Höhenunterschied - wer bezahlt?

Sams

Mitglied
07. Aug. 2011
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Hallo zusammen,

wir haben das Problem, dass unser Haus ca. 70cm tiefer liegt als dieses vom Nachbarn.

Nun ist die Frage aufgetaucht; muss er auch etwas an eine Stützmauer bezahlen, oder muss ich dies alles selber berappen?

Wie sieht dies rechtlich aus?

Ich danke für eure Antworten.

Liebe Grüsse

Sams

 
Hallo Sams

Deine Angaben sind etwas dürftig... wenn das Nachbarhaus schon stand, Du nun, weil eben gewünscht, das best. Terrain nun 70 cm tiefer ausgebaggert hast, dann ist es wohl gänzlich und alleine Deine Verantwortung das Nachbargrundstück zu sichern..sprich ein Böschung, beginnend auf Deinem Grundstück..oder eine Mauer..auf Deinem Grundstück... zu erstellen.

Hat er höher gebaut als das natürliche Terrain...Du bist auf diesem verblieben... das ganze geschah zeitgleich.. oder von ihm später... dann hätte wohl eher der Nachbar das Problem sein Niveau zu sichern.

 
Hoi Pfälzer,

danke für deine Antwort.

Es ist so, dass der Nachbar absichtlich etwas höher gebaut hat (warum auch immer), die Strasse hat eine leicht Neigung, eigentlich wäre er, wenn er bodeneben gebaut hätte, etwas tiefer als wir. Da wir aber keine Stufen in unser Grundstück wollten, haben wir "bodeneben" gebaut. Sein Grundstück ist somit zu allen Seiten etwas höher als das umliegende Gelände, auf den anderen Seiten hat er aber "noch" keine Nachbarn.

Wir haben dies schon gewusst bei Baubeginn (er war zuerst fertig), aber für uns erschien es sinnlos, künstlich das Gelände zu erhöhen und Treppen einbauen zu müssen, wenn es nicht nötig ist...

Wir waren uns zu Beginn nicht bewusst, das dies einmal ein Diskussionspunkt werden könnte.

LG Sams

 
Hallo Sams

Nun, wenn er höher ging, dann ist das ja auch schon in seinem Bauantrag vermutlich so eingezeichnet worden (das erspart natürlich auch Abfuhrkosten vom Aushub). So müsste auch damals schon geplant gewesen sein, wie er den Höhenunterschied abfangen möchte...Böschung oder Mauer (Höhe im zulässigen Rahmen...gem. Zonenplan). Ich sehe hier eigentlich keinen Handlungsbedarf auf Deiner Seite. Etwas gemeinsam machen geht natürlich immer, speziell wenn man zudem noch an einen Zaun oder ähnliches denkt...

 
Ohje...

so wie ich die Nachbarn verstanden haben, wollen diese es so belassen.

Das heisst Sie haben Ihr Grundstück bis genau an die Grenze planiert und die Böschung würde auf unser Grundstück fallen, wenn wir keinen Zaun machen würden. An einen Zaun wollen Sie zudem nicht mitbezahlen...

Wie kann man ein solches Problem wohl ohne Streitigkeiten lösen, denn ganz alleine an den Zaun zahlen können und wollen wir momentan nicht.

 
Er will scheinbar überhaupt nichts tun...der liebe Nachbar.

Aber.... das mit dem Böschungsfuss auf Deinem Grundstück geht überhaupt nicht.... er kann auf der Grenze, auf seiner Parzelle anfangen.... und zudem schauen, dass Dir nicht ständig Erde auf´s Grundstück geschwemmt würde...

Seine Böschung gehört ihm... daher muss sie vollumfänglich auf seinem Grundstück liegen. Das kannst Du ihm nett, aber bestimmt sagen...ggf. soll er sich...oder ihr gemeinsam...beim Bauamt nochmals erkundigen...aber die werden wohl exakt das gleiche sagen....

 
Das ist ja eine tolle Express Beantwortung meiner Fragen, super!

Wie ist der Fall denn beim anderen Nachbarn, dieser befindet sich ja auch etwas höher als wir, jedoch aufgrund der leichten Neigung und nicht, da er unbedingt grundlos höher sein wollte; wie sieht hier die Lage aus, wer müsste diese Kosten übernehmen?

Habe ich dich richtig verstanden, dass wir eigentlich theoretisch gar nichts an dieses Projekt bezahlen müssten?

Wenn wir beispielsweise Stützsteine verwenden würden, müssten diese dann auf unserem Grundstück, auf dem Grundstück der Nachbarn oder direkt auf der Grenzlinie platziert werden?

So viele offene Fragen!

 
Hallo sams

Ist ganz einfach. Wer am gewachsenen Terrain etwas ändert, macht das auc seinem Grundstück und aus seine Kosten. Auf der Grenze soll das gewachsene Terrain sein, wie es war.

Egal ob du höher oder tiefer werden willst, sind allfallige Böschungen bzw. Stützmauern auf deinem Grundstück und auf deine Kosten zu erstellen.

Das gilt natürlich auch für deinen Nachbarn. Wenn er das nicht so sieht, Termin auf dem Bauamt machen.

Gruss gulx

 
Wieso willst Du eine Stützmauer bauen??

Es ist seine Böschung!! Und diese darf erst mit einem Abstand von 60 cm von der Grundstücksgrenze beginnen. Er muss die Böschung ja auch pflegen können, ohne Dein Grundstück betreten zu müssen. Wenn er die Böschung auf Dein Land verschoben hat, hat er damit sein Grundstück vergrössert und dein Land okkupiert.

So zumindest ist die Gesetztgebeung in meiner Gemeinde - in der Schweiz kann das natürlich von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein ;-)

 
Gulx hat es schon richtig gesagt. Die Regelung ist ganz einfach: An der Grenze trifft man sich auf Höhe des gewachsenen Terrains. Sofern man sich einig ist, kann man sich aber auch auf anderer Höhe treffen. Da du und dein Nachbar euch nicht einig sind, ist der Fall klar: Es gilt gewachsenes Terrain. Wo das genau liegt, müsste in deiner Baueingabe stehen. Wenn das Gelände nicht Topfeben ist, kann es sein, dass die Böschung auf der einen Seite deines Gründstücks bei dir zu liegen kommt und auf der anderen Seite bei deinem Nachbar.

Nur weil du deinen Garten tiefer hast, heisst das noch lange nicht, dass das gewachsene Terrain auf deiner Garten höhe liegt.

Wir haben z.B. am Hang gebaut und als einzige den Garten auf OG-Niveau, während der Rest den Garten im EG hat. Wir treffen aber trotzdem auf gewachsenem Terrain bzw. haben uns anderweitig geeinigt.

 
Liebe Sams

Grundsatz 1: Auf der Grenze muss das Terrain nach dem Bau so sein wie vor dem Bau.

Grundsatz 2: Nachbarn können in Gegenseitigem Einvernehmen eine andere Lösung suchen.

Grundsatz 3: maximale, nichtzwingend zu bewillligende Terrainmodellierungen drüfen max 1.50m vom gewachsenen Terrain abweichen.

Also.

Kosten für Deine Mauer (oder was auch immer) muss er nicht übernehmen.

Er muss sein Grundstück bei der Grenze auf der Höhe haben, wie vor dem Bau. (Vgl. seine Eingabepläne)

Gehst Du mit Deinem Grundstück tiefer als vorher, muss Deine Böschung (Mauer, wasa uchimmer) geotechnisch die Last tragen können. Geht der Nachbar nach Dir höher, ist er für die Böschung verantwortlich.

Grüsse

sams

 

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