HILFEEEE!! Wegrecht, wer kennt sich aus?

Simu73

Mitglied
hey

also folgendes problem.

ich besitze in luzern noch eine kleine bauparzelle ca 460 m2.

an dem ort hatte ich früher ein ferienhaus, welches ich vor 3 jahren verkauft habe. leider habe ich damals mich auf den deal eingelassen, dass eine grundstück noch zu behalten.

nun möchte ich das land verkaufen, die lage ist sehr ruhig, super aussicht und es reicht gut um ein chalet aufzubauen.

NUN ZUM PROBLEM:

im grundbuch fehlen drei eintragungen zu wegrecht. das wegrecht habe ich nun angefordert, aber die 3 parteien streiken alle. sie haben angst, das ein neuer besitzer ihnen probleme machen könnte, dass zusatzkosten auf sie kommen könnten, UND WOLLEN UNS deswegen das wegrecht nicht erteilen.

das land hat seit mehr als 50 jahren "baulandstatus" in der ganzen region hat es fehlende grundbucheinträge, also kein einzelfall.

NUN MEINE FRAGE:

dürfen sie mir das wegrecht überhaupt verweigern? ES FÜHRT NUR EINE STRASSE ZU DEM BAULAND!!!

vielen dank für eure hilfe

liebe grüsse

simon

 
Hallo Simon

Ihr habt das Grundstück zu einem Zeitpunkt gekauft, zu dem es noch nicht erschlossen war. Zu einem späteren Zeitpunkt wurden die Grundstücke erschlossen mit neuem Weg und Leitungsführung. Für diese Anschlusskosten hast du Anschlussgebühren bezahlt. Diese Rechnung ist der Beweis das du ein Nutzungsrecht am Weg hast. Dieses Nutzungsrecht kannst du jedoch nur ausüben, wenn du auch das Geh- und Fahrrecht über die anderen Parzellen hast. Mit dieser Anschlussgebührenrechnung sollte es möglich sein, dass du im Grundbuchamt den Geh- und Fahrrecht auf den anderen Parzellen eintragen lassen kannst, ohne das die anderen Parzellenbesitzer ihre Zustimmung geben. Diese Erschliessung über andere Parzellen ist für alle über deren Land die Strasse führt das selbe Recht und Pflicht.

Andy

 
okay vielen dank schon mal

und was ist wenn ich diese abrechnung nicht mehr habe:eek: die ist bestimmt schon 60 jahre alt?

weitere meinungen sind willkommen:D

ty

 
Hallo

Ich kann Dir nur aus der Praxis des Kanton Zürich berichten. Falls ein Grundstück in der Bauzone ist, aber nicht erschlossen, so kann ein Quartierplan eingeleitet werden. Das heisst: Diese Fragen müssten dort zwangsweise geregelt werden, ob die anderen Grundeigentümer wollen oder nicht. Ist aber ein sehr langwieriges Verfahren. Die Kosten werden auf alle Beteilligten verteilt.

Gruss Femianto

 

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