Höhenlage der Gebäude

daniel

Mitglied
09. Jan. 2007
42
0
0
56
Auszug aus der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich:

Art. 33 Höhenlage der Gebäude

Der Fussboden des Erdgeschosses darf entweder höchstens

1,5 m über dem tiefsten oder maximal 0,5 m über dem höchsten

Punkt des gewachsenen Bodens längs der Gebäudeaussenseite

liegen. (Habe sonst nichts im Internet gefunden).

Es geht um ein Objekt im Kanton Zürich. Kennt jemand die rechtliche Situation?

Gilt das auch für andere Gemeinden im ganzen Kanton ZH?

Danke für Hinweise!

 
Was ist genau deine Frage?

Der Artikel beschreibt genau, wie hoch dein Erdgeschoss über dem best. Terrain zu liegen kommen darf.

 
... viele Gemeinden haben ihre Bauordnung im Internet zum runterladen /emoticons/default_wink.png sonst frag auf der Gemeinde nach ... dazu sind die da.

 

Statistik des Forums

Themen
27.544
Beiträge
257.942
Mitglieder
31.819
Neuestes Mitglied
NUNA89