Höhe der neuen Bepflanzung beim Nachbarn

conivo

Mitglied
22. Feb. 2012
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Hallo zusammen,

Wir haben in einer Treppenhausüberbauung in einem hinteren Haus die unterste Wohnung gekauft.

Das vordere Haus ist im Hang so angeordnet, dass auch die unterste Wohnung über das Haus sehen kann. Der Bauherr liess sich von den hinteren Wohnungen die Aussicht und Weitsicht mit plus CHF. 50000.00 Etappenweise pro Stockhöhe bezahlen.

Nun wurde uns, und anderen, hochstämmige Bäume vor das Wohnzimmer gepflanzt. Diese befinden sich zwar auf der anderen Seite der Quartierstrasse aber doch noch so 5 m von unserer Wohnung entfernt.

Natürlich fühlen wir uns nun "verarscht" Da lässt sich einer die Aussicht bezahlen und setzt dann hochstämmige Bäume vor das Wohnzimmer.

Gibt es im Kanton Luzern ein Gesetz das dies in einer Neubausiedlung verhindert? Oder muss ich das so akzeptieren?

Vielen Dank für eure Hilfe

conivo

 
also verstehe ich das richtig, dass die hochstämmer nicht auf eurem grund sind sondern bei den nachbarn über die strasse? wenn ja wirst du wohl nichts machen können, es gibt (zum glück) kein recht auf freie sicht. dass auf nachbarparzellen sowas passieren kann, muss man halt vorher berücksichtigen.

wenns eure gemeinschaftsparzelle ist, schauts sicherlich wieder anders aus, da könntet ihr dann drüber abstimmen.

 
Hallo Schanin

Vielen Dank für deine Antwort. Ja es ist über der Quartierstrasse. Das ganze ist eine Gesammtüberbauung mit einer Gesammtbepflanzung.

Was mich stört, ist das für die Aussicht Geld verlangt wurde und jetzt vom gleichen Bauherr Hochstämmer vor die Nase gesetzt werden.

Es ist ja nicht so, dass unser Nachbarhaus dies von sich aus gemacht hat. Gilt den der Grundsatz "bis zur Giebelhöhe nicht mehr?" Oder war das gar nie so?

LG conivo

 
Hallo Conivo

Ja, ich verstehe, dass dich das stört.

Hier wurde ein ähnliches Thema bereits abgehandelt: http://www.haus-forum.ch/rasen-pflanzen-hecken-sichtschtz/15809-zgb-art-684-negative-immissionen-aussicht-durch-baumhoehe-entzogen.html

Es könnte sein, dass es eine gewisse Frist gibt, während der du Einsprache erheben kannst gegen diese Bepflanzung. Aber wie das bei dir geregelt ist und bei wem du das machen musst, weiss ich leider nicht. Falls du beim HEV Mitglied bist, könntest du ja mal die Beratung anrufen und fragen (die ersten 10 Minuten sind kostenlos).

 

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