Hallo
Wir besitzen ein einseitig angebautes Einfamilienhaus in einer Überbauung die in zwei Etapen erstellt wurden.
Die erste Etape waren 8 EFH in 2 Vierergruppen und die zweite Etape 7 EFH in einer Dreiergruppe und 2 Zweiergruppen.
Ich habe letztes Jahr nach der Heirat von meiner Frau 50% von einem einseitig angebauten EFH übernommen. Als Miteigentum
sind wir noch an der Tiefgarage beteiligt.
Dieses Miteigentum welches im Grundbuchamt eingetragen ist, wird wie folgt aufgeteilt.
8/18 für die 8 Besitzer der ersten Etape und 10/18 für die 7 Besitzer der zweiten Etape.
Bereits bei der ersten Einladung zue HV ist mir folgendes aufgefallen:
Es wird zu einer Versammlung der HEG / Hauseigentümergemeinschaft eingeladen. Laut Grundbuchamt sind wir nur an der Tiefgarage / gemeinschaftliche Heizung / Parzelle im Rahmen vom Miteigentum mit den anderen Hausbesitzern in der Überbauung miteinander verbunden.
Die Bezeichnung HEG / Hauseigentümergemeinschaft ist doch rechtlich irreführend, im Grundbuch nicht eingetragen und somit alle Entscheidungen von Vorstand, Verwaltung usw. rechtlich nicht bindend oder verpflichtend?
Im weiteren sind einige Parkplätze in der Tiefgarage nicht als Miteigentum bezeichnet sondern nur mit übertragbarem Benützungsrecht ausgestattet, gehe ich hier Recht in der Annahme, dass diese weder abstimmen können noch zu anteilmässiger Kostenübernahme verpflichtet werden können?
Besten Dank für eine gute Antwort
Paragliding
Wir besitzen ein einseitig angebautes Einfamilienhaus in einer Überbauung die in zwei Etapen erstellt wurden.
Die erste Etape waren 8 EFH in 2 Vierergruppen und die zweite Etape 7 EFH in einer Dreiergruppe und 2 Zweiergruppen.
Ich habe letztes Jahr nach der Heirat von meiner Frau 50% von einem einseitig angebauten EFH übernommen. Als Miteigentum
sind wir noch an der Tiefgarage beteiligt.
Dieses Miteigentum welches im Grundbuchamt eingetragen ist, wird wie folgt aufgeteilt.
8/18 für die 8 Besitzer der ersten Etape und 10/18 für die 7 Besitzer der zweiten Etape.
Bereits bei der ersten Einladung zue HV ist mir folgendes aufgefallen:
Es wird zu einer Versammlung der HEG / Hauseigentümergemeinschaft eingeladen. Laut Grundbuchamt sind wir nur an der Tiefgarage / gemeinschaftliche Heizung / Parzelle im Rahmen vom Miteigentum mit den anderen Hausbesitzern in der Überbauung miteinander verbunden.
Die Bezeichnung HEG / Hauseigentümergemeinschaft ist doch rechtlich irreführend, im Grundbuch nicht eingetragen und somit alle Entscheidungen von Vorstand, Verwaltung usw. rechtlich nicht bindend oder verpflichtend?
Im weiteren sind einige Parkplätze in der Tiefgarage nicht als Miteigentum bezeichnet sondern nur mit übertragbarem Benützungsrecht ausgestattet, gehe ich hier Recht in der Annahme, dass diese weder abstimmen können noch zu anteilmässiger Kostenübernahme verpflichtet werden können?
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Paragliding
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