Installationsplatz einer Ortsfremden Baustelle in der Wohnzone

ChrisL

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08. Mai 2016
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Hallo zusammen,

wir haben folgende Situation.

- Wohnhaft in einem EFH Quartier, Kanton Zürich

- Wohnzone

- Sackgasse

- es gibt 2 unbebaute Grundstücke, welche aktuell als Parkplatz verwendet werden - angrenzend daran sind 3 weitere Grundstücke - alles EFH

- im Dorf erneurt der Kanton die Kantonsstrasse auf der anderen Seite der Bahnlinie, sprich es ist KEINE Strasse im Quartier selbst etc. in den Bau einbezogen

Im Sommer 2020 wurde auf diesen beiden Grundstücken ein "Installatinsplatz" für die Baustelle der Kantonsstrasse eingerichtet - leider wurden hier nicht nur Arbeitsmaschienen über Nacht parkiert, sondern es wurde während mehrerr Woche, täglich von MO-FR, teilweise sogar SA, von 7.00 bis 18.00 extrme Lärm und Schmutzemission erzeugt. Dies Hauptsächlich auf Grund einer uns unerklärlichen Vorgehensweise von Arbeiten...

- in der Hauptstrasse wurden Strassenbelag via Bagger "herausgebrochen"

- via Dumper auf den Installationsplatz transportiert und viel Wums abgeladen

- diese Teile dann mittels Presslufthammer oder den Meisel an den Baggern zerkleinert

- wiederum mit viel Wums auf LKWs verladen und abtransportiert (dass diese LKW's DE Schilder hatten, ist ja nur eine "Neben-Peinlichkeit" für den Kanton ZH...)

- die Lärm und Staubbeläastigungen kann sich jeder selber vorstellen/ausdenken

Nun kommt im Sommer 21 die nächste Etappe, und der Platz soll wohl wieder identisch genutzt werden - nicht nur unserer Meinung, ein absolutes No-Go!

- befindet sich das Grundstück in der Wohnzone

- die Baustelle hat nichts, aber auch gar nichts, mit dem Grundstück selber, der Wohnzone, der Quartierstrasse etc. zu tun, sondern ist absolut Ortsfremd!

- 7-8 Wochen solcher Terror, Notabene genau zur Sommerferienzeit und in Zeiten von HomeOffice etc. ist unserer Meinung nach absolut innakzeptabel

--> die Kantonsstrasse wird für diese Bauphase so nebenbei für ca. 6 Wochen komplett gesperrt

Uns ist klar und bewusst, werden die Grundstücke eines Tages bebaut, oder die Quartierstrasse ausgebessert, muss man mit den Emissionen leben, jedoch ist es in diesem Fall ein reines Auslagern von der eigentlichen Baustelle einer Kantonsstrasse, mitten in eine Wohnzone...

Mit der Gemeinde sind wir bereits in Kontakt, leider ist diese alles andere als Hilfreich, sondern verweisst einfach nur auf den Kanton sowie "bezüglich Arbeitszeiten auf die Polizeiverordnung der Gemeinde"

Kann hier jemand Einschätzen, wie hier die Situation aussieht? Unserer Meinung nach ist ziemlich klar geregelt, was für Emmissionen in einer Wohnzone gedulded werden müssen, und was nicht...

Wir hatten am alten Wohnort auch in direkter Nachbarschaft 2 Wochen lang eine Pfählmschiene im Einsatz, da ein neues EFH gebaut wurde, ist Sch****, aber da konnte man nichts machen, da das EFH halt auf dem Grundstück gebaut wurde...

Besonders tragisch, an beiden "enden" der Baustelle, gibt es ausserhalb des Dorfs ebenfalls Plätze, welche ähnlich gross oder sogar grösser wären, welche sich wie gesagt, AUSSERHALB des Dorfes befinden, und nicht mitten in einer Wohnzone...

Danke euch

 
Gibt es denn andere Plätze die zur Verfügung stünden? In der Nicht-Bau-Zone kann nicht bzw. nur unter sehr erschwerten Bedingungen ein Installationsplatz erstellt werden (jedenfalls im Aargau). Oftmals hat man im urbanen Gebiet keine sinnvollen Alternativen, was auch für den Unternehmer nicht optimal ist. 

Gibt es eine Verkehrsbeschränkung auf der Sackgasse (Fahrverbot)? 

Ich gehe davon aus, dass du die Einschränkungen wirst akzeptieren müssen. 

 
Man kann sich aber zu Recht fragen, ob ein Installationsplatz in einem Wohngebiet zonenkonformer ist als irgendwo ausserhalb des Dorfes. Man könnte sich sogar auf de Standpunkt stellen, dass das Zerkleinern des Ausbruchmaterials eigentlich keine Bautätigkeit, sondern eine gewerbliche Nutzung des Grundstücks ist, welche mit diesen Emissionen im Wohngebiet nichts zu suchen hat. Das Ausbruchmaterial ist ja offenbar transportabel (sonst könnte es nicht zum Installationsplatz befördert werden). Wieso transportiert man es denn nicht direkt zu einem Recyclingbetrieb, wo es dann ordentlich zerkleinert wird?

 
Die Frage ist halt auch immer die Dauer der Nutzung des Installationsplatzes... Sind die nur ein paar Wochen und somit "temporär" ist die Installation wohl auch nicht bewilligungspflichtig.

Denke rechtlich hast Du keine Chance. Ich würde eher mal den sanften Weg problieren und auf den Betrieber zugehen, damit er Eure Bedürfnisse abholen kann und allenfalls Rücksicht nimmt (z.B. Lärmige Arbeiten nicht gleich um 6 Uhr macht). Dies bringt oftmals mehr als die Konfrontation.

 
gut was bringt es mir dann, wenn die lärmige Arbeit um 8 Uhr startet, wenn ich 10m daneben dann auch noch 9-10h produktiv arbeiten sollte...

Oder wenn ich mal eine Pause mache am Nachmittag, weder Garten noch Terrasse nutzen kann...? Zusätzlich noch alles verdeckt und verstaubt habe...

Wir sprechen hier aktuell von geplanten 8 Wochen dieses Jahr, mitten im Sommer, letztes Jahr waren es schon einmal 10 Wochen am Stück extrem laute Arbeit, dann noch 12 Wochen Arbeiten, wo man nicht mehr gerade ein Pamir brauchte...

Meines Wissens hat eine Wohnzone mitunter die höchsten "Empfindlichkeitsstufen" was Baulärm etc. anbelangt

Die Gemeinde selbst reagiert leider absolut ignorant und "wir können nichts machen, ist alles beim Kanton", der Kanton verwies nun an ein Ingenineurbüro... -.-

Nochmals, diese Baustelle hat null und nichts mit dem verwendeten Grundstück, noch mit dem Quartier, noch mit der Quartierstrasse etc. zu tun, sondern wird lediglich aus Bequemlichkeit verwendet... Beidseits wenige Meter ausserhalb des Dorfes gibt es Kiesplätze und auf der einen seite sogar ein grosser Parkplatz, der fernab von einer Wohnzone sind... (aber der Dumper müsste halt ein paar Meter weiter fahren...).

Weshalb überhaupt hier solcher Schwachsinn vor Ort gemacht wird (zertrümmern von Teer stücken, welche mit dem Dumper her gebracht werden, bevor sie in den LKW verladen werdne...) - wohl Bequemlichkeit und $$ (wir sind ja inzwischen soweit, dass die LKWs die hier dann den zertrümmerten Teer aufladen, DE Kennzeichen haben...)

Wir sprechen hier von 6-8 Wochen, mitten im Sommer von

- nicht nutzen können von Garten/Terrasse von 07.00 bis 19.00 Uhr wegen Lärm und Drecksbelästigung

- nicht bis maximal sehr eingeschränkter Nutzbarkeit des ganzes Hauses für z.B. HomeOffice wegen der Lärmbelästigung

- wenn man am Wochenende dann mal Garten/Terrasse nutzen will, darf man zuerst alles von Staub und Schmutz befreien...

Kann doch nicht sein, dass so etwas in einer Wohnzone einfach so zu erdulden ist, wenn generierende Baustelle rein gar nichts mit dem Grundstück, Quartier, Erschliessungsstrasse etc. zu tun hat...?

 
Ich finde deine Darstellung ein bischen einseitig. Einerseits gibt es eine gewisse Duldungspflicht. Andererseits gehe ich davon aus, dass du die zu sanierende Strasse auch nutzst. 

Es ist oftmals so im Verkehrsbereich und beim Bauen: Eine gewisse Solidarität ist Voraussetzung. 

Es sind immer nur die anderen die den Verkehr verursachen. Beispielsweise werden oftmals alle Verkehrsprobleme vom Durchgangsverkehr (also von den anderen verursacht). Wenn man dann genau schaut, ist der Durchgangsverkehr oft untergeordnet und die Probleme hausgemacht (Ziel- und Quellverkehr). Ähnlich ist es mit dem Bauen. Wenn jemand baut oder umbaut, dann wehren sich die Nachbarn oft grundsätzlich und teils grundlos bzw. ohne Grundlage. Aber dass die Nachbarn auch gebaut oder umgebaut haben mit entsprechenden Einschränkungen und Emissionen, will niemand mehr wissen. Solche Geschichten kann ich von unserem Hausbau und auch aus dem Berusalltag zu genügend erzählen. Ein gewisses Mass an Verständnis fehlt immer mehr. 

Wenn dir die Gemeinde nicht weiterhelfen kann, melde dich doch beim Kanton oder beim Planer. Das würde ich dir jedenfalls raten. So kannst du deine Bedürfnisse platzieren. Was umgesetzt werden kann, steht dann auf einem anderen Blatt. 

 
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nein, hier schätzt du mich komplett falsch ein...

Gerade aktuell baut der Nachbar etwas um, auf besagtem Grundstück steht nun auch ein Kran, Mulden und es gibt lärm - korrekt, dies ist zu dulden, schliesslich wird hier gerade am direkt angrenzenden Grundstück gebaut...

Genau so wäre es, wenn das betroffene Grundstück selbst überbaut würde... (beispiel vom alten Wohnort, wo direkt daneben über 2 Wochen lang jeden Tag vom Morgens bis Abends gepfählt wurde - ist nervig und mühsam, aber kein Thema!)

Hier geht es wirklich darum, dass der Platz rein aus Bequemlichkeit genützt wird, und besagte Kantonsstrasse nicht mal wirklich näher ist, als die 2 alternativen Möglichkeiten ausserhalb des Siedlungsraumes (aber er ist halt in der Mitte, und nicht hinten oder vorne... - wobei es in diesem Fall nur wirklich irrelevant wäre, da ja so oder so die ganze Kantonsstrasse während mehreren Wochen komplett gesperrt wird...).

Auch geht es hier leider nicht um etwas einmaliges, korrekt, einmal in 5-6 Jahren kann man so etwas dulden... Es ist jedoch nun schon seit 4 oder 5 Jahren der Fall, dass besagter Patz JEDEN Sommer - sowie teilweise Frühling/Herbst für Ortsfremde Bauarbeiten verwendet wird - und es JEDEN Sommer, während mehreren Wochen (nicht 2-3, sondern 5-7), zu massiven Emissionen (Geräusch als auch Schmutz) gekommen ist und gemäss aktueller Planung kommen wird...

Inzwischen hat der Kanton auf ein Ingenieurbüro verwiesen, mal schauen was da raus kommt...

 
Wem gehört denn das Grundstück? Falls es der Gemeinde gehört, finde ich nicht, dass sie sich so einfach aus der Verantwortung stehlen kann. Denn ohne ihre Zustimmung, dürfte der Kanton es wohl kaum nutzen.

 

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