Ist das ein Dacheinschnitt? Andere Meinung als Behörden!

Eschenmoser

Mitglied
Liebe Forum User

Bin bis jetzt interessierter Mitleser. Nun froh um einen Rat.

Meine Freundin und ich bauen die Scheune meines Vaters um, welche in einem Weiler im Zürcher Unterland liegt. Die Scheune liegt in einer Kernzone, was das ganze nicht gerade erleichtert. Wir sind aber der Meinung einen guten Architekten gefunden zu haben und die Pläne sind schon ziemlich fortgeschritten.

Nun haben wir aber kurz vor der Baueingabe das Problem, dass die Bauberaterin der Gemeinde Einwände gegen unsere Pläne hat.

1. Sei die Terrasse als Dacheinschnitt zu werten und könne so nicht bewilligt werden.

2. Hätte es zu viele Fenster an der Gibelwand.

Es hat uns schockiert und jetzt müssen wir uns irgendwie dagegen wehren oder das Optimum herausholen.

1. Für mich stellte sich die Frage, was überhaupt ein Dacheinschnitt ist? Ich habe Fotos und Pläne angehängt. Könnt ihr euch das vorstellen? Kann dies überhaupt als Dacheinschnitt angeschaut werden? Das ist lediglich ein ganz einfaches primitives Blechdach, welches wir, bis auf den linken kleinen Teil (gibt ein Reduit) entfernen möchten. Vielleicht kann uns jemand erklären, ob dies als Dacheinschnitt gelten kann oder nicht.

2. Zu viele Fenster?! Wir brauchen die Fenster an der Gibelwand, sonst wird es in der Wohnung zu dunkel. In der Kernzonenverordnung heisst es auch, " Grösse, Form und Proportionen der Fenster sollen der herkömmlichen Bauweise entsprechen" ebenso heisst es, "Dachgeschosse sind in der Regel Gibelseitig zu belichten".

Wir müssen überlegen, die Pläne anzupassen oder uns zu wehren. Macht das Sinn? Hat jemand von euch Erfahrung darin, wenn man sich mit der Gemeinde in solchen Sachen anlegt. Ich habe mich noch in anderen Kernzonen der Gemeinde umgeschaut und gesehen, dass da auch schon eindeutige Dacheinschnitte und grosse Fensterfronten bewilligt wurden. Es scheint also doch auch Möglichkeiten zu geben...

Wenn uns ein Fachkundiger hier Tipps geben könnte, wäre das super!

Vielen Dank!

Thomas

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Fassade West.jpg

 
Hallo Eschenmoser

Von unserem Neubau her kann ich dir empfehlen mal das direkte Gespräch zu suchen, gleich zusammen mit dem Architekt.

Wir konnten so eine Lösung finden, wie wir die maximale Gebäudelänge von 12m im OG um fast 4m überschreiten konnten.

Gruss gulx

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Hallo Thomas,

ich schliesse mich meinem Vorredner an. Am besten geht man frühzeitig zum Amt (oder in eurem Fall zur Bauberaterin, und schaut das gemeinsam an, bespricht die eigenen Vorstellung und hört sich die Vorstellung von der öffentlichen Stelle an, dann versucht man gemeinsam einen Kompromiss zu finden, der für alle funktioniert.

lg

K.Brodbeck

 
Unbedingt das Gespräch suchen! Auch wir mussten Kompromisse machen, um Fenster bspw. hinter der Fassade zu "verstecken". (Über der Garage fehlt jede zweite Latte)

Viel Glueck

Lukas

Anhang anzeigen 23338

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Ja, ich denke wir müssen noch einmal das Gespräch suchen. Die Fachberaterin ist neu und leider waren wir beim ersten Treffen zwischen unserem Architekten und der Beraterin nicht dabei... ich denke bei der nächsten Besprechung möchten wir mit dabei sein. Hoffe die Fronten sind noch nicht verhärtet und auch die Gemeinde lenkt noch etwas ein. Dann sollte einer Lösung nicht viel im Weg stehen.

Auch wir mussten Kompromisse machen, um Fenster bspw. hinter der Fassade zu "verstecken". (Über der Garage fehlt jede zweite Latte)
An eine solche Lösung haben wir auch schon gedacht. Von aussen sieht man die Fenster dann ja kaum mehr. Was ich aber nicht weiss ist, wie das Licht im Raum ist? Gut oder doch einiges dunkler?

thomas

 
An der Fenstergrösse lässt sich nicht viel machen. Haben eigentlich schon die maximale Grösse. Aber es müssen anscheinend auch nicht alle Fenster "abgedeckt" werden.

Hoffe es wird nicht düster in der Wohnung...

 
Auch für diese ominöse "Bauberaterin" gelten die gesetzlichen Richtlinien. Wenn ihr diese einhaltet, kann die nicht wirklich viel tun. Wenn ihr der Meinung seid, dass etwas gar eng oder falsch ausgelegt wird, nehmt Kontakt mit der kantonalen Baubehörde auf.

Zur Terrasse: Das ist nie im Leben ein "Dacheinschnitt".....

 
@ jamozi: danke für den Link! So etwas habe ich gesucht!

Das ist nie im Leben ein Dacheinschnitt...
@ winner: kannst du das erläutern? Nachdem ich den Link von Jamozi gelesen habe und es darin heisst: "Wird die einfache Dachhaut gegen innen durchbrochen, so handelt es sich um Dacheinschnitte"bin ich mir nun nicht mehr so sicher. Bei der Planung meinte der Architekt zwar auch, dass dies kein Dacheinschnitt sei... (die Besprechung mit Bauberaterin war dummerweis einen Tag vor den Ferien, aber nä Woche ist der Architekt wieder da). Es wäre super wir könnten belegen, dass dies kein Dacheinschnitt ist, weil Ein Dacheinschnitt in dieser Kernzone ausdrücklich verboten ist. Anzahl und grösse der Fenster ist etwas lockere formuliert (siehe früheres Posting)

Danke für die Postings

Thomas

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Thomas, ich wollte dir also keinesfalls deine Hoffnung nehmen. Bei diesem Gesetz in deiner Gemeinde geht es bestimmt um Dacheinschnitte bei Hauptdächern. Ein kleines Nebendach wie bei deinem, das zwecks Terrasse eingeschnitten werden sollte, denke ich nicht, dass dies Einwände geben dürfte. Dies ist der Interpretationsspielraum, den deine übeifrige Bauverwalterin ausübt und war bestimmt nicht im Sinne des Kerngedankens der Entwerfer dieses Artikels. Nun musst du diese überzeugen. Dein Architekt wird dir dabei helfen.

liebs Grüessli, jomazi

 
wenn es im gleichen Dorf Beispiele gibt, wo jemand etwas gemacht hat, was man euch verbieten will, dann gehst Du mit der queren Beamtin dorthin und bittest sie um Stellungnahme. Zudem müssen Behörden den Grundsatz der Gelichbehandlung berücksichtigen, d.h. wenn die Behörde Ermessensspielraum hat, kann sie trotzdem nicht einmal so, dann wieder bei einem fast gleich erscheinenden Fall ohne wichtigen Grund ganz anders entscheiden.

Es hilft bei solchen Diskussionen, dass man die einschlägiegen Gesetze und für die Behörden bindenden Verordnungen zum Vollzug selber gelesen hat.

 
Danke für die Beiträge. Der Architekt war dankbar für Muster aus der gleichen Gemeinde/Zone. Dies wird sicherlich für uns sprechen. Anscheinend hat die Bauberaterin die Dachlukarnen auf der Seite sowie die Fenster in der Gibelwand kritisiert. Das sind Widersprüche in sich selbst und irgendwo müssen wir ja Fenster einbauen... definitv sind wir nicht gewillt eine dunkle Wohnung zu bauen!

Der Architekt wird jetzt die Pläne etwas anpassen. Gewisse kritisierte Dinge sind uns nicht so wichtig und da werden wir den Behörden entgegen kommen. Bei anderen, wichtigen Dingen, versuchen wir hart zu bleiben und hoffen so, dass jeder "sein Gesicht" wahren kann und wir eine gute für alle einen zufriedenstellenden Kompromiss erhalten.

Mit Verordnungen und Gesetzen ist es halt immer so, dass man die so oder so auslegen kann...

Thomas

 

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