Höhe der Hypothek

Amaretti

New member
26. März 2016
10
1
0
Guten Tag zusammen

Seit einigen Jahren bin ich hier bereits eine stille Leserin. Nun möchte ich euch gerne eine Frage stellen.

Wir haben das Bauernhaus meiner Grosseltern geerbt. Es wurde vor 30 Jahren zuletzt renoviert. Da wir das Haus umbauen möchten, stellt sich nun die Frage, ob und in welcher Höhe wir eine Hypothek erhalten.

Das Haus hat einen Wert von 850'000, auf dem Haus ist noch eine Hypothek von 100'000.
Unsere Ersparnisse auf den Sparkonten liegen nur bei ca. 50 000, da ich erst jetzt fertig mit meiner Aus- und Weiterbildung bin. Jährlich verdienen wir ab diesem Jahr ca. 200 000.

Mit welcher Kredithöhe können wir rechnen? Müssen wir auch 20% Eigenmittel aufbringen, wenn das Haus schon uns gehört? Die "alte" Hypothek  wird noch von meinen Eltern übernommen.

Vielen Dank für eure Hilfe!

 
Kurze Antwort, frage die Bank.

Lange Antwort: Ja, die 20% Regel gilt immer!

Also, erst Mal einige Jahre sparen und dann kaufen.

 
  • Like
Reaktionen: Marco123
Wert 850k, 80% davon 680k, minus bestehende Hypo 100k ergibt 580k zusätzlicheHypo sind möglich sofern die Bank das Haus auch mit 850k bewertet.

 
Wenn sie das Haus geerbt haben und nur noch 100000 Hypo drauf ist, brauchen sie doch mind. 20000 EK. Oder sehe ich das falsch? Also wieso müssten sie noch länger sparen?

Aber mein Ratschlag ist ebenso möglichst schnell mit der Bank zusammensitzen.

 
Meine Vermutung ist eher, dass ihr an die Bank gebunden seid, auf die auch die bisherige Hypothek ausgestellt ist.

Aber wie schon oben erwähnt das kann der Bankberater sicherlich gut erklären. - Und zudem kostenlos ;)

Meist sind die Banken da auch schon am Telefon recht auskunftsfreundlich. - So geht nichtmal wirklich viel Zeit verloren.

 
das Haus gehört ja Euch, oder?

Dann habt Ihr bereits Eigenmittel in der Höhe von 750'000 Fr....

Mit der 20% Regel würdet Ihr 3.75 Mio Kredit erhalten für den Umbau... ;-)

Das wird also nicht das Problem sein, und die 200'000 Lohn reichen auch gut für die Tragbarkeit, ihr bekommt so locker 1 Million, aber wie schon gesagt, fragt die Bank.... 

 
Hier scheint ein Irrtum vorzuliegen!

Wer ein Haus erbt ist nicht von der 20% Regel der Banken befreit, auch wenn das Grundstück keine oder wenig Hypothek aufweist.

War bei uns so und die Bank hatte kein Einsehen.

Haus Wert CHF ca. 800.000 Hypothek CHF 100.000 Resultat kein Entgegen kommen.

Nur das effektive EK hat gegolten.

Lösung: Haus aus Erbschaft verkaufen = Gewinn; mit diesem Gewinn ein neues Haus kaufen.

 
Da wahr eher die Tragbarkeit das Problem oder sonst was. Aber 100k Hypo auf ein 800k Haus ist sicher möglich. Eventuell mal eine andere Bank fragen.

 
Das würde ich auch sagen! Verstehe auch die Aussage von Alpenwelt nicht...

Wenn ich ein Haus Erbe auf dem keine Hypothek drauf ist, muss ich nicht zu einer Bank gehen und somit geht es die Bank einen feuchten an wie meine Vermögensverhältnisse sind.

Wenn nun 100000 Hypo drauf sind benötige ich lediglich 20000 Eigenkapital. Die Tragbarkeit wird bei einer Belehnung von 100000 sicherlich kein Problem darstellen.

Aber Amaretti wird uns dann hoffentlich aufklären!

 
Dass es die 20% Regelung gibt liegt einzig daran, dass die Banken aus Sicherheit sagen das Objekt wird nur zu 80% vom Wert als Sicherheit angesehen.

Ob der Rest nun effektiv in Bar oder sonstwas für Werten vorliegt ist vom Prinzip sogar egal (reine Verpfändung vom PK Kapital wird nicht akzeptiert)

Auf dieses Beispiel hier angewandt heisst das es ist ein Haus mit Wert 850 K (angenommen die Bank schätzt den gleichen Wert)

Davon können max. 80% als Hypothek belastet werden. Also 680K 100 sind schon weg bleiben 580 übrig.

Wie ich zuvor aber schonmal geschrieben habe vermutlich nur dann, wenn die neue Hypothek bei der gleichen Bank abgeschlossen wird wie auch die bestehende Hypothek. Sonst müssten sich die Banken am Ende streiten, wenn es tatsächlich zur Verwertung der Sicherheit kommt.

 
  • Like
Reaktionen: tommuller
Hallo

Eure Einwände in Ehren.

Jedoch wahren wir in dieser Situation und mussten uns mit den Banken und der gegebenen Situation abfinden.

Tragbarkeit war gegeben, hätten wohl kaum unser Traumhaus" sonst finanziert bekommen.

Nur haben wir auf die Erbschaft keine Aufstockung der bestehenden Hypothek bekommen und mussten das Erbe verkaufen.

Realität ist nicht das, was Ihr denkt sondern was die Banken verlangen!

 
Nur haben wir auf die Erbschaft keine Aufstockung der bestehenden Hypothek bekommen und mussten das Erbe verkaufen.
Wie hoch war die bestehende Hypothek bei euch? Wie hoch war der geschätzte Liegenschaftswert (Schätzung der Bank)? Habt ihr die gleiche Bank angefragt, bei der die bestehende Hypothek bereits lief?

 
Hier scheint ein Irrtum vorzuliegen!

Wer ein Haus erbt ist nicht von der 20% Regel der Banken befreit, auch wenn das Grundstück keine oder wenig Hypothek aufweist.

War bei uns so und die Bank hatte kein Einsehen.

Haus Wert CHF ca. 800.000 Hypothek CHF 100.000 Resultat kein Entgegen kommen.

Nur das effektive EK hat gegolten.

Lösung: Haus aus Erbschaft verkaufen = Gewinn; mit diesem Gewinn ein neues Haus kaufen.
Wenn du ein Haus erbst, und da ist noch eine Hypothek drauf, dann musst du die Hypo übernehmen (oder ablösen). D.h. du brauchst natürlich EK. Wenn die Bank die Hypo nicht aufstocken will, dann habt ihr entweder zu wenig Einkommen oder aber die Bank schätzt den Wert des Hauses drastisch anders ein.  Oder du bist auch schon etwas älter oder die Bank mag dich nicht. Oder die Bank findet du seist ein Risiko? Oder es war nicht für Eigenbedarf? Da war sicher noch etwas anderes.

Wenn ich mein Haus nur zu 12.5% belehnt hätte, dann würde mir meine Bank locker weiteres Geld geben für einen Umbau.

 
Sehe es gleich wie makrthekaiser. Alternativ war vielleicht die Liegenschaft noch im Eigentum der Erbengemeinschaft und gar noch nicht überschrieben?

Eine Bank beurteilt IMMER, wie hoch das Risiko ist. Sie ist ja interessiert, Hypotheken zu vergeben, denn das ist ihr Zinsdifferenzgeschäft. Also wenn Wert des Hauses korrekt, Belehnung tief, Einkommen vorhanden, Bonität in Ordnung und die Eigentumsverhältnisse klar geregelt sind, sollten sich keine Probleme ergeben.

 
Bei uns war es eine Erbengemeinschaft meiner Frau. Marktwert und Schätzwert der Bank waren unterschiedlich, wie sich ja dann auch beim Verkauf zeigte. Der Erlös war weit über dem Wert den die Bank für die Gewährung der Aufstockung der Hypothek einsetzte. Für uns war der Verkauf und die Realisierung eines eigenen Haus in Minergie die optimale Lösung. EK und Tragbarkeit waren so kein Problem. Hilft @Amaretti vermutlich nicht, ausser, auch ihre Bank macht bei Ihnen nicht mit!

 
Wert 850k, 80% davon 680k, minus bestehende Hypo 100k ergibt 580k zusätzlicheHypo sind möglich sofern die Bank das Haus auch mit 850k bewertet.


Hallo zusammen

Danke für eure Antworten. John, Kaffeebart und einige andere lagen richtig. Ich hatte heute einen Termin bei der Bank und das Ergebnis war ungefähr obenstehende. Der Wert des Hauses wurde sogar noch ein bisschen höher taxiert.

Ich danke euch allen sehr für eure Hilfe. Wir können es kaum erwarten, wenn dann der Umbau im 2017 losgeht! :)

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Like
Reaktionen: Kaffeebart

Statistik des Forums

Themen
27.508
Beiträge
257.789
Mitglieder
31.791
Neuestes Mitglied
Miguel