Eschenmoser
Mitglied
Liebe Forum User
Bin bis jetzt interessierter Mitleser. Nun froh um einen Rat.
Meine Freundin und ich bauen die Scheune meines Vaters um, welche in einem Weiler im Zürcher Unterland liegt. Die Scheune liegt in einer Kernzone, was das ganze nicht gerade erleichtert. Wir sind aber der Meinung einen guten Architekten gefunden zu haben und die Pläne sind schon ziemlich fortgeschritten.
Nun haben wir aber kurz vor der Baueingabe das Problem, dass die Bauberaterin der Gemeinde Einwände gegen unsere Pläne hat.
1. Sei die Terrasse als Dacheinschnitt zu werten und könne so nicht bewilligt werden.
2. Hätte es zu viele Fenster an der Gibelwand.
Es hat uns schockiert und jetzt müssen wir uns irgendwie dagegen wehren oder das Optimum herausholen.
1. Für mich stellte sich die Frage, was überhaupt ein Dacheinschnitt ist? Ich habe Fotos und Pläne angehängt. Könnt ihr euch das vorstellen? Kann dies überhaupt als Dacheinschnitt angeschaut werden? Das ist lediglich ein ganz einfaches primitives Blechdach, welches wir, bis auf den linken kleinen Teil (gibt ein Reduit) entfernen möchten. Vielleicht kann uns jemand erklären, ob dies als Dacheinschnitt gelten kann oder nicht.
2. Zu viele Fenster?! Wir brauchen die Fenster an der Gibelwand, sonst wird es in der Wohnung zu dunkel. In der Kernzonenverordnung heisst es auch, " Grösse, Form und Proportionen der Fenster sollen der herkömmlichen Bauweise entsprechen" ebenso heisst es, "Dachgeschosse sind in der Regel Gibelseitig zu belichten".
Wir müssen überlegen, die Pläne anzupassen oder uns zu wehren. Macht das Sinn? Hat jemand von euch Erfahrung darin, wenn man sich mit der Gemeinde in solchen Sachen anlegt. Ich habe mich noch in anderen Kernzonen der Gemeinde umgeschaut und gesehen, dass da auch schon eindeutige Dacheinschnitte und grosse Fensterfronten bewilligt wurden. Es scheint also doch auch Möglichkeiten zu geben...
Wenn uns ein Fachkundiger hier Tipps geben könnte, wäre das super!
Vielen Dank!
Thomas
Bin bis jetzt interessierter Mitleser. Nun froh um einen Rat.
Meine Freundin und ich bauen die Scheune meines Vaters um, welche in einem Weiler im Zürcher Unterland liegt. Die Scheune liegt in einer Kernzone, was das ganze nicht gerade erleichtert. Wir sind aber der Meinung einen guten Architekten gefunden zu haben und die Pläne sind schon ziemlich fortgeschritten.
Nun haben wir aber kurz vor der Baueingabe das Problem, dass die Bauberaterin der Gemeinde Einwände gegen unsere Pläne hat.
1. Sei die Terrasse als Dacheinschnitt zu werten und könne so nicht bewilligt werden.
2. Hätte es zu viele Fenster an der Gibelwand.
Es hat uns schockiert und jetzt müssen wir uns irgendwie dagegen wehren oder das Optimum herausholen.
1. Für mich stellte sich die Frage, was überhaupt ein Dacheinschnitt ist? Ich habe Fotos und Pläne angehängt. Könnt ihr euch das vorstellen? Kann dies überhaupt als Dacheinschnitt angeschaut werden? Das ist lediglich ein ganz einfaches primitives Blechdach, welches wir, bis auf den linken kleinen Teil (gibt ein Reduit) entfernen möchten. Vielleicht kann uns jemand erklären, ob dies als Dacheinschnitt gelten kann oder nicht.
2. Zu viele Fenster?! Wir brauchen die Fenster an der Gibelwand, sonst wird es in der Wohnung zu dunkel. In der Kernzonenverordnung heisst es auch, " Grösse, Form und Proportionen der Fenster sollen der herkömmlichen Bauweise entsprechen" ebenso heisst es, "Dachgeschosse sind in der Regel Gibelseitig zu belichten".
Wir müssen überlegen, die Pläne anzupassen oder uns zu wehren. Macht das Sinn? Hat jemand von euch Erfahrung darin, wenn man sich mit der Gemeinde in solchen Sachen anlegt. Ich habe mich noch in anderen Kernzonen der Gemeinde umgeschaut und gesehen, dass da auch schon eindeutige Dacheinschnitte und grosse Fensterfronten bewilligt wurden. Es scheint also doch auch Möglichkeiten zu geben...
Wenn uns ein Fachkundiger hier Tipps geben könnte, wäre das super!
Vielen Dank!
Thomas