Ich weiss garnicht ob ich hier richtig bin...

Clara2010

Mitglied
28. Juli 2010
5
0
0
Grüezi!

Wir bauen nicht und haben es auch nicht vor, wir fahren nur bald für 2 Wochen in den Urlaub (das Erste mal seit wir in der Schweiz leben), im Mietvertrag steht das ab einer Abwesenheit von 8 Tagen der Schlüssel beim Hauswart hinterlegt werden muss...

Nun meine Frage muss ich denn einen Schlüssel abgeben? Und darf der Hauswart dann hier rein wie er Lust hat oder wie läuft das ab? Ich mein der kann dann theoretisch unsere Sachen hier durchwühlen (Dokumente, Geld, Unterwäsche etc.) ich fühl mich da garnicht wohl bei. /emoticons/default_sad.png

Wollte nicht der Verwaltung schreiben, die tratschen dem alles sofort weiter und nachher steht er vor der Tür da hab ich heute keine Lust drauf /emoticons/default_rolleyes.gif

Ich hoffe das mir hier schnell einer helfen kann. /emoticons/default_additional/148.gif

 
Ich bin mir hier nicht ganz sicher, aber ich würde sagen das verstosst gegen das Mietrecht. Du bist ja im Besitze (Nicht im Eigentum) der Wohnung und somit ist es deine Privatsphäre und hast keine Verpflichtung irgendjemanden auf Vorrat, Zutritt zur Wohnung zu gewährleisten.

Wenn aber Rennovationen anstehen, dann bist du verpflichtet zu schauen, dass Zutritt zur Wohnung gewährleistet werden kann. Das kann ein Nachbar, ein Freund oder der Hauswart sein. Scheint aber in deinem Falle ja nicht so zu sein.

Ich würde mir aber das Leben eifnach machen:

In die Ferien fahren und nix abgeben. Auch musst du keinem eine Meldung machen, wir leben ja in einem freien Staat, wo keine Pflicht für Kurzabwesenheit besteht.

 
Es ist ja nicht so das ich keinen in die Wohnung lassen möchte, es ist nur so das wenn keiner da ist, möchte ich nicht das jmd. durch meine Wohnung schleicht. Weiss auch nicht... Dann muss ich wohl doch die Verwaltung anrufen.

Renovierungsarbeiten stehen nicht an.

 
Hallo Clara

Nein, das musst du meiner Meinung nach ganz sicher nicht. Ich weiss nicht, ob so eine Klausel im Mietvertrag überhaupt rechtens ist.

An deiner Stelle würde ich den Schlüssel einer Vertrauensperson übergeben und dem Vermieter sagen, dass er sich an diese Person wenden solle, falls er unbedingt in die Wohnung müsste.

Dafür muss es einen guten Grund geben, er kann nicht einfach mal so "nach dem Rechten schauen", oder so.

Gruss

adibeutler

 
Es ist ja nicht so das ich keinen in die Wohnung lassen möchte, es ist nur so das wenn keiner da ist, möchte ich nicht das jmd. durch meine Wohnung schleicht.
Eben genau und deswegen gibt es auch keinen Grund, dass du einen Schlüssel abgeben musst. Solange es keinen berechtigen Grund gibt, dass jemand in die Wohnung muss, braucht auch niemand (auch keine Vertrauensperson) einen Schlüssel.
 
Wer leert denn den Briefkasten? Hat nicht diese Person einen Wohnungsschlüssel?

Gruss Walter

 
Auf die Schnelle habe ich nix Gescheites gefunden, ausser dieser Seite: Hausinfo - Nutzung: Besichtigungsrecht des Vermieters

Aber auch hier steht nicht explizit, ob der Passus im Mietvertrag gültig ist oder nicht.

Da steht aber ganz unten geschrieben, dass der Vermieter bei einer notfallmässigen Betretung eine Amtsperson beiziehen soll ... denn der Schuss könnte auch hinten raus gehen. Du könntest ja eine kleine Falle bauen, so in der Art, dass Du ganz genau herausfindest, dass jemand in Deiner Wohnung war. Hierfür gibt es die Uraltmethoden wie Haare irgendwo einklemmen oder auch neuere Methoden wie verborgene Webcams. Dann den Hausmeister anzeigen, weil er ohne Notfall in Deiner Wohnung gewesen war, denn ansonsten wüsstest Du es (und ihn gleich noch des Diebstahls o.ä. bezichtigen).

 
Im Mietvertrag steht folgendes:

Unter Punkt 19. Abwesenheit des Mieters:

19.1 Für den Fall einer Abwesenheit von mehr als 8 Tagen hat der Mieter einen Wohnungsschlüssel in einem verschlossenen Kuvert beim Hauswart, bei einem Mietnachbarn oder beim Vermieter zu hinterlegen. Wird der Schlüssel bei einem Mietnachbarn oder beim Vermieter deponiert, ist der Hauswart darüber zu informieren. Das Mietobjekt ist im Sinne von Ziff. 8 AVB auch bei Abwesenheit ordnungsgemäss unterhalten zu lassen.

 
Ich sehe das Problem nicht, der Schlüssel ist in einem verschlossenen Couvert, d.h. der Hauswart kann ohne dieses zu Öffnen nicht in die Wohnung, dies macht er nur bei einem begründeten Vorfall.

Im übrigen ist es normal so dass der Hauswart einen Generalschlüssel hat und sowieso überall rein kann, oder wäre euch lieber dass die geplatzte Wasserleitung 2 Wochen das Haus flutet?

 
Genau das hab ich ja nicht verstanden, ob er nun rein darf wann er Lust hat od. im Notfall mit Grund. Wenn das so ist, ist es natürlich was anderes.

Einen "Generalschlüssel" hat er nicht, sonst wäre das Theater jetzt mit dem Schlüssel ja nicht.

 
Also, ich war ja nun eine ganze Weile lang Mieter in mehreren Mietwohnungen und ich hab meinen Schlüssel in den Ferien ganz sicher nicht dem Hauswart oder irgendeinem Nachbarn gegeben. Bei einem Notfall hätte die Polizei die Türe ja sowieso irgendwie aufgekriegt. Und für den Fall das die Verwaltung in die Wohnung hätte gehen wollen, hätten sie dies sowieso per Post vorzeitig anmelden sollen. Und bis da einen Antwort erwartet werden kann, sind die zwei Wochen Ferien sowieso wieder vorbei. Also Herd abstellen, Türe abschließen und ab in die Ferien.

Gruss.

 
Vielleicht ist es jetzt zu spät für diese Ferien, aber in vielen Orten gibt es eine unentgeltliche Rechtsauskunft der Gemeinden. (ca. 1-2 Mal pro Monat) Gemäss Google scheint es das bei euch auch zu geben. Dort kann man euch sicher weiterhelfen, ob diese (seltsame) Klausel erlaubt ist.

Ich habe noch nie von einer solchen Klausel gehört und finde sie sehr zweifelhaft.

 
Ich Danke euch allen vielmals!

Werde das mit meinem Mann besprechen und dann eine Entscheidung treffen. Kann ja auch sein das garnicht auffällt das wir so lange weg sind, immerhin heiratet die Tochter vom Hauswart, da wird sicherlich nicht danach geschaut ob bei uns jmd. ist oder nicht. /emoticons/default_wink.png

 
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, haben keine Klausel und waren schön öfters drei oder noch mehr Wochen am Stück weg ohne das dies jemand vom Haus wusste - man muss doch keine Rechenschaft ablegen! Und ich glaube auch, dass die Verwaltung eigentlich immer irgendwie in jede Wohnung hereinkann, denke man doch bei Notfällen oder vermissten Leuten, da steht doch auch jeweils, dass die Polizei und der Hauswart gemeinsam die Wohnung geöffnet haben.... .

 
wir haben im mietvertrag drinnen, dass wir immer sicherstellen müssen, dass jemand die wohnung innerhalb einer stunde öffnen kann, falls es einen notfall hat. insbesondere, wenn wir länger in die ferien fahren. wem wir die schlüssel geben sollen, steht nirgends.

wir sagen es immer den nachbarn gesagt, dass wir weg fahren. vielleicht würde sie so eher einen einbracher entdecken. die post wird bei längeren abweseneheiten auf dem postamt behalten.

schlüssel haben wir noch nie extra jemanden gegeben. nur die putzfrau hat einen. aber wir haben der verwaltung nie gemeldet, dass dem so ist und wie sie die dame erreichen können.

wenn wirklich ein notfall eintreten sollte, dann riskiere ich lieber, dass ich die tür auswechseln lassen muss, als dass irgend ein neugieriger hauswart oder nachbarn meine wohnung durchstöbert.

 
Im übrigen ist es normal so dass der Hauswart einen Generalschlüssel hat und sowieso überall rein kann, oder wäre euch lieber dass die geplatzte Wasserleitung 2 Wochen das Haus flutet?
Generalschlüssel ist erlaubt für die allgemeinen Räume, nicht aber für die Wohnungen!

 
wir haben im mietvertrag drinnen, dass wir immer sicherstellen müssen, dass jemand die wohnung innerhalb einer stunde öffnen kann, falls es einen notfall hat. ....
Das wiederum ist ja dann das Highlight hier. Demnach darf dein Arbeitsweg nicht länger als 1 Stunde sein, ein Wochenendausflug liegt ja auch nicht mehr drin. Alle Schlüsselbesitzer müssen sich so koordinieren, dass immer jemand innerhalb 1 Stunde bei der Wohnung sein kann.....Einfach lächerlich....
 
Eine Wohnungstüre muss nicht aufgebrochen werden. Der Schlüsseldienst fräst mit einem Akkuschrauber mit Fräsaufsatz den Zylinder auf. Schaden = ca. Fr. 170.- für neuen Schliesszylinder. Ein Hauswart hat selten bis nie Schlüssel von einem Mietobjekt. Wir haben jedenfalls keinen. Wenn wir eine Türe aufmachen müssen, dann immer mit der Polizei im Rücken.

Gruss Walter

 
Wir hatten mal einen Wasserschaden in einem Schmuckladen. Das Wasser drückte unter der Tür schon in die Mall. Der Besitzer war im Ausland aber telefonisch erreichbar. Trotz Fax mit der schriftlichen Erlaubnis des Eigentühmers haben wir die Polizei hinzu gezogen.

Würde ich auch bei einer 1-Zimmer-Wohnung eines Sozialhilfeempfängers machen.

Als Hauswart steht man sonst mit einem Bein schnell mal im Knast.

Gruss Walter

 

Statistik des Forums

Themen
27.544
Beiträge
257.942
Mitglieder
31.819
Neuestes Mitglied
NUNA89