Hiermit möchten wir öffentlich und wie folgt Stellung nehmen zu den völlig haltlosen Anschuldigungen von User Landleber und Fünfhäuserblick.
Wir weisen zugleich darauf hin, dass es sich bei beiden Usernamen um dasselbe Bauobjekt und dieselbe Bauherrschaft aus Hohentannen und nicht Schocherswil handelt.
1. Die angeblich „gerichtliche Expertise“, wie unser Bauherr es hier nennt, ist tatsächlich eine Expertise zur vorsorglichen Beweisführung und hat nur wegweisenden Charakter.
2. Dass das Haus zu 100 % bezahlt ist, entspricht schlicht nicht der Wahrheit!
3. Die Dachkonstruktion mit Paneelen setzen wir seit vielen Jahren für unsere Häuser ein.
Bei über 200 Objekten, die wir mit diesem System erstellt haben, hatten wir bisher lediglich 2 negative Rückmeldungen (inkl. der vorliegenden Geschichte).
Wir besitzen in Amriswil, direkt gegenüber unseres Büros, ein Musterhaus, welches auch durch diesen Bauherren sogar 2 mal besichtigt wurde.
Die Dachkonstruktion ist dieselbe, welche beim besagten EFH vertraglich bestimmt wurde.
4. Die vom Bauherren zusammengebastelten Videos auf Youtube zeigen das Objekt während der Bauphase im Rohbau, welcher wegen der eingeleiteten Expertise noch nicht fertiggestellt werden konnte.
5. Zur Aussage betreffend Dichtheit zitieren wir aus der vorsorglichen Beweisführung (Dichtheit der Gebäudehülle/Blower Door-Prüfung):
Stellenwert der Luftdurchlässigkeit:
Laut GU-Vertrag und Wärmedämmnachweis in Zusammenhang des bewilligten Baugesuches wurde kein Minergie oder Minergie P Standard vereinbart.
Die Prüfung erfolgte nach zugelassenem Verfahren DIN EN 13829 durch die autorisierte Fachfirma ………. AG. Die Messung ist für vorliegenden Fall mit Minimalanforderungen des Energiegesetzes nicht obligatorisch sondern fakultativ.
Die Prüfanlage und Durchführung liegt in der Verantwortung der Fachfirma. Bei nicht zulässigen Bedingungen hätte die Firma …….AG die Prüfung nicht durchgeführt.
Das Resultat der Gebäudehüllendichtheit entspricht den Anforderungen eines Passivhauses (Minergie P) und unterschreitet den massgebenden Grenzwert nach Norm SIA 180 (Ausgabe 1999) deutlich. Bei den vorgenommenen provisorischen Abdichtungen handelt es sich (bis auf das Dachfenster) um noch wenige nicht fertig gestellte Öffnungen während des Roh- und Ausbaus, welche zum heutigen Zeitpunkt sauber geschlossen sind. Im Bericht wird auf einige Leckagen hingewiesen; sie sind auch dokumentiert. Wichtig ist, dass diese Leckagen während der Prüfung nicht provisorisch abgedichtet wurden. Sie wurden durch die Prüfung lokalisiert. Trotz diesen Leckagen erfüllt das Prüfungsresultat die Anforderungen eines Passivhauses.
Zu guter Letzt:
Die ATRU-Massivhaus AG spielt mit offenen Karten. Deshalb bieten wir, ernsthaft Interessierten, die aufgrund dieser traurigen Verhaltensweise von Seiten eines unglücklichen Bauherren an uns zweifeln, weitere Informationen sowie Akteneinsicht bei uns im Büro in Amriswil zu erhalten.