Holunderstrauch überragt Nachbargrundstück

froegli

Member
17. Dez. 2014
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Guten Abend zusammen

Ich habe ein Problem mit unserem (senilen) Nachbarn. Etwa 70 cm von der Grundstückgrenze steht auf unserer Parzelle ein älterer Holunderstrauch. Der Nachbar hat über viele Jahre nie etwas gesagt, wir haben ihm sogar gewährt, Holunder zu ernten... tja, und nun fängt der Nachbar sich an zu stören daran. Kann mir jemand sagen,  ab welcher Höhe der Strauch über die Grundstücksgrenze ragen darf (wir wohnen im Thurgau, habe aber leider nichts gefunden im Netz). Und die Wurzeln im Boden stören ihn auch, die gehen unter dem Boden auf seine Seite (HAHAHA). Ok, das mit den Wurzeln stemple ich unter Demenz im hohen Alter ab. Kann mir vielleicht jemand sagen, wie es sich mit den Abständen zum Nachbargrundstück verhält und ab welcher Bodenhöhe die Sträucher über die Grenze ragen dürfen.

 
Auch wenn du dich hier über den senilen Nachbar lustig machst, ist er im Recht. Er kann das Zurückschneiden des Strauches verlangen, je nach dem auch der Wurzeln.

Dazu hätte er auch ohne deine Einwilligung den Holunder auf seiner Seite ernten dürfen.

 
sehr grosszügig von Euch, dass Ihr Eurem alten senilen Nachbarn gewährt vom Holunderstrauch, der auf sein Grunstück herüber wächst zu ernten...

wie wäre es, wenn Ihr einfach den Strauch schneiden lässt, anstelle Euch über Euren alten senilen Nachbarn lustig zu machen?

Oder braucht Ihr einen rechtliches Gutachten, um noch ein paar Sträucher und Bäume einige cm näher an sein Grundstück zu pflanzen?

Mir kommt die Frage etwas komsich rüber.

Sie haben als Kind wohl den Unterschied zwischen "mein" und "dein" auch nicht gelernt.

 
Salü
Ein weniger freundlicher Nachbar hatte dem Holunder schon lange chemisch den garaus gemacht.
Er darf den Rückschnitt nicht nur verlangen, er kann ihn nach entsprechender Ankündigung sogar anordnen mit Kostenfolge für dich.
Siehe Grenzabstand bei deinem Bauamt. Pack die Säge und eine Schachtel Pralinen und mach etwas fürs Nachbarschaftsklima.
Wobei ganz so einfach ist es nicht.
Höhe an der Grenze ca 1Meter ab Boden, Über die Grenze, überhaupt nicht. Da gibt es aber noch einen Bundesgerichtsentscheid von wegen Bestandessicherung.
Eigentlich muss der Nachbar innert 5 Jahren nach Pflanzung reklamieren und fordern das der Strauch unter Schnitt gehalten wird. Danach kann der Nachbar beim Rückschnitt sogar an den Kosten beteiligt werden. OR Art. ?
Wenn du Streit mit dem Nachbarn willst, berufe dich darauf.
Lg Turbo

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Zurückschneiden kann man, glaube ich, immer verlangen, nur das zurück versetzen verjährt. Aber im Thurgau wohl nicht mal das (wenn meine Google Suche korrekt war)

 
Die Holunderbüsche sind schon dagewesen, als wir das Grundstück gekauft haben. Die sind bestimmt schon 30 Jahre alt. Es war alles verwuchert und wir haben sie jedes Jahr schneiden lassen. Es war seitens des Nachbarn auch nie ein Problem. Im Gegenteil, sie seien sehr schön seit wir die Parzelle gekauft haben. 

Und es war nie ein Problem. Ich verstehe nur den plötzlichen Kurswechsel nicht. Und auch das mit den Wurzeln... der Boden ist schön eben, man kann mit dem Rasenmäher problemlos mähen und es kommen auch keine Wurzeln aus dem Boden. Sorry, wenn meine Frage etwas forsch war, aber ich habe auch gehört, dass man innert einer gewissen Frist reklamieren kann. Nur finde ich nichts im Netz.

@Marco123

Um was geht es bei Ihnen?

 
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- Die Grenzabstände und zulässigen Höhen von Gehälzen für TG stehen hier:

§ 5
Pflanzungen


1 Bäume, Sträucher, Hecken, Lebhäge und ähnliche Pflanzungen sowie mehrjährige landwirtschaftliche Kulturen dürfen nie höher gehalten werden als das Doppelte ihres Grenzabstandes.
 
2 Beträgt der Grenzabstand mindestens 10 m, besteht keine Beschränkung der Höhe.


und

§ 8
Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes


1

Bei Pflanzungen, die den Vorschriften dieses Gesetzes nicht entsprechen, kann der Eigentümer des betroffenen Nachbargrundstückes jederzeit die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes verlangen.


Damit es nicht zu einfach wird und die Anwälte auch etwas zu tun haben, gibt es noch Art. 687 und 688 ZGB sowie Verjährung und Verwirkung bestehender Ansprüche, sowie eventuell kommunale Baumschutzgesetze - die dürften aber für eine Holunderstrauch nicht anwendbar sein.

Der doppelte Grenzabstand als Maximalhöhe ist in TG sehr restriktiv, das gäbe in den kleinparzelligen Bauzonen breite Grenzschneisen, weshalb man in der Regel gegenseitige Tolreanz übt.

Gibt es keine Vereinbarungen und will der Nachbar das - ob senil oder nicht steht dir nicht zur Beurteilung zu, solange er nicht bevormundet ist - dann musst du den Holunder eben absägen. Ein Grundstückbesitzer darf auf seinem Grund wollen, was er will. Dazu gehört auch, plötzlich etwas anderes oder Neues zu wollen.

Holundersträucher sind für die einen schön, sie haben aber erhebliches Verschmutzungspotential, weil sie oft verlaust sind und weil die Beeren viel Schmutz machen. Weil sie sehr rasch wachsen und lange wieder ausschlagen, wäre ausroden besser.

Ich würde in dem Fall dem Nachbarn sagen, dass du ihn entfernen willst (das wirst du wohl sowieso müssen, wenn er auf Beseitugung klagt), und ihn gleichzeitig fragen, wie er sich die Gestaltung der gemeinsamen Grenze vorstellt.

 
Hatte das gleiche Problem. Bei mir ist aber einfach einer von der Gemeinde hingegangen und hat beim Holunder Alle Äste abgesägt, so dass nur noch ein Baumstumpf übrig blieb. Dies ohne mich zu informieren oder mich zu bitten, den Holunderbaum zu schneiden. Ein Ästchen ragte leicht über den Gartenblätz. Jeder kann da rein, es hat keine Umzäunung. So wird das im Kanton Schaffhausen und Gemeinden im Klettgau gemacht. Und dann auch noch eine Rechnung von 2000.-Fr. Sage mal: "Will man aus dem Leben scheiden, muss man nur den Holler schneiden". Der Gemeindearbeiter ist tatsächlich ein halbes Jahr später an einem Gehirnschlag gestorben! Mein Holler hat sich mässig und sehr schwer erholt. Es war ein Bangen um sein Leben! Jedes Ästchen, dass ich ihm nun heute wegschneiden muss, weil es raus ragt, wird ihm zu Füssen wieder als Steckling eingesteckt. Bin diesbezüglich halt noch so wie man früher den Holler geachtet hat, als Hof Baum. Habe auch schon etliche Stecklinge verschenkt. Man kann sie auch im Topf ziehen. Die Töpfchen auch zur Mutterpflanze stellen. Dann gedeihen sie am Besten. Sage mal: "Die Schweiz, kleines Land mit kleinem Geist." Darum besser den Holler um Verzeigung bitten und ihm ein Ästchen was ein Mensch stört, etwas abschneiden und ihm zu Füssen wieder einstecken. Alleweil besser als ein Gerichtsstreit oder Kahlschlag durch Gemeinde.

 
Holunder kann man vollständig runter schneiden, auf Stock. Holunder verholzt stark, wer einen Solitär im Garten stehen hat, sollte ihn regelmässig schneiden; ihm macht es nichts aus, er treibt dann schön grün wieder aus. Blüten bzw. Früchte sind dann allerdings etwas weniger üppig.

 
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