Hyp. abzahlen

Walther

Mitglied
22. Sep. 2008
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Guete Tag Mitenand!

Wir sind ein alleinstehendes Ehepaar. 62J. ohne Erben. Sterben wir beide zB. per Unfall, wird per Hinterlegung/Gemeinde/Notar, tutti quanti in eine Stiftung verschoben.

Frage: Wie verhält es sich mit der Hyp. beim älter/alt werden im Haus? Es besteht eine Restschuld von Fr. 350'000 Bausumme inkl. Land, welches im 1996 gebaut wurde, Fr. 750.000.- Müssen wir damit rechnen, dass wir im Alter, der Bank bis an einen gewissen Betrag hin die Hyp. abzahlen müssen? Oder dürfen wir der Stiftung die Restschuld überlassen? Herzlichen Dank für jede Rückmeldung!/emoticons/default_additional/126.gif

Wali

 
Die Stiftung erbt alles: sowohl Schulden als auch Vermögen, Immobilien & Mobilien...

Es ist dann Sache der Stiftung sich um Deine Verbindlichkeiten zu kümmern.

 
Die Bank schaut nur, dass die Tragbarkeit im Alter gegeben sein muss. Daher muss die 2. Hypothek (resp. der Teil der Hypothek, der 2/3 der Gesamtkosten übersteigt) zurückbezahlt sein. Dies ist jedoch nur eine Fausregel: Jede Bank wird den Kunden als Ganzes anschauen. Wer Millionenwerte auf anderen Konti der Bank hat, der wird auch eine grosse Hypothek haben dürfen.

Eure Hypothek würde im Ablebensfall in die von euch ins Leben gerufene Stiftung übertragen.

 
Für eure Ausführungen, herzlichen Dank a deux!/emoticons/default_additional/126.gif

Herliche Grüsse

Wali

 
/emoticons/default_additional/68.gif ich bin übrigens zur Adoption freigegeben /emoticons/default_biggrin.png
 
Habe vor kurzem von einem Fall gehört, bei dem die Fest-Hypothek durch die Bank gekündigt wurde, weil sich der Ehemann hat pensionieren lassen, oder pensioniert wurde. Dadurch war die Maximalbelastung überstiegen. Die Penalty mussten auch die Hauseigentümer bezahlen....

 

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