Inhalt Kaufvertrag

Homie

Mitglied
22. Jan. 2010
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Hallo zusammen,

wir haben uns ein EFH gekauft und heute kam vom Notar der Vorvertrag.

Was sollte u.A. in dem Vertrag genau stehen? Der momentane Besitzer hat bei Besichtigung erwähnt, dass die Storen durch einen Hagelschaden defekt sind, diese aber von ihm ausgetauscht bzw. repariert werden.Muss das im KV festgehalten werden? Desweiteren steht im Vertrag "Die Verkäuferschaft übernimmt keinerlei Währschaft. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sind die Rechts- und die Sachgewährleistung wegbedungen".

Kann nicht im Vertrag stehen, dass das Haus in einwandfreiem Zustand verkauft wird?

Wie ist das mit der Übergabe" besenrein " oder muss der Verkäufer überhaupt nicht putzen,und muss das auch vertraglich geregelt werden?

Ich bedanke mich für Eure Antworten.

LG Homie:20:

 
Grüezi Homie

Dass sich der Verkäufer bereit erklärt hat, die Storen zu ersetzen würde ich mir in den Vertrag hineinschreiben lassen. Es sollte zwar nichts passieren, da es sich um einen in der Regel versicherten Elementarschaden handelt aber sicher ist ja bekanntlich sicher.

Das kein Gewähr für Bestandteile des Kaufobjekts gibt ist eigentlich normal, wenn am Folgetag der Eigentumsübertragung der Geschirrspüler aussteigt ist das "Eigentümersache". Anders sieht es bei arglistig verschwiegenen Mängeln aus da kann man auf den Verkäufer zurückgreifen.

Es ist auch üblich, das der Verkäufer das Objekt besenrein übergibt. Günstige Offerten für Reinigungs-Dienstleistunngen können Sie ansonsten über die Internet-Plattform Renovero bestellen.

Auf jeden Fall sollten Sie einen Teil des Kaufpreises an das zuständige Steueramt überweisen. Zahlt der Verkäufer seine Grundstückgewinnsteuer nicht, sind die Ämter berechtigt diese beim neuen Eigentümer einzufordern!!!

Viel Spass im neuen Haus!

Freundliche Grüsse

Markus Scholdei

 
Hallo zusammen,

wir haben uns ein EFH gekauft und heute kam vom Notar der Vorvertrag.

Was sollte u.A. in dem Vertrag genau stehen? Der momentane Besitzer hat bei Besichtigung erwähnt, dass die Storen durch einen Hagelschaden defekt sind, diese aber von ihm ausgetauscht bzw. repariert werden.Muss das im KV festgehalten werden?
Ja.
Desweiteren steht im Vertrag "Die Verkäuferschaft übernimmt keinerlei Währschaft. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sind die Rechts- und die Sachgewährleistung wegbedungen".
D.h. keinerlei Haftung für irgendwelche Mängel (Ausnahme: ein versteckter [!] Mangel wurde arglistig verschwiegen). Es empfiehlt sich dringend, das Haus nicht nur selber zu besichtigen, sondern von einem Fachmann auf Mängel untersuchen zu lassen.Der Ausschluss der Rechtsgewährleistung ist sowieso nicht ernsthaft vertretbar und gehört gestrichen.

Kann nicht im Vertrag stehen, dass das Haus in einwandfreiem Zustand verkauft wird?
An sich schon...
Wie ist das mit der Übergabe" besenrein " oder muss der Verkäufer überhaupt nicht putzen,und muss das auch vertraglich geregelt werden?
Letzteres.
 

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