Hallo zusammen
Hier meine zweite Frage:
In der Wohnzone W2A darf man eine Firsthöhe von 10.5 m haben, nur 2 stöckig bauen. Wenn man jetzt ein Attikageschoss oben drauf baut, das nach Bauvorschrift um die Höhe von den Längsseiten zurückversetzt ist, wie hoch darf das Attikageschoss sein?? Darf das Gebäude gesamthaft tatsächlich 10.5 m hoch werden? Muss es in einem imaginären Giebeldach mit Firsthöhe 10.5 m Platz haben??
Betrifft auch wieder Kanton TG.
Vielen Dank für Eure Antworten / Links
Susi
Hier meine zweite Frage:
In der Wohnzone W2A darf man eine Firsthöhe von 10.5 m haben, nur 2 stöckig bauen. Wenn man jetzt ein Attikageschoss oben drauf baut, das nach Bauvorschrift um die Höhe von den Längsseiten zurückversetzt ist, wie hoch darf das Attikageschoss sein?? Darf das Gebäude gesamthaft tatsächlich 10.5 m hoch werden? Muss es in einem imaginären Giebeldach mit Firsthöhe 10.5 m Platz haben??
Betrifft auch wieder Kanton TG.
Vielen Dank für Eure Antworten / Links
Susi