Unsere STWEG teilt sich Gehwege, Spielplatz, Tiefgaragenzufahrt und Heizung mit einer Reihenhaus Siedlung. Für Gehwege, Spielplatz, Tiefgaragenzufahrt und Heizung besteht eine gemeinsame Abrechnung und ein Erneuerungsfond.
Jedes der 11 Reihenhäuser hat eine eigene Garage mit Tor, das Mehrfamilienhaus (STWEG) hat ebenfalls eine getrennte Tiefgarage. Über die Tiefgaragenzufahrt gelangt man zur betreffenden Garage.
Die unterirdische Tiefgaragenzufahrt, der Weg vor den Garagen der Reihenhäuser gehört zum jeweiligen Reihenhaus. Um vom Tiefgaragenzufahrt zum Garagentor des Mehrfamilienhauses zu kommen hat die STWEG das Fahrtrecht über 3 unterirdische Grundstücke.
Der Betonboden der Tiefgaragenzufahrt soll repartieren werden, es wird diskutiert die Finanzierung über den Fonds zu bezahlen.
Frage: Ist das korrekt? Ich frage das, weil die STWEG Eigentümer nur 3 Grundstücke überqueren, um zur Tiefgarage zu kommen. Was wenn der Boden dahinter repariert werden muss?
Jedes der 11 Reihenhäuser hat eine eigene Garage mit Tor, das Mehrfamilienhaus (STWEG) hat ebenfalls eine getrennte Tiefgarage. Über die Tiefgaragenzufahrt gelangt man zur betreffenden Garage.
Die unterirdische Tiefgaragenzufahrt, der Weg vor den Garagen der Reihenhäuser gehört zum jeweiligen Reihenhaus. Um vom Tiefgaragenzufahrt zum Garagentor des Mehrfamilienhauses zu kommen hat die STWEG das Fahrtrecht über 3 unterirdische Grundstücke.
Der Betonboden der Tiefgaragenzufahrt soll repartieren werden, es wird diskutiert die Finanzierung über den Fonds zu bezahlen.
Frage: Ist das korrekt? Ich frage das, weil die STWEG Eigentümer nur 3 Grundstücke überqueren, um zur Tiefgarage zu kommen. Was wenn der Boden dahinter repariert werden muss?