Honorare/Gebühren werden nicht offengelegt

emmylou

Mitglied
30. März 2010
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Wir kaufen eine schlüssselfertige Eigentumswohnung, die von einer grossen zürcher Generalunternehmerin erstellt wird. Wir erhalten nun laufend die Bestätigungen unserer Änderungswünsche zur Unterzeichnung. Allerdings können wir die darin aufgeführten Honorare, Nebenkosten und sonstigen Leistungen überhaupt nicht nachvollziehen! Ein Beispiel: wir haben vor kurzem die Sanitärinstallationen ausgesucht und uns nur für andere Klodeckel entschiden als vorgesehen und schon schiessen wieder Nebenkosten und Leistungen der GU in die Höhe! Wir haben bereits am 20. Januar 2011 mit eingeschriebenem Brief eine detaillierte Auflistung der Honorare, Nebekosten und sonstigen GU-Leistungen gefordert, aber leider bis heute keine Antwort erhalten... ausser eben der Post mit den neusten Änderungswünsche und eben, wieder höheren Honoraren, Nebenkosten etc.

Wie kann ich da den Durchblick bekommen?

Für wertvolle Ratschläge bedanke ich mich jetzt schon herzlich!!!

emmylou

 
Hallo emmylou

Es ist typisch für GU's, Aufschläge auf Honorare zu machen, wenn der Bauherr auch nur einen anderen Klodeckel auswählt als vereinbart, auch wenn dies weder eine Planungsänderung noch Mehrkosten ausmacht. Selbst wenn der Klodeckel weniger kostet als der Klodeckel im Vertrag, gibt es oft einen Aufschlag im Honorar des GU.

Schau mal in deinem GU-Vertrag, wo die Aufschläge der Honorare und Nebenkosten bei Änderungen durch den Bauherrn/Käufer geregelt sind.

Gruss von VanTor

 
Hallo VanTor

Herzlichen Dank für deine Info! Im Vertrag steht folgendes:

Für die Beurteilung von Käuferwünschen stellen sich die Architekten und Fachplaner für zwei Sitzungen mit den Käufern kostenlos zur Verfügung. Planungsänderungen werden nach Aufwand abgerechnet. Stundenansätze der Planer exkl. Mwst: Architekt 160.00 Bauingenieur 144, Gebäudetechnik Heizung/Sanitär 100.00, Gebäudetechnik Elektro 112.00, Landschaftsarchitekt 130.00 Bauphysiker 140.00.

Der GU steht 2 x 2 Stunden (Total 4 Stunden) den Käufern zur Verfügung. Jede weiter hinausgehende Beratungsaufwendung verrechnet der GU mit CHF 150.00 die Stunde zzgl. Mwst.

Nun haben wir aber bislang noch keine Beratung in Anspruch genommen - weder vom Architekten noch vom GU! Aber trotzdem rechnet der GU Leistungen im Betrag von mittlerweile 10'000.00 Franken ab, obwohl wir ja eigentlich noch die Gratis-Beratung zugute hätten...

Es ist wirklich zum verzweifeln! Wir haben Mehrkosten von rund 35'000.00 aber da kommen nochmal rund 16'000.00 für GU-Leistungen und Nebenkosten hinzu, das ist doch nicht Okay, oder?

Grusss

Emmylou

 
Wir haben Mehrkosten von rund 35'000.00 aber da kommen nochmal rund 16'000.00 für GU-Leistungen und Nebenkosten hinzu, das ist doch nicht Okay, oder?

Grusss

Emmylou
Hallo Emmylou

Nein, das ist moralisch sicher nicht in Ordnung... Wobei sich mir die Frage stellt: Warum hast Du/Ihr überhaupt einen solchen Vertrag unterzeichnet? Ich komme da nicht ganz mit... das ist quasi ein "Freibrief" zum Geld machen...

Hier solltest Du möglichst weitere Sonderleistungen ausschliessen...sonst geht das schnell noch höher mit dem Mehrkosten...womit dann ggf. das günstige Angebot längst nicht mehr "günstig" ist!

 
Hallo Pfälzer

Herzlichen Dank für deinen Beitrag! Wir haben den Vertrag letzten November so unterzeichnet weil wir grundsätzlich mit dem Projekt happy waren! Wir haben also auch keine massgeblichen Änderungen vorgenommen - Grundriss, etc. wurde alles beibehalten! Nun haben wir halt etwas andere Bodenbeläge als vorgesehen, andre Klodeckel, ein paar zusätzliche Spots und Steckdose und für jedes Extra verrechnet der GU nun ominöse "Nebenkosten" und "Leistungen GU"!

Bringt es etwas, wenn wir diese "Nachträge" also Auftragsbestätigungen wie unser GU sie nennt, einfach nicht unterzeichnen?

Immerhin haben wir schonmal mit eingeschriebenem Brief eine offenlegung der Honorare etc. verlangt aber leider ohne Erfolg.. wir haben nicht mal eine E-Mail als Antwort erhalten!

Herzlichen Dank für Ratschläge!!!

Emmylou

 
Bringt es etwas, ...., einfach nicht unterzeichnen?

Emmylou
Hallo Emmylou

Nein, das bringt Dich leider nicht weiter... er wird es dann einfach nicht ausführen..oder siehe im Vertrag nach, ob hier ggf. eine stillschweigende Beauftragung erfolgen würde, falls kein Widerspruch käme..

Und ja...wenn man so "happy" ist, sieht man oft solche Dinge nicht. Wobei genau dies eigentlich mit das Wichtigste gewesen wäre, da hier riesige Summen den Besitzer wechseln... womit es immer angebracht ist, hier "kühlen" Kopf zu wahren.

 
Lieber Pfälzer

Merci für deine Rückmeldung! Ich habe soeben den Vertrag nochmals genau durchgelesen und bezüglich Mehrkosten steht folgendes:

"Änderungen, aufgrund besonderer Wünsche der Käuferschaft, sind nur mit gegenseitiger schriftlicher Vereinbarung möglich. Über Mehr- und Minderkosten rechnen die Parteien separat ab. Die Mehr- und Minderkostenabrechnung ist auf den Tag der Eigentumsübertragung zur Zahlung fällig und auf dem Grundbuchamt entsprechend zu belegen."

So wie ich das verstehe, kann der GU also ohne unsere Unterschrift gar nix machen... oder?

Gruss

Emmylou

 
Liebe Emmylou

Nein, ich glaube nicht, dass sich der GU so schnell geschlagen gäbe.. wenn Du auch im Prinzip (wenn sonst nichts im Vertrag stünde..) recht hättest..aber eben, dann würde er "nix" machen..also das geänderte, ausgesuchte nicht einbauen... ggf. bekommst Du dann noch eine schöne Meldung über Bauverzug mit Androhnung weiterer Kosten (eben daraus..).

Wie Du schreibst, sind die Mehrkosten (also deren Zahlung) bei der Eigentumsübertragung "fällig". Wenn Du sie ihm nicht zahlen würdest...dann würde er wohl einfach die Eigentumsübertragung aussetzen...bis dahin hättest Du aber vermutlich schon weit über 90% gezahlt... ohne Übertragung hättest Du ggf. aber keine Möglichkeit die Wohnung zu beziehen.... ergo..wirst Du dann vermutlich doch zahlen...

Wie dem auch sei, wenn man die Probleme so schon kommen sieht, dann rate ich Dir schnellstmöglich einen persönlichen Termin zu vereinbaren und dies anzusprechen...zu klären und eine Lösung zu finden. Wenn es Dir so ergeht, dann wird es vermutlich noch weitere Nachbarn geben, denen es ähnlich oder genauso ergeht... evtl. mal mit denen reden..und gemeinsam das Gespräch suchen.

Gehe einfach davon aus, dass der GU mit seinem Anwalt oder sogar eigener Rechtsabteilung, den Vertrag passend zu "SEINER" Sicherheit ausgelegt hat. Ich kenne nun nicht den gesamten Inhalt des Vertrages, aber er wäre ja schon blöd, wenn er es nicht so machen würde! Die Möglichkeit eine faire Basis zu erzielen, besteht für einen Bauherren nur "vor" Vertragsunterzeichnung! Danach hat er in dieser Hinsicht leider verloren!

 
Lieber Pfälzer

Herzlichen Dank für deine Ausführungen! Ich werde mir deinen Ratschlag zu Herzen nehmen und das Gespräch mit dem GU suchen! Aber zuerst werde ich versuchen, andere Eigentümer ausfindig zu machen und mich mit denen kurzzuschliessen! Ich bin gespannt, ob andere auch solche horrenden Nebenkosten zu zahlen haben wie wir...

Liebe Grüsse

Emmylou

 
Liebe Emmylou

..ich wünsche Dir (oder ggf. dann Euch..) den passenden Erfolg. Wenn es bei Dir so abläuft..dann sicher auch bei den Nachbarn.. denn die Art & Weise wird gleich sein (es sei denn, die hätten die Verträge vorgängig von einem Fachmann prüfen und ändern lassen) und auch die Nachbarn werden zu 100% Änderungen haben. Auch sie mussten ja irgendwann die Apparate und Beläge aussuchen.

 
@Pfälzer

Kann man im Nachhinein noch Änderungen aushandeln mit dem GU? Muss der GU die Rabatte der Unterlieferanten weitergeben an den Käufer?

Danke für Deine Hinweise?

 
Hallo alpy

Nun ja, im Prinzip ja...ABER nur, wenn es ein ganz lieber und kulanter GU wäre... Ich würde mir da, leider, keine allzugrossen Hoffnungen machen. Verträge sind unterschrieben und daher einzuhalten. Von beiden Seiten.

Ich habe die anderen Beiträge von Dir gesehen.. wegen der Küche.. das ist so ein spezieller Fall in der Schweiz mit diesen Budgetpreisen und Bindungen an Unternehmen, zumal dann noch, da in vielen Fällen überhaupt nichts explizites dort bestellt wurde... lediglich eine augenscheinlich passende Summe in die Offerte eingestellt wurde...die dann, ohne Korrektur, als Vertragsbestandteil endet.

In diesem Fall (hätte man auch vorher verhandeln können) wäre es ggf. ein Versuch wert, die Küche gänzlich aus dem Vertrag zu nehmen...auf die 20% zu verzichten und anschl. beim Küchenbauer seiner persönlichen Wahl und Vorliebe, zu echten Nettopreisen zu kaufen. Dann hätte der GU halt 20% vom Küchenbudget für NICHTS erhalten...Du aber ggf. immer noch Geld gespart?

Wie das ggf. aber ausgehen kann, ist in älteren Beiträgen, gerade bei Küchen, auch im Forum zu lesen. Evtl. mal die Suchfunktion nutzen.

 
Vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe mich nun auch für einen anderen Liefernaten entschieden, der entscheidend viel günstiger ist und dabei erst noch mehr liefert. Die 20% welche ich nun "ans Bein streiche", ist darin eine Leistung enthalten, also ist darin die Terminkoordination enthalten, welche mit dem neuen Lieferanten und dem Bauführer zustande kommen sollte? Oder muss ich da nochmals zusätzliche Forderungen vom GU erwarten?

Im Vertrag ist diesbezüglich nichts geregelt.

Gerne würde ich diesen Vertrag rückgängig machen, das ist nun leider nicht mehr möglich... andere Geschichte.

 
Nun ja, in der Regel wird der GU ja genau damit den Einbehalt begründen. Allerdings solltest Du vor dem Kauf zuerst die Herausnahme der Küche mit dem GU klären! Erst wenn das klar geregelt ist, solltest Du die Küche beim neuen Anbieter kaufen.

Warte also mal ab, was Dein GU dazu sagt...denn um diese Informationen wirst Du eh nicht herumkommen..sind aber aber wichtig, für die weiteren Überlegungen.

 
Schlüsselfertig bauen ist halt nichts, wenn man nicht mit fast allem einverstanden ist, was vorgesehen ist. Nicht dass ich das Vorgehen des GU fair finde, aber nun hat er ja freie Hand, bei Änderungen zu verlangen fast was er will.

Entweder man lässt nur bis zum Rohbau erstellen und kümmert sich um Boden, Küche, Bad usw. selbst, oder man handelt vor Vertragsunterzeichnung aus, was andere Materialwahl für Kosten auslöst und bis wann die Wahl getroffen sein muss.

 
Ich glaube das Problem mit den GU Bauten ist einfach zu lösen. Man müsste ein anderes Vorgehen wählen: man definiert alles vor der Vertragsunterzeichung ganz genau (eventuell bis zum Plattentyp, Armatur usw., zumindest aber so Sachen wie Küche, Bad etc.). Dann soll der GU oder TU die Offerte erstellen - eventuell muss man danach noch an den Kosten drehen, entweder über Verhandeln oder in dem man an gewissen Punkten auf etwas verzichtet. Danach gibt es einen Preis und ein Fertigstellungsdatum und los geht es. Klar ist das vielleicht nicht bis zur Armatur und Farbnunace der Bodenbeläge so in der Realität umsetzbar, aber wenn immer wieder von grossen Änderungen liest, wie nach der Vertragsunterzeichnung die Küche aus dem Vertrag rausnehmen, dann verstehe ich auch die GU die dann nicht mehr nachgeben wollen, schlussendlich besteht ein Vertrag. Wenn ich ein Auto mit Navi bestelle, kann ich auch nicht nachträglich sagen, ich will das Navi doch nicht, ich bau das dann selber ein.

 
Ich werde mit dem GU sprechen, ich kann mir kaum vorstellen, dass er einfach ohne Gegenleistung 20% für sich einstecken darf. Gratisgeld gibts auch in der Baubranche nicht...

Danke für Deine Tips...

 
Ich finde es wirklich nicht rechtens, dass die Mehrkosten nur oder teilweise verklausuliert im Vertrag auftauchen.

Man sollte es vereinheitlichen, dass diese deutlich aufgeführt werden sollten.

Liebe Grüße

Andreas!

 
Ich finde es wirklich nicht rechtens, dass die Mehrkosten nur oder teilweise verklausuliert im Vertrag auftauchen.
Rechtens ist das schon... Einer bietet etwas, ein Anderer nimmt das in Anspruch... (oder lässt es sein, das darf dieser ja auch)

Grundlegend ist dies natürlich ärgerlich, besonders dann, wenn man noch an einen etwas gierigen GU/Anbieter gerät. Daher ist Dein Wunsch weder neu, noch wird er sich entsprechend einstellen, aus bauseitiger Sicht aber sehr wohl verständlich. Solche Risiken über ggf. überhöhte Offertpreise muss anderweitig entgegen wirken.

Warum sollte es der GU beim Hausbau anderst machen, als der nette Autohändler um die Ecke? Dort kaufst Du einen Neuwagen...mit oder ohne das "Winterpaket"...oder "Sportpaket".. Auch weiss Du nicht, wie sich dessen Einzelpreise zusammensetzen. Du fragst auch nicht nach, was der Halter für die Nebelleuchte, diese selbst und die Birne darin kostet...oder? Du hast nur die Wahl, Ja oder Nein. Punkt. Und genau so macht es der GU beim Hausbau.

 

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