem Grundstück ein Pferdestall stand. Dementsprechend konnten wir Wünsche anbringen, usw. Während der Rohbauphase schien alle super zu klappen. Abgesehen davon, dass der Bau mit einem halben Jahr Verzögerung gestartet wurde. Aber sonst war aus unserer Sicht alles in Ordnung. Wir haben aber auch keine Ahnung...! Im April hat man uns das OK zur Kündigung der Mietwohnung erteilt. Das Häusle werde uns Ende August "überreicht". Plötzlich hat sich herausgestellt, dass der Bauleiter vergessen hatte, unsere Platten zu betellen. Also begann die Verzögerung! Wir konnten unsere Mietwohnung verlängern uns sind jetzt noch da (zum Glück!). Mehrkosten wurden anstandslos durch den Architekt getragen. Seiter ging aber sehr vieles schief! Die Feinarbeiten wurden nicht gut ausgeführt. Spenglerarbeiten, Plattenarbeiten, Sanitärarbeiten, Elektroarbeiten mussten zum Teil mehrmals ausgeführt werden, weil Sachen vergessen wurden. Wir hatten in der letzten Zeit also alle Hände voll zu tun mit dem Abwehren und erkennen dieser Probleme. Wir gingen davon aus, dass das Schlimmste überstanden sei.

Nun erhalten wir aber gestern von der Gemeinde Post:

Genehmigung Kanalisationsprojekt: ... die Pläne und die dazugehörigen Unterlagen sind nicht von allen Grundeigentümern unterzeichnet. Wir setzen voraus, dass die Absprache mit den Grundeigentümern stattgefunden hat und deren Zustimmung zur vorliegenden Kanalisationsplanung sowie der tatsächlichen Ausführung vorliegt... Wir, weder wir noch unsere Nachbarn, haben je mal was unterzeichnet. Was heisst nun das? Müssen wir etwas nachreichen?

Ferner:

Das minimale Leitungsgefälle der Meteorwasserleitungen von 1% wird teilweise unterschritten. Dieser Umstand kann zu vermehrten Reinigungsunterhalt führen. Da es sich um private Leitungen handelt, wir der Entscheid mit dem damit verbundenen Risiko der Bauherrschaft überlassen. Seitens der Gemeinde wird jegliche Haftung abgelehnt.

Also, das tönt nach Fehlplanung und Ärger. Oder täusche ich mich? Kann ich auf die Behebung der Problematik beharren, zumal ich ja nicht mal die Eingabe (siehe oben) unterzeichnet habe?

Kann uns jemand helfen? Wir sind verwirrt und ich blättere schon im Tel.-Buch um den Namen eines guten Anwalts zu suchen....

Wäre super, wenn uns jemand helfen kann! Danke Lex und Familie...

 
1.

Ein Hallo beim ersten Posting wirkt etwas freundlicher als einfach mal drauf loszulegen.

2.

Das Kanalisationsproblem hört sich grösser an als es ist.

3.

Würde ich keinen Anwalt suchen, den ausser böse Briflein schreiben können die dir (im Moment) auch nicht helfen.

4.

Such dir nen Bauexperten der die Probleme einsieht, bewertet und aufzeigt was zu tun ist.

Grüsse

Vetruv

 
Hallo Vetruv!

Natürlich! Das ursprüngliche Hallo ist irgendwie verloren gegangen.... aber danke für den Hinweis!

Lex

 
Hallo Lex,

willkommen im Forum.

Wenn man dies so liest, kommt einem der Gedanken, dass es Dein Architekt nicht so mit der "Bauleitung" hat.... sonst wäre nicht so viel "vergessen" worden.

Ich nehme doch an, dass er das Schreiben der Gemeinde auch bekommen hat? Somit müsste er ja ebenfalls im Bilde sein und weiß, was nun zu tun ist.

Du solltest ihm aber auf jeden Fall schriftlich darüber informieren und ihn gleichzeitig auffordern, diese Unterlagen (inkl. aller Unterschriften) der Gemeinde zukommen zu lassen. Dies ist ja ein wichtiger Bestandteil seiner Leistung und letztendlich der Baubewilligung sowie der späteren Baukontrolle/Abnahme durch die Baukommision.

Dafür trägt er natürlich auch die Verantwortung. Denn er weiß natürlich genau, dass er diese hätte einreichen müssen. Nun kannst Du nur spekulieren warum er dies nicht tat: Wieder vergessen... oder hat er schon bemerkt, dass er mit dem Gefälle nicht hinkommt..?

Wie dem auch sei, wenn das Mindestgefälle nicht vorhanden ist, ist dies ein Planungsfehler, wofür er, bzw. seine Haftpflichversicherung ggf. einstehen muss. Abgesehen davon, dass Wasser natürlich auch bei weniger als 1% fliessen würde, aber wie Du schon erkannt hast, erhöht sich nun das Risiko für Ablagerungen erheblich.

Ob dies trotzdem bei der Gemeinde "durchgehen" würde, kannst Du vorab schon selbst klären. Wenn die Leitungen frei zugänglich sind, kann man diese auch auf das vorgeschriebene Gefälle wieder ändern lassen. Vorausgesetzt, die Höhenstellung des Gebäudes und der Kanalleitung (Straße) lässt dies noch zu?

Ebenso kannst Du dort gleich nachfragen, was denn passieren würde, wenn die Nachbarn nun ihre Unterschrift verweigern würden? Evtl. ist ja einer darunter, welcher durch den Bau geärgert wurde oder sonst was zu bemängeln hätte....

Auch diese evtl. Problematik geht zu lasten des Architekten, bzw. seiner Versicherung.

Darunter fällt dann ggf. auch das Problem, dass die Gemeinde hier keine Abnahme ausführt bzw. den Einzug und somit die Nutzung untersagen könnte. Das hätte ja wiederum zur Folge, dass Du weiterhin in der alten Wohnung bleiben müsstest.

Also kann sich dies doch zu einem etwas größeren Posten addieren... daher, Schreiben an den Architekten, Abklärung mit der Gemeinde und wenn keine passende Stellungnahme durch den Architekten erfolgt, dann ist der vorsorgliche Kontakt mit einem Baufachanwalt sicher ratsam.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke für Deine Antwort!

In der Tat hat es der Bauleiter mit der Planung nicht so wirklich im Grif. Es wurde wirklich ettliches vergessen. Gut, sie konnten es eigentlich immer noch retten. Aber zu einem jeweils hohen Preis, welcher nun der Architekt berappen muss und deswegen auch ziemlich sauer ist. /emoticons/default_smile.png Auf jeden Fall ist das Problem mit der Leitung nicht so schlimm wie es sich angehört hat. Habe es begutachten lassen. Es war nur ein Teil der Leitung. Ca. 2m. Und die Neigung lag da wirklich wenig, unter 1%. Der Profi meinte, aufgrund der übrigen Konstruktion würden dort keine Probleme entstehen.

Grüsse und nochmals danke für Deine ausführliche Stellungsnahme.

Gruss Lex

 

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