Honorar auf Mehrkosten?!

bettina

Mitglied
12. Feb. 2007
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Hallo zusammen

Wir sind auch in der Bauplanung und fangen bald an zu bauen ...

nun hab ich aber doch ein paar fragen ...

Eigentlich sollte es eine gu-finanzierung geben wo wir dann schlüsselfertig das haus überehmen ... nun ist es ein landkauf wo der gu nur projekt / bauleitung macht ... es wird aber GU-Honorar verlangt (15% + 4% anschlussgebühren) ...

1. sollte es nun nicht architektenhonorar sein statt ein gu honorar?

2. ist das honorar nicht ein bisschen zu hoch gegriffen?

3. wir haben bsp. ein küchenbudget von 25`000.- CHF nun haben wir eine offerte welche 15`000.- CHF teurer ist also 40`000.- CHF ...

scheinbar muss man auf diese 15`000.- CHF auch honorar bezahlen obwohl der Küchenbauer mehraufwand hat und dieser in der offerte berücksichtigt ist ... ist dies zulässig? das würde die kosten enorm in die höhe treiben!!

danke für eure antworten

lieber gruss bettina:)

 
Wir arbeiten ja auch mit einer GU.

Küche verdient er rein nichts, die % kommen voll uns zu gute.

Sanitär, da hat die GU einfach den Nettopreis und wir zahlen den Bruttopreis.

Plättli, verdient bei uns die GU auch nichts.

Elektrisch auch nichts.

Wo die GU bei uns verdient, ist bei der Planänderung, dh Wandversetzen, aber das macht aber in dem Sinne keine Fr 1000.00

Wir haben ein Hauspreis und dort ist das Honorar schon einberrechnet.

Kenne aber das Problem von der Wohnung, da hat die GU, teilweise Massive Mehrkosten verlangt und Rabatte, was uns zu gute wäre gewesen, alles in den eigenen Sach geschaufelt!

Daher machen wir gerade die Angenehme Überraschung. Zudem ist es so, dass unsere Bank, jeden Schritt der GU Kontrolliert,dh wir bezahlen wirklich nur das, was gebraucht wird! Kein Liter mehr Farbe, kein m2 mehr Laminat ect...alles genau berrechnet!

 
Wenn ihr einen Vertrag nach SIA habt wird das Honorar automatisch anhand der Bausumme berechnet, da lohnt es sich u.U. vorgängig einen Fixpreis auf Basis des Voranschlags zu vereinbaren.

Auf der anderen Seite haben die Architekten meistens auch Mehraufwand weil umfangreicher gebaut wird, z.b. weil ihr noch 5 Geräte mehr in die Küche baut (+5 weitere Elektroanschlüsse usw.).

Ich habe mit meinem Architekten so einen Vertrag nach SIA, in den meisten Fällen bedeuten Mehrkosten auch Mehraufwand für ihn so dass sich dies rechtfertigt.

 
Wenn ihr einen Vertrag nach SIA habt wird das Honorar automatisch anhand der Bausumme berechnet, da lohnt es sich u.U. vorgängig einen Fixpreis auf Basis des Voranschlags zu vereinbaren.

Auf der anderen Seite haben die Architekten meistens auch Mehraufwand weil umfangreicher gebaut wird, z.b. weil ihr noch 5 Geräte mehr in die Küche baut (+5 weitere Elektroanschlüsse usw.).

Ich habe mit meinem Architekten so einen Vertrag nach SIA, in den meisten Fällen bedeuten Mehrkosten auch Mehraufwand für ihn so dass sich dies rechtfertigt.
Das stimmt aber definitiv nur zum Teil. Wenn ich teurere Schränke kaufe, hat der Architekt NULL Mehraufwand.

Bei und haben wir auf den gesamten Mehrkosten einen Zuschlag, der aber um einiges geringer ist, als hier gepostet (also das, was aufgrund unserer Änderungswünsche wirklich Mehraufwand entstanden ist, wie z.B. Bad anders, Wände verschieben usw.).

Vieles habe ich direkt gemacht, wo der Architekt wenig bis keinen Aufwand hat (so z.B. alles Finanzielle mit der Küche läuft direkt über mich; nur Terminkoordination liegt beim Architekten).

Der verrechnete Zusatzpreis ist bei uns gerechtfertigt.

Pauschale Zuschläge - wie zuoberst gepostet - finde ich eine Sauerei. Das hatte ich 1988 - bei meinem 1. Hausbau - auch so: ich hatte die Arbeit und der Architekt das Honorar.

Ich finde das im hier geposteten Fall nicht angebracht und einfach zu hoch. Tipp: Mit Architekt Pauschale für Änderung vereinbaren (nicht Prozent).

Martin

 
wie ist das denn wenn ich bei der küche die elektrogeräte selber beziehe?

die werden dann ja beim küchenbauer aus der offerte gerechnet und nur die einbauarbeit wird verrechnet ... dann würde ich ja eine eigenleistung machen und somit wäre die rechnung direkt an mich ... so würden die gesamt küchenkosten ja weniger werden und daher auch weniger honorar auf mehrkosten anfallen ...

das problem ist dann nur wenn im küchenbudget einen preisanteil abgezogen würde ... dann gäbe es doch wieder höhere kosten ... wenn das überhaupt rechtsmässig wäre ...

was meint ihr dazu?

grüässli

 
Gemäss SIA102 ist es möglich, dass auch auf Eigenleistungen ein Architekten-Honorar geltend gemacht werden kann. Oder gar auf nicht realisierte Projekte.

Ich finde diese Norm absolut nicht mehr zeitgemäss. Das Einsparen von Kosten wird bei der Norm absolut nicht gefördert....eher das Gegenteil, da es ja zugunsten des Architekten ist... /emoticons/default_mad.png !

Falls wir wieder einmal bauen (ich hoffe es zwar nicht), werden wir entweder einen fixes Honorar, oder ein Honorar nach Aufwand vereinbaren.

 
Hallo

Wir bauen auch ein Haus mit einem GU zum Festpreis. Der Grundriss bereinigen sowie Wände verschieben etc. ist im Preis inbegriffen.

Alles was wir extra zum Baubeschrieb wollen offeriert er uns separat und wir sagen ja oder nein. Allerdings kommen da keine GU Honorare mehr drauf. Ausser wir hätten da grundlegende Änderungen später.

Zur Höhe des Honorares Eures Architekten sollte man natürlich die genauen Gesamtkosten kennen. Bei unserem Haus liess ich einen befreundeten Architekten nachrechnen, dies aufgrund des gesamtpreises, der Einzelkosten gemäss Baubeschrieb. Das Honorar liegt bei uns in etwa im selben Rahmen.

Bei der Küche haben wir ein Budget zur Verfügung gestellt (was uns nicht reicht) also zahlen wir da selber was rauf und beziehen auch die Elektrogeräte von einer Drittquelle. Wir sind natürlich dann auch für den Einbau etc. verantwortlich. Aber dem GU entstehen da ja keinerlei Mehrkosten oder -aufwand und ich fände es nicht OK wenn er da noch Honorar beziehen würde.

 
Wir haben mit unserem Architekten einen Fixpreis vereinbart. Wir wussten von Anfang an, dass wir in einigen Bereichen erhebliche Mehrkosten haben werden, die dem Architekten kein bisschen mehr Arbeit bereiten (teurere Küchenmöbel, teurere Einbaulampen, teurere Platten...). Wir haben ihm auch konkret gesagt, weshalb wir das so möchten und er hat es absolut verstanden (gibt ja auch wirklich keine überzeugenden Gegenargumente). Wir haben ihm jedoch auch gesagt, dass er uns darauf ansprechen soll, wenn seiner Meinung nach wesentlich mehr Aufwand für ihn angefallen ist als geplant, denn das würden wir ihm auf alle Fälle vergüten wollen, denn schlussendlich muss es einfach für beide Parteien stimmen und alle sollen Freufe haben.

 
Ja, die Mehrkosten stehen bei uns im Werkvertrag und was jetzt noch kommt, das ist unser Problem. Zudem, ist es so, dass ale Rechnungen die unsere GU bezahlt, zuerst von unserer Bank überprüft werden. Wir bezahlen wirklich nur das, was wir müssen.

Für die GU keine Chance, irgend etwas noch dazwischen zu schieben!

 
Ich will hier nichts anzweifeln: aber auch die Banken verdienen an den Mehrausgaben die ein Bauherr hat resp. ein Architekt/GU verursacht. Auch stecken zum Teil Architekten und GU's mit den Banken unter einer Decke....

 
Also das der GU jedesmal mitkassiert wenn man mit den Kosten höher ist als geplant höre ich immer mal wieder! Wir haben mit unserem Architekten einen fixpreis vereinbahrt, dieser liegt bei rund 11% vom ersten Kostenvoranschlag. Mittlerweile sind wir schon ziemlich darüber!

 
Ich will hier nichts anzweifeln: aber auch die Banken verdienen an den Mehrausgaben die ein Bauherr hat resp. ein Architekt/GU verursacht. Auch stecken zum Teil Architekten und GU's mit den Banken unter einer Decke....
Ja, und ich würde mich nicht auf die bau-fachliche Kompetenz meines Hypotheken-Bankers verlassen wollen. Unserer hat vom bauen sicher keine Ahnung, der kontrolliert hauptsächlich, ob bei den Rechnungen ein Einzahlungsschein dabei ist und das Hypo-Konto noch im Haben.../emoticons/default_biggrin.png

 
Wir müssen generell 18% bezahlen, ausgenommen Küche und Elektrisch. Alles andere ist Verhandlungssache.

 

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