dass wenn man bauen lässt keine "Rechnung/Quitung" über den insgesamt bezahlten Betrag erhält?
Einen angenehmen Tag wünsche ich dem ganzen Forum
Ich habe das ganze jetzt mal umgekehrt und einen Teil meiner Frage als Thementittel verwendet.
Also, noch einmal, wenn ich einen Gegenstand/Dienstleistung erwerbe, zahle ich Geld und bekomme im Normalfall einen Gegenstand/Dienstleistung der ungefähr dem bezahlten Geld entspricht. Darüberhinaus bin ich es gewohnt, dass ich für das ausgelegte Geld auch noch eine Quittung erhalte.
Nun auf dem Bau scheinen offenbar andere Gepflogenheiten zu herrschen (ohne es eben zu wissen) NRach einem Jahr habe ich immer noch keine Quittung über den geleisteten Betrag erhalten. Ich muss gestehen, dass mir bei diesem Umstand unwohl ist.
Da war mal jemand, der mit einem ganzen Ordner voll Zeugs bei uns erschienen ist, den habe ich nach 10 Minuten wieder weggeschickt, weil schon die ersten Zahlen unmöglich stimmen konnten.... Seitdem ist nichts mehr passiert.
Die andere Frage ist: Nach wieviele Jahren wäre eine allfällige Forderung des Bauunternehmers verjährt?
Vielen Dank für erhellende Antworten.
Einen angenehmen Tag wünsche ich dem ganzen Forum
Ich habe das ganze jetzt mal umgekehrt und einen Teil meiner Frage als Thementittel verwendet.
Also, noch einmal, wenn ich einen Gegenstand/Dienstleistung erwerbe, zahle ich Geld und bekomme im Normalfall einen Gegenstand/Dienstleistung der ungefähr dem bezahlten Geld entspricht. Darüberhinaus bin ich es gewohnt, dass ich für das ausgelegte Geld auch noch eine Quittung erhalte.
Nun auf dem Bau scheinen offenbar andere Gepflogenheiten zu herrschen (ohne es eben zu wissen) NRach einem Jahr habe ich immer noch keine Quittung über den geleisteten Betrag erhalten. Ich muss gestehen, dass mir bei diesem Umstand unwohl ist.
Da war mal jemand, der mit einem ganzen Ordner voll Zeugs bei uns erschienen ist, den habe ich nach 10 Minuten wieder weggeschickt, weil schon die ersten Zahlen unmöglich stimmen konnten.... Seitdem ist nichts mehr passiert.
Die andere Frage ist: Nach wieviele Jahren wäre eine allfällige Forderung des Bauunternehmers verjährt?
Vielen Dank für erhellende Antworten.