Ist das Abkleben von Fensteranschlussfugen erlaubter Sonderaufwand?

Mycroft

Mitglied
23. Sep. 2008
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Hallo

Unser Fenterlieferant verrechnet uns rund CHF 1700 zusätzlich für das Abkleben der Fensteranschlussfugen aussen (175 Laufmeter SIGA WIGLUV 60mm Abklebeband über den Fensteranschlussfugen vierseitig, bei den Türanschlüssen dreiseitig). Der Architekt hat ihn dazu beauftragt.

Der Fensterlieferant macht nun geltend, dies sei nicht üblich nach SIA und verrechnet uns den erwähnten Mehraufwand.

Im SIA 221.2 Werkvertrag steht unter Anforderungen: "Widerstandfähigkeit bei Windlast, Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit." und unter Anschlagsart: "Die Befestigungsmittel sind im Einheitspreis inbegriffen. Ohne andere Angaben gilt: Abdichten in Pos. 762 und 763 oder bauseits.". Weiter steht unter Anschlag innen. Abdichten mit Dirchtungsband zwischen Anschlag und Rahmen ist im Einheitspreis inbegriffen." Im Rahmenvertrag steht auch, dass es ein Minergie-Haus wird. Unter Position 762 und 763 steht nichts weiter (resp. die gibt es gar nicht).

Ist das so, dass das Abdichten der Fensteranschlussfugen aussen mit Klebeband nicht Teil der Basisleistung ist? Was meint ihr, ist diese Rechnung gerechtfertigt?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Mycroft

Ob die Rechnung gerechtfertigt ist, weiss ich nicht.

Ich will Dich nur darauf aufmerksam machen, dass Du innen auch eine Abdichtung machen solltest.

 
Bei uns war dieses am Anfang auch nicht drin und hat zusätzlich gekostet. Auch wir haben Minergie gebaut.

Ob dieses nun zur Basisleistung gehört kann ich allerdings auch nicht sagen.

Gruss,

Thomas

 
Hallo Mycroft,

auch die äußere Abdichtung entspricht heute dem Stand der Technik, muss sein, gerade wegen der Schlagregendichtheit, inkl. Luftdichtigkeit und Dampfdurchlässigkeit.....

Daher ist dies auch schon bei der Devisierung so als Punkt anzugeben.... es spielt dann keine Rolle mehr, ob diese Kostenposition einzeln und im Fenstermontagepreis pauschal aufgeführt wird. Wichtig ist, dass sie enthalten ist!

Also bitte die Offerte, welche ja Grundlage des Werkvertrages ist und war, nochmals mit dem Architekten anschauen. Eigentlich, wenn nicht vorhanden, hätte dies der Fensterbau schon monieren müssen und sie unter Verweis auf den technischen Standard anbieten müssen! Dazu sollte er als Fachunternehmer in der Lage sein.

Der von Dir oben zitierte Artikel "kann" sich ggf. nur auf das Fenster selbst beziehen...das hat ja auch Dichtungen und muss diese Kriterien natürlich auch erfüllen.

Positiv ist aber schon, dass es der Architekt bestellt hat....und somit die bauliche Notwendigkeit sieht...

Wie Pippen schon geschrieben hat, auf jeden Fall auch die innere Bauteilanschlussfuge ausführen lassen... (wobei es ja so scheint... dass diese nun im Einheitspreis inbegriffen wäre....?)

 
auch die äußere Abdichtung entspricht heute dem Stand der Technik, muss sein, gerade wegen der Schlagregendichtheit, inkl. Luftdichtigkeit und Dampfdurchlässigkeit.....

Daher ist dies auch schon bei der Devisierung so als Punkt anzugeben.... es spielt dann keine Rolle mehr, ob diese Kostenposition einzeln und im Fenstermontagepreis pauschal aufgeführt wird. Wichtig ist, dass sie enthalten ist!

Also bitte die Offerte, welche ja Grundlage des Werkvertrages ist und war, nochmals mit dem Architekten anschauen. Eigentlich, wenn nicht vorhanden, hätte dies der Fensterbau schon monieren müssen und sie unter Verweis auf den technischen Standard anbieten müssen! Dazu sollte er als Fachunternehmer in der Lage sein.
Die Position für äussere Abdichtung war in der Offerte und bei der Devisierung leider nirgends explizit aufgeführt. Der Fensterbauer hat das auch nie moniert.

 
Die Position für äussere Abdichtung war in der Offerte und bei der Devisierung leider nirgends explizit aufgeführt. Der Fensterbauer hat das auch nie moniert.
Nun ja, das würde ich nun einfach ignorieren und den Fensterbauer, sowie Deinen Architekten auf die SIA 243-Verputzte Aussenwärmedämmungen verweisen. In der SIA 118-243 sind die Ergänzungen zur Norm SIA Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten detailliert geregelt.

Siehe Norm SIA 118-243 ABB Allgemeine Bedingungen für verputzte Aussenwärmedämmungen---Vertragsbedingungen zur Norm SIA 243.

Kurz gesagt, die Normen gelten seit 2008 und legen fest, dass die Gebäudehülle und somit auch die Fensteranschlussfugen, Luftdicht sein müssen. Eine lediglicher Putzauftrag ist nicht zulässing (bzw. stellt die Anforderung nicht sicher und ist damit automatsich unzulässig)!

Also, sind diese Positionen mit der Norm längst Stand der Technik und sind zu beachten, bzw. in die Ausführungskosten (fachgerechte Montage) bereits einzurechnen. Zumindest kannst Du als Kunde davon ausgehen.

 
Tja, der Fenstermensch bestätigt nun per Einschreiben, dass die Gebäudehülle zwar nach SIA dicht sein muss, dass dies aber nicht automatisch durch den Fenstermonteur zu geschehen hat. Dies könne auch durch eine separate Abdichtungsfirma oder den Fassadenisolateur ausgeführt werden und wenn es nicht im Fensterdevis ausgeschrieben sei, sei es auch kein Bestandteil der Fenstermontage. Er besteht weiterhin auf der Forderung.

 

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