In meinem 2012 durch die Bautec AG erstelltem EFH ist eine Hoval Belaria 08 WP eingebaut. Vor einigen Tagen war etwas Wasser rund
um die WP. Habe die Seitenbleche entfernt um die Ursache der Nautischen Wasserspiele festzustellen. An und für sich nichts schlimmes,
etwas Herbstlaub hat den Kondenswasserablauf verstopft. Da ich erstmals auch die untere Verkleidung entfernt habe - ist mir aufgefallen
dass entgegen der Baubeschreibung kein Technischer Pufferspeicher vorhanden ist, bzw. die Bodenheizung und Boiler direkt mit dem Primärkreislauf verbunden ist. Da durch den fehlenden Pufferspeicher die Einschaltzyklen sich erhöhen und somit die Lebensdauer der
Pumpe verringert wird, stellt dies für mich einen Mangel bzw. Vertragsverletzung dar. Auf meine Mängelrüge hin hat sich nach einigen Wochen die Bautec per Einschreiben gemeldet. Darin wird Argumentiert dass ich die Anlage ja bei der Abnahme so akzeptiert habe und sowieso technische Anpassungen gem. einer Vertragsklausel zulässig sind. Im Werkvertrag steht unter der Rubrik 90 Diverses im Schlusssatz
bloss: Änderungen im Sinne der Weiterentwicklung und für spezielle Konstruktionen bleiben vorbehalten.
Das weglassen eines Pufferspeichers kann doch keine Weiterentwicklung sein ? Oder ist damit etwa die Weiterentwicklung des Profits gemeint? Arbeite seit gut 20 Jahren nicht mehr auf dem Beruf (Elektromonteur) - daher kann es ja auch sein das ich mich da irre!
um die WP. Habe die Seitenbleche entfernt um die Ursache der Nautischen Wasserspiele festzustellen. An und für sich nichts schlimmes,
etwas Herbstlaub hat den Kondenswasserablauf verstopft. Da ich erstmals auch die untere Verkleidung entfernt habe - ist mir aufgefallen
dass entgegen der Baubeschreibung kein Technischer Pufferspeicher vorhanden ist, bzw. die Bodenheizung und Boiler direkt mit dem Primärkreislauf verbunden ist. Da durch den fehlenden Pufferspeicher die Einschaltzyklen sich erhöhen und somit die Lebensdauer der
Pumpe verringert wird, stellt dies für mich einen Mangel bzw. Vertragsverletzung dar. Auf meine Mängelrüge hin hat sich nach einigen Wochen die Bautec per Einschreiben gemeldet. Darin wird Argumentiert dass ich die Anlage ja bei der Abnahme so akzeptiert habe und sowieso technische Anpassungen gem. einer Vertragsklausel zulässig sind. Im Werkvertrag steht unter der Rubrik 90 Diverses im Schlusssatz
bloss: Änderungen im Sinne der Weiterentwicklung und für spezielle Konstruktionen bleiben vorbehalten.
Das weglassen eines Pufferspeichers kann doch keine Weiterentwicklung sein ? Oder ist damit etwa die Weiterentwicklung des Profits gemeint? Arbeite seit gut 20 Jahren nicht mehr auf dem Beruf (Elektromonteur) - daher kann es ja auch sein das ich mich da irre!