Grüezi mitenand...
Ich bräuchte einen dringenden Rat...
Meine Frau und ich haben ein Haus gekauft. Bereits notariell verurkundet. Der Grundbucheintrag ist noch nicht erfolgt.
Der Antritt auf Nutzen und Schaden ist erst in zwei Wochen. Nun haben wir in den Balken des Unterdachs jede Menge Austrittslöcher von Holzwurmkäfern entdeckt. Ein Experte hat sich dies angesehen und einen grösseren Schaden festgestellt.
Meine Frage: Wer muss für die Sanierung des Schadens, den dies Ungeziefer angestellt hat, aufkommen? Die Kosten für die Vertreibung und Behandlung sind erheblich... /emoticons/default_sad.png
Im Kaufvertrag ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, ausser bei arglistigem Verschweigen eines Schadens.
Die Verkäuferschaft hatte davon gewusst, hingegen hat ihnen jemand versichert, dass dieser Befall nicht schlimm sei. Wir mussten diesen Umstand selbst entdecken... /emoticons/default_confused.png
Hilft es uns, dass der Nutzen und Schaden noch nicht auf uns übergegangen ist?
Muss "arglist" beim Verschweigen erwiesen sein oder genügt die Tatsache des Verschweigens?
Ich hoffe auf gute Antworten von ausgewiesenen Rechtsexperten... /emoticons/default_additional/183.gif
Ich bräuchte einen dringenden Rat...
Meine Frau und ich haben ein Haus gekauft. Bereits notariell verurkundet. Der Grundbucheintrag ist noch nicht erfolgt.
Der Antritt auf Nutzen und Schaden ist erst in zwei Wochen. Nun haben wir in den Balken des Unterdachs jede Menge Austrittslöcher von Holzwurmkäfern entdeckt. Ein Experte hat sich dies angesehen und einen grösseren Schaden festgestellt.
Meine Frage: Wer muss für die Sanierung des Schadens, den dies Ungeziefer angestellt hat, aufkommen? Die Kosten für die Vertreibung und Behandlung sind erheblich... /emoticons/default_sad.png
Im Kaufvertrag ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, ausser bei arglistigem Verschweigen eines Schadens.
Die Verkäuferschaft hatte davon gewusst, hingegen hat ihnen jemand versichert, dass dieser Befall nicht schlimm sei. Wir mussten diesen Umstand selbst entdecken... /emoticons/default_confused.png
Hilft es uns, dass der Nutzen und Schaden noch nicht auf uns übergegangen ist?
Muss "arglist" beim Verschweigen erwiesen sein oder genügt die Tatsache des Verschweigens?
Ich hoffe auf gute Antworten von ausgewiesenen Rechtsexperten... /emoticons/default_additional/183.gif
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: