Humusierung und Ansaat

limey

Mitglied
08. März 2010
20
0
0
Hallo,

hoffe, bin hier richtig.

Wir sind mitte Dezember in unser Haus eingezogen. Die Humusierung und Ansaat fehlte noch. Da Sie fehlt, sieht der Garten mit Steinen, Dreck usw wirklich furchtbar aus.

Wir haben unterzeichnet, dass diese Arbeiten ende März erledigt werden sollte. Nach X Male Erinnerung wurde es immer wieder verschoben. Mitte April, dann nach ein paar Wochen usw. Zur Zeit haben wir noch immer Dreck vor der Tür. Langsam bereue ich, dass wir Haus bauen lassen haben.

Denn in der Wohnung konnte ich jedenfalls raus. Und es ist depremierend, wenn man aus dem Fenster schaut und nur Dreck und Steine sieht.

Wir haben nun eine Entschädigung verlangt, haben aber noch keine Antwort.

Wir wissen nicht mehr weiter. Das Geld haben wir schon im Dezember bezahlt.

Würde mich für eine erfreuliche Antwort sehr freuen.

 
Als wir den Vertrag unterschrieben haben, wurde alles beredet und unterzeichnet.

Somit hat der Archtekt einen Gesamtkosten zusammengestellt. Darin war auch Humusierung beinhaltet. Der Rest der Zahlung sollte im Dezember erfolgen.

Wir haben die Termine eingehalten, aber die Firma "oder der Architekt" nicht.

Wir haben sehr lange Druck gemacht, hat aber nichts gebracht. Es wird immer wieder verschoben.

 
Wir sind November letzten Jahres eingezogen und mussten auch bis jetzt mit Dreck vor dem Haus leben...darum kann ich da gut mitfühlen...vor zwei Monaten dann Rohplanie und diese Woche endlich Ansaat. Abgesehen davon, dass laut unserem Gärtner Rasen so oder so erst jetzt angesät werden darf wegen der Keimtemperatur, finde ich das eher aussergewöhnlich, im voraus für etwas zu bezahlen, was noch nicht erledigt wurde...wir haben tranchenweise nach Ausführung bezahlt, Schlussrechnung erst, wenn alles (auch etwaige Mängel) erledigt ist.

Gruess

Sylky

 
Das Vorgehen ist doch einfach: Eingeschriebener Brief mit Frist (z.B. 30 Tage), bis wann Ansaat zu erledigen sei mit Androhung, dass sonst eine Drittfirma von Euch beauftrag wird und ihr die Kosten weiterbelastet. Nach verstreichen der Frist ev. ultimative Nachfrist (weitere 10 Tage, wieder eingeschrieben) setzen. In der Zwischenzeit Offerte von Drittfirma bestellen, damit nach Verstreichen der letzten Frist sofort losgelegt werden kann. Dann die Rechnung direkt dem Architekten schicken. Notfalls betreiben lassen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@gfc: Ja und wenn er dann auf die Betreibung Rechtsvorschlag erhebt? Die Rechnung der Drittvergabe muss man dann wohl oder übel selber bezahlen. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass der Weg über den Friedensrichter und später wenn nötig übers Bezirksgericht erfolgen muss. Eine Zeitspanne von 6 Monaten ist dafür einzurechnen...

Gruss, mpaxx

 
Alternativ, das Geld vom Architekten einklagen. Schliesslich hat er sich bereichert Geld ohne Gegenleistung.

 
@gfc: Ja und wenn er dann auf die Betreibung Rechtsvorschlag erhebt? Die Rechnung der Drittvergabe muss man dann wohl oder übel selber bezahlen. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass der Weg über den Friedensrichter und später wenn nötig übers Bezirksgericht erfolgen muss. Eine Zeitspanne von 6 Monaten ist dafür einzurechnen...

Gruss, mpaxx
Ich gehe davon aus, dass bei einer solch klaren Ausgangslage sich 90% der Architekten mit dem Drohszenario der Drittfirma schnell überzeugen lassen. Denn es ist fast ausnahmslos der Fall, dass die Drittfirma das deutlich teurere Szenario ist.

Und wenn halt Rechtsvorschlag erhoben wird, dann muss man die Rechnung zuerst selbst bezahlen und das nachher via Friedensrichter einfordern. Wie gesagt, so wie geschildert ist die Ausgangslage klar. Und die Aufwände für die Betreibung würde ich natürlich entsprechend mit auf die Rechnung setzen (gem. OR klare Sache..).

Und während der Zeit via Friedensrichter hat man wenigstens einen Rasen vor dem Haus. Wenn man einfach auf den Goodwill des Architekten zuwartet (wäre die Alternativvariante zur Drittfirma-Drohung), dann wartet man vielleicht bis Sankt Nimmerlein..

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zuerst mal Vielen Dank für die hilfreichen Informationen.

Ja wenigstens Rohplanie, dann wäre ich auch froh.

Aber mit der Drittfirma habe ich natürlich überlegt. Aber da die Firma immer 2 Wochen verschieben, denk ich immer, ok weiter werden sie sicher nicht mehr verschieben. Nach Ende der Frist wird nochmals verschoben.

Eben, wenn sie dieses mal nichts mehr machen, werd ich eine Drittfirma beauftragen.

 
Eben, wenn sie dieses mal nichts mehr machen, werd ich eine Drittfirma beauftragen.
FALSCH! Ohne ultimative Fristsetzung per Einschreiben und Drohung der Drittfirma wirst du im Nachhinein niemals die Rechnung zuhanden der jetzigen Firma geltend machen können! Mach's genauso, wie von mir oben beschrieben..

 
Ich habe mir gedacht, da Sie schon 2 Monate verschoben haben, wirds klappen.

Würde 2 Wochen Frist reichen?

 
Ich habe mir gedacht, da Sie schon 2 Monate verschoben haben, wirds klappen.

Würde 2 Wochen Frist reichen?
Also hier geht es um rechtliche Fragestellungen, da hat "mal denken" nichts zu suchen /emoticons/default_wink.png nicht Böse gemeint, aber es gibt Prozeduren und Gesetze für deine Ausgangslage und wenn du dich nicht daran haltest, dann hast du keinerlei Ansprüche auf irgendwas.

Das Thema ist im Obligationenrecht Art. 366 geregelt:

Art. 366

3. Rechtzeitige Vornahme und vertragsgemässe Ausführung der Arbeit

1 Beginnt der Unternehmer das Werk nicht rechtzeitig oder verzögert er die Ausführung in vertragswidriger Weise oder ist er damit ohne Schuld des Bestellers so sehr im Rückstande, dass die rechtzeitige Vollendung nicht mehr vorauszusehen ist, so kann der Besteller, ohne den Lieferungstermin abzuwarten, vom Vertrage zurücktreten.

2 Lässt sich während der Ausführung des Werkes eine mangelhafte oder sonst vertragswidrige Erstellung durch Verschulden des Unternehmers bestimmt voraussehen, so kann ihm der Besteller eine angemessene Frist zur Abhilfe ansetzen oder ansetzen lassen mit der Androhung, dass im Unterlassungsfalle die Verbesserung oder die Fortführung des Werkes auf Gefahr und Kosten des Unternehmers einem Dritten übertragen werde.
Ich denke 30 Tage ist eine faire Frist. Weniger ist gar knapp, auch Handwerker haben ihre Rechte. Und sei nicht depremiert, es kommen noch viele schöne Sommertage in deinem neuen Garten in diesem und in den folgenden Jahren.

 
Ja, da müssen wir wohl noch warten. Danke für die Hilfe.

Eigentlich gehört das nicht dazu, aber würde gerne erläutern, warum ich dringend ein Garten will.

Da ich 1 Kleinkind und ein Baby habe, habe ich mir gedacht, dass das Kind im Garten spielen kann, während ich mich um das Baby kümmere. Zu Hause langweilt sie sich und möchte nur fernsehen. Die Familienplanung haben wir auch dementsprechend gemacht.

Aber wirklich vielmals danke für die Antwort. Vielleicht kommen wir so weiter.

 
Ja, da müssen wir wohl noch warten. Danke für die Hilfe.

Eigentlich gehört das nicht dazu, aber würde gerne erläutern, warum ich dringend ein Garten will.

Da ich 1 Kleinkind und ein Baby habe, habe ich mir gedacht, dass das Kind im Garten spielen kann, während ich mich um das Baby kümmere. Zu Hause langweilt sie sich und möchte nur fernsehen. Die Familienplanung haben wir auch dementsprechend gemacht.

Aber wirklich vielmals danke für die Antwort. Vielleicht kommen wir so weiter.
Wo ist das Problem? Wenn nicht gerade gefährliche Dinge im Garten sind, lass die Kleine im "Acker" spielen. Gib ihr Wasser und sie kann im Matsch suhlen wie ein Schwein /emoticons/default_wink.png Der grüne Rasen wird sie geradezu anöden und nur an dem jungen Rasen herumzupfen.
 

Statistik des Forums

Themen
27.544
Beiträge
257.942
Mitglieder
31.819
Neuestes Mitglied
NUNA89