Honorar Frage

bettina

Mitglied
12. Feb. 2007
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hallo zusammen

bei uns müssen wir auf jede sch... kleinigkeit honorar bezahlen. Bei unserer Küche haben wir 15000.- CHF zu viel als unser Budget zulässt ... auf diese mehrkosten kommen 19% Honorar zusätzlich also nochmals plus 2850.- CHF ... nun haben wir überlegt die Küche wo anderst machen zu lassen.

tja warscheindlich über DE. Nun meine frage.

Sollten wir die Küche woanderst machen als vom GU/Architekt (Überbauung DEFH) bekommen wir vom Budget (25000.- CHF) nur 80% gut geschrieben über. Darf man das überhaupt? Schliesslich bezahlen wir mit dem Kaufpreis die Küche also bin ich der meinung dass der GU die 20% die er haben möchte am ars... streichen kann (sorry für die wortwahl) /emoticons/default_biggrin.png

Wie kann man den beschiss umgehen ... wenn man weiss wie ist es sicher ganz einfach ...

und dann ... dürfte er bei mehrkosten kein mehrkostenhonorar kassieren oder? (da wir die küche ja selber vergeben) ...

kann mir jemand weiter helfen?!

danke an euch

 
Naja, so ein Knebelvertrag ist echt zum Ko..... Schau doch mal, ob Du Dich nicht mit dem Küchenbauer einigen kannst. Dieser stellt an den GU eine Rechnung gem Budget und den Aufpreis drückst Du ihm Cash in die Hand...

Wenn das Budget für die Küche 25' ist, dann sind das 25' für den Küchenbauer. Wäre mir neu, dass in den Budgetierten Beträgen jeweils noch Honorar enthalten ist. Von daher solltet Ihr auch die ganzen 25' wieder bekommen, wenn ihr die Küche erst später selber macht. Abgesehen davon hat das natürlich den Nachteil, dass Anschlüsse etc. dann nicht gleich ganz genau passend gemacht werden können und daraus später ev. nochmal mehrkosten entstehen.

Habt Ihr schon mal versucht, mit dem GU zu reden? Ein seriöser GU sollte diesbezüglich mit sich reden lassen. Diese "Mehrkostenklauseln" dienen eigentlich primär dazu, den GU vor durch den Bauherrn verursachten Mehrkosten abzusichern, nicht dazu, den Bauherrn abzuzocken. Wenn also Eure Küche bspw. lediglich teurere Fronten aufweist, ist das m.E. kein Grund für ein "Honorar". Wenn aber aufgrund Eurer Küchenplanung die Grundrisse nochmals neu gezeichnet werden müssten oder zusätzlich Anschlüsse geplant werden müssen, etc. hat der GU sicher einen gewissen Anspruch auf Entschädigung. Pauschal die x% zu bezahlen, würde ich nicht mitmachen.

 
Wir hatten bei der Küche eine ähnliche Situation und hätten auf den Mehrpreis von CHF 9000.- auch zusätzlich noch die 15% Honorar unserem GU/Architekten bezahlen müssen.

Wir haben dann mit dem Küchenbauer über eine Variante mit 2 Rechnungen diskutiert und dies wäre wohl auch kein grosses Problem gewesen.

Wir konnten dann aber ohne grosse Diskussion die Küche aus dem GU rausnehmen und bekommen dafür den kompletten Budget-Betrag gutgeschrieben.

Ich würde also auch nochmals das Gespräch mit dem GU suchen, denn selbst wenn er Euch 100% also CHF 25000.- gutschreibt, so behält er ja trotzdem die 19% von den 25000.- welche ja vermutlich bereits im Gesamtpreis drin sind /emoticons/default_wink.png

Von daher wäre es noch interessant zu hören wie er denn die zusätzlichen 20% argumentieren würde.

Gruss

Hasek

 

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