Höhere Rechnung von Baufirma erlaubt als vom Fensterbauer in Rechnung gestellt

rolf.sylvia

Mitglied
18. Juli 2011
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Hallo zusammen.

Wir haben an unserem Haus die Fassade machen lassen und ein Fenster einbauen lassen.

Nun haben wir die Rechnung fürs Fenster von der Baufirma die die Fassade gemacht hatt erhalten und von der Fensterfirma. Zwischen den zwei Rechnungen besteht ein Unterschied von 550.- den wir bezahlen sollen. /emoticons/default_additional/202.gif

Ist das rechtmässig das die Baufirma soviel draufschlagen darf,kann ? Ich bin eigendlich nicht davon überzeugt soviel mehr zub ezahlen zumall die Baufirma ja mit dem Fenstereinbau, ausmessen, gar nichts zu tun hatte.

Bedanke mich schon mal für die Antworten

 
Hallo rolf.sylvia

Die Frage stellt sich hier eher nach dem "warum"?

Wieso hast Du 2 Rechnungen für das Fenster erhalten?

Entscheidend ist natürlich, wem der Auftrag für die Lieferung und Montage des Fensters erteilt wurde? Falls die Fassadenfirma dies "miterledigen" sollte, sie einen entspr. Auftrag hatte, das Fenster in der Offerte als solches enthalten war... dann musst Du dies dann auch so bezahlen.

Es gibt keine Grenze (höchstens eine moralische) für den "Aufschlag"....wenn Dir die entspr. Offerte zusagte, der Aufttrag danach erteilt wurde.. dann ist diese Vereinbarung eben auch gültig!

 
Hallo Pfälzer

Allso das fenster wurde dem Fensterlieferanten zur Lieferung und Montage erteilt. Bestellt hatt dies die Baufirma. Die Offerte dafür war separrat gemacht worden.

Noch ne frage die du vielleicht beantworten kannst. Das gerüsst war antstatt nach vier schon nach zweieinhalb Monaten schon weg da das Wetter mitspielte, müsste doch auch günstiger sein, oder irre ich mich da?

Besten Dank

 
Hallo rolf.sylvia

Also wenn ich das nun richtig interpretiere..dann hat die Fensterfirma eine Offerte erstellt.. die Baufirma dies dann...wohl in Deinem Auftrag bestellt? Also wenn sie "nur" bestellt hatte...dann ist das natürlich schon eine heftige Summe...mehr als ein kurzes Schreiben oder Telefonat war ja nicht nötig. Eigentlich sollte man dann von einem guten Unternehmen erwarten können, dass sie solches gratis "für ihren Kunden" erledigt. Gerade bei solch einem lächerlich geringen Aufwand. Aber natürlich hätte man das vorher kurz erfragen sollen...als Auftraggeber.

Ja, wenn das Gerüst über eine Offert und Vertragsvergabe nach Aufwand/Aussmass angeboten wurde, dann muss auch die letztlich kürzere Standzeit passend verrechnet werden. War das Gerüst in einem Pauschalauftrag enthalten, dann bleibt es auch dann bei der ursprünglich vereinbarten Summe.

 
Das OR ist hier sehr klar:

Art. 373

"1 Wurde die Vergütung zum voraus genau bestimmt, so ist der Unternehmer verpflichtet, das Werk um diese Summe fertigzustellen, und darf keine Erhöhung fordern, selbst wenn er mehr Arbeit oder grössere Auslagen gehabt hat, als vorgesehen war.

2 Falls jedoch ausserordentliche Umstände, die nicht vorausgesehen werden konnten oder die nach den von beiden Beteiligten angenommenen Voraussetzungen ausgeschlossen waren, die Fertigstellung hindern oder übermässig erschweren, so kann der Richter nach seinem Ermessen eine Erhöhung des Preises oder die Auflösung des Vertrages bewilligen.

3 Der Besteller hat auch dann den vollen Preis zu bezahlen, wenn die Fertigstellung des Werkes weniger Arbeit verursacht, als vorgesehen war."

Wenn klar ist, wer mit wem einen Vertrag hat, dann ist auch klar, wer wem wofür wieviel bezahlen muss. Das ist ja der Zweck des Vertrages.

Wenn, im obigen Beispiel, der Bauherr den Fensterbauer direkt beauftragt, dann muss er sich auch um die Koordination der Arbeiten kümmern.

Ich habe bei meinem Haus nach Offerte des Fassadenunternehmens das Gerüst aus dem Auftrag herausgenommen und dadurch Geld gespart, musste mich aber selbst darum kümmern, dass das Gerüst beizeiten da war und dann wieder weg kam, und dass der Vertrag mit dem Fassadenheini so war, dass die Mehrkosten durch längere Gerüststandzeit zu seinen Lasten gehen, wenn er wesentlich länger braucht als abgemacht.

Wenn mehrere Unternehmer das Gerüst brauchen, kann man in der Regel nicht das Gerüst pauschal durch einen Unternehmer stellen lassen, da er es ja wieder mitnimmt, wenn er mit seinem Auftrag fertig ist, und die anderen, in deren Werkvertrag vermutlich "Gerüst bauseitig" steht, dann nicht arbeiten können bzw. die Mehrkosten zusätzlich verrechnen werden.

 
Bezahl doch einfach die Rechnung an die Fensterfirma und dann ist Ende. Wenn die anderen dann noch etwas fordern, dann werden die sich melden. Aber im entferntesten ist es immer ein Missverständniss. Habe das nicht zum ersten Mal erlebt.

 

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