HILFEschadenersatz an einer Baustelle:hafte ich für die schaden oder die Firma

lilipop

Mitglied
27. Feb. 2012
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hallo,ich brauche Eure Hilfe:

eine Zahnpraxis wird komplett renoviert.Ich male dort ein Bild an der Wand in einem von 4 Zimmer.Am Morgen waren die Bodenleger da und haben neue Zement gegossen.Ich bin erst am Nachmitag Gekommen und wusste das nicht.Da waren nur noch die Maler und eine Zahnarzt Assistentin. Ich habe auch nicht geschaut sondern bin sofort in das Zimmer gegangen wo ich arbeiten soll. Als ich am Feierabend noch Karton für 2 Bilder am Balkon holen wollte,bin ich durch ein Zimmer gelaufen in dem der Boden frisch zementiert war und bin voll ausgerütscht.So ist nun ein Schaden erstanden dass Morgen ausgebessert sein sollte was natürlich kostet.Die Besitzerin meint dass ich dafür haften werde.

Die Stelle war aber nicht mit einem Band an der Tühr markiert (oder sonst irgendwie) und die Assistentin hat mir auch nichts gesagt.

Die Besitzerin sagte auch,"mann sieht doch dass da eine Baustelle ist und überall was gemacht wird und aus dieser Grund müssten sie nichts markieren,da kommt ja sowieso niemand"...doch..ich bin gekommen und ist nun passiert.

Jetzt ist die Frage:haffte ich für die zusätzliche Schaden oder ist die Firma haftbar wegen Mangel an Markierung.

Danke im voraus für Eure Antwort.LG Lili

 
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...und Sorry für die Schreibfehler,bin so was von aufgeregt...

 
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Hallo lilipop

Ich würde mir keine Sorgen machen. Den Raum hätte abgesperrt, oder zumindest mit einer Warntafel versehen sein müssen. Du hast weder fahrlässig noch grobfahrlässig gehandelt.

Im schlimmsten Fall hast Du ja noch eine Privathaftpflichtversicherung, oder?

Gruss Chris 65

 
Hallo Lili

Ich kann Dir die Frage nicht gänzlich beantworten.

Grundlegend haftest Du für die durch Dich entstandenen Mängel...bzw. hier Schäden am Estrich. Wobei, dies ja evtl. sooooviel nicht sein kann. Aber das weiss ich von der Entfernung natürlich nicht.

Sicher ist auch ein frisch eingebrachter Estrichbelag vor unbeabsichtigtem Betreten zu schützen...oder vor Neugierigen die mal testen wollen,ob das Zeugs schon hart ist... da passieren oftmals unglaubliche Dinge.

Damit liegt auch eine gewisse Pflicht darin, darauf hinzuweisen...oder den Zugang gänzlich zu verhindern...auch ein Zettel an der Türe oder Wand, wäre normal.

Ich würde hier also zumindest eine erhebliche Beteiligung wegen unterlassenen Hinweises fordern.

Innerhalb einer Wohnung..oder hier der Praxis.. ist es natürlich auch so, dass man eigentlich auch auf Veränderungen achtet....also den neuen Boden erkennt, der beim letzten Besuch nicht vorhanden war..und erst mal nachfrägt..."kann ich da drauf?".. oder man testet mal kurz und vorsichtig mit dem Finger.. Das hast Du dann allerdings wohl nicht gemacht.

Wenn Du sicher gehen möchtest...evtl. hast Du ja auch eine Firmenhaftpflichtversicherung (?), frage bei deren Rechtsdienst oder einem Anwalt kurz nach.

Egal wie, das ist einfach sehr dumm gelaufen.

 
Vielen Dank,nein habe ich nicht "getestet". Eine Artzassistentin und 2 Maler waren noch da aber keiner sagte mir was,obwohl alle wussten weil sie alle schon am Morgen da waren.Nur ich war erst am nachmitag da. Firmenpflichtversicherung habe ich nicht da ich freischaffend bin.

Nur gewöhnliche Haftprlichtversicherung.Nun will Der Bodenleger der Ärztin die 4 Stunden Korektur auf die Rechnung stellen,die sie ablehnt.(logisch ist auch nicht ihre Sache) Mir direkt aber nicht.Weder Rechnung noch ein Gespräch.Ich vermute die Arbeiten da schwarz weil ich auf meine Frage nach Firmennamme nur von Ärztin eine Antwort bekamm "nein es ist keine Firma,das sind MEINE Leute"...Mit Bilder ist sie aber mega zufrieden :-)

 
..und Sie wollte mir noch befehlen,kein Gespräch oder Diskusion mir denen zu führen sondern mich zu entschuldigen und zu bezahlen.

Das ist doch lecherlich...oder besser gesagt "stinkt" irgendwie nach krumme Sache...

 
Nun ja, was sollen wir Dir hier raten...?

Es gibt eigentlich nur wenige Möglichkeiten.

1. Du schluckst die Kröte... zahlst die 4 Stunden..also wohl etwa 250-280 CHF..

2. Du bietest die Hälfte an...die andere Hälfte trägt der Bodenleger selbst, da er nicht das betreten der Fläche verhindert hat...

3. Du lässt es darauf ankommen...weigerst Dich überhaupt etwas zu zahlen...dann wird die Ärztin Dir evtl. einfach den Betrag vom Honorar der Bilder abziehen....dann kannst Du dagegen angehen...oder nicht.

4. Du weigerst Dich zu zahlen... und setzt einfach noch einen drauf... Wenn, davon kann man ja wohl fast ausgehen, dies zurtifft..... Du erklärst der Ärztin, dass Du seit dem Ausrutscher immer noch, zum Teil sehr heftige und anhaltende Rückenschmerzen hättest... auch am Arm verspürst Du Schmerzen... daher wolltest Du diesen Vorgang, da man eine bearbeitete Fläche, auf der höchste Rutschgefahr bestünden, natürlich explizit absperren müsste, was die Firma aber gänzlich, und damit in der Haftung stehend, unterlassen hat, der SUVA melden. Die sollen sich dem Vorgang einmal genau unter die Lupe nehmen. Es könne ja sein, dass hier dauerhafte Probleme entstünden, welche Dich in der Arbeitsausübung behindern/einschränken werden.

Dann könnte sich, falls es hier ein Schwarzauftrag war, das Problem schnell und einfach für Dich auflösen...

 
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Falls du nicht auf die Gefahr durch den frischen Zement hingewiesen wurdest haftet der Betreiber der Arztpraxis für alle Schäden, inklusive deiner eigenen, sprich Reinigung deiner Kleidung usw.

 
Ich würde die Sache der eigenen Haftpflicht melden, und die Bodenleger sollen das selbe tun. Die Versicherungen sollen sich dann kümmern. Bei solchen Bagatellschäden (Streitwert unter 1000 .- ) machen die in der Regel kein grosses Fass auf, weil administrativ viel zu aufwendig und offensichtlich kein Betrugsversuch.

Falls die mauern, würde ich mich mit der Bodenlegefirma einigen - die haben nicht ordnungsgemäss gesichert und Du hast nicht aufgepasst. Für beide Parteien einen Grund zur Einigung, denn selbst wenn man einen Rechtsstreit gewinnt, bleibt man bei der nicht eindeutigen Sachlage auf den Anwaltskosten sitzen und man kann mit seiner Zeit besseres anfangen, als wegen sowas zu prozessieren. Ausserdem ist es im Sinne von Folgeaufträgen nicht sinnvoll, aus etwas Einfachem etwas Kompliziertes zu machen.

Wenn sie nicht wollen, die SUVA aufbieten. Vielleicht wollen sie dann plötzlich ...

Gibt es eine Bauführung?

@Pfälzer: Die Idee, Schmerzen zu markieren, die man nicht hat, um bei der Schadensregulierung besser wegzukommen, finde ich nun überhaupt nicht gut. Das ist unfair. Und Betrug.

 
@Pfälzer: Die Idee, Schmerzen zu markieren, die man nicht hat, um bei der Schadensregulierung besser wegzukommen, finde ich nun überhaupt nicht gut. Das ist unfair. Und Betrug.
Hallo Emil

Da hast Du natürlich Recht... aber evtl. kannst Du Dir auch vorstellen, dass dies in dieser Interpretationsrichtung nicht gedacht war....

Wenn man solch eine "unschöne" Aussage bekommt ..[COLOR= #ff0000]und Sie wollte mir noch befehlen,kein Gespräch oder Diskusion mir denen zu führen sondern mich zu entschuldigen und zu bezahlen[/COLOR]. Dann kann man, wenn man direkt und spontan ist, auch genau so unschön antworten. Es ist nun zudem nicht bekannt, ob sich denn überhaupt jemand danach erkundigt hat, ob sie sich verletzt hatte.. das wäre, zumindest ebenfalls Anstand gewesen...von einer Ärztin wohl sowieso... Bei einem solchen Ausrutscher/Sturz kann man sich, wenn es dumm läuft, ganz leicht das Genick brechen... Daher müssen solche Bereiche auch ausreichend gesichert werden...wenn letztlich nichts passiert ist, ausser dem Schaden für die Korrektur, sollten die Beteiligten froh sein und nicht solche Forderungen stellen...denn sie hätten auch schnell mit passenden Forderungen konfrontiert werden können... Und genau das sollte denen auch bekannt/bewusst sein... in diesem Sinne meine Worte... nicht mehr und nicht weniger...und selbstverständlich keine "Anleitung"

 

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