Innenumbau Genehmigungspflichtig?

hyrule

Mitglied
16. Sep. 2011
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Hallöle miteinander

Wir haben uns in Siebnen(Gemeinde Schübelbach im KT SZ) ein Haus gekauft und möchten innen einige Umbauten vornehmen.

Z.B.

- Stromheizungen abreissen und Pellets Zentralheizung einbauen

- Trennwand zwischen Küche und Stube abreissen

- Neue Stromleitungen verlegen

Sind wir dazu verpflichtet beim Bauamt eine Eingabe zur Genehmigung einzureichen?

Bin um jede Info dankbar! /emoticons/default_smile.png

Liebe Grüsse

Hyrule

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Hyrule

Für die Heizungsänderung benötigst Du eine Baueingabe...das ist ein relevantes Bauteil, auch im Bezug auf Brandschutz. Du musst ja zudem noch einen Schornstein, passend zur Heizungsleistung, einbauen lassen. Dies wird dann später ggf. auch noch vor Ort kontrolliert. Wobei dies dann vom Feuerschauer (oder wie man den in SZ nennt) geprüft und abgenommen wird. Bei einer jüngsten Bauselle in BE kam dieser allerdings nicht mehr vorbei.

Wenn Du sonst noch Änderungen an der Fassade ausführen möchtest...ggf. auch erst später.. dann wäre dies natürlich genau der passende Zeitpunkt dies beim Bauantrag gleich einzuplanen.

Für die Entfernung der Trennwand müsste geklärt sein, dass dies nicht tragende Funktionen hätte (?), wenn doch, muss dies mit dem Statiker (Bauingenieur) abgestimmt sein. Dazu braucht es aber keine Bewilligung. Ebensowenig für die Erneuerung der Stromleitungen.

 
Fragt einfach bei der örtlichen Baubehörde (Baureglement) nach, ob und welche Baugenehmigungen es braucht.

Gruss

Fema

 

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