Ist es normal,

xenix

Mitglied
04. März 2013
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dass wenn man bauen lässt keine "Rechnung/Quitung" über den insgesamt bezahlten Betrag erhält?

Einen angenehmen Tag wünsche ich dem ganzen Forum

Ich habe das ganze jetzt mal umgekehrt und einen Teil meiner Frage als Thementittel verwendet.

Also, noch einmal, wenn ich einen Gegenstand/Dienstleistung erwerbe, zahle ich  Geld und bekomme im Normalfall einen Gegenstand/Dienstleistung der ungefähr dem bezahlten Geld entspricht. Darüberhinaus bin ich es gewohnt, dass ich für das ausgelegte Geld auch noch eine Quittung erhalte.

Nun auf dem Bau scheinen offenbar andere Gepflogenheiten zu herrschen (ohne es eben zu wissen) NRach einem Jahr habe ich immer noch keine Quittung über den geleisteten Betrag erhalten. Ich muss gestehen, dass mir bei diesem Umstand unwohl ist.

Da war mal jemand, der mit einem ganzen Ordner voll Zeugs bei uns erschienen ist, den habe ich nach 10 Minuten wieder weggeschickt, weil schon die ersten Zahlen unmöglich stimmen konnten.... Seitdem ist nichts mehr passiert.

Die andere Frage ist: Nach wieviele Jahren wäre eine allfällige Forderung des Bauunternehmers verjährt?

Vielen Dank für erhellende Antworten.

 
Normal ist das wohl am Bau eher nicht...  dass die Aufstellung/Rechnung/Quittungen ggf. fehlerhaft sind, kommt natürlich vor.

Solange die Zahlungen (ich habe es nun so verstanden, dass gezahlt wurde, aber die Rechnung/Quittung dazu - mit den korrekten Angaben- fehlt) per Bankanweisung erfolgten, kann ja zu jeder Zeit auch die Zahlung nachgewiesen werden, da sollte dann auch nichts mehr passieren können. Bei Barzahlungen ist das natürlich etwas anderst, sofern es keine Zeugen für die Übergabe gäbe.

 
@ Pfälzer

Danke für Deine Antwort.

Daran habe ich gar nicht gedacht als ich den Thread eröffnete. War wohl ein bissi gar heiss :-).

Du hast natürlich recht, es ist ja zum Glück alles über die Bank abgewickelt worden.

Trotzdem bleibt einmal mehr ein schales Gefühl zurück.

 
Lieber Xenix

normal... ist immer eine Frage vom Standpunkt.

Auf alle Fälle ist es auf dem Bau in gewissen Kreisen normal, dass man genau wegen dem von Dir beschriebenen Problem nicht nur die Quittung nicht kriegt, sondern generell die Dokumentation des Bauwerks (auch PAW genannt: Pläne ausgeführtes Werk). Und darum bezahlt man einen Restbetrag erst mit der korrekten Schlussrechnung.

Haba

 
Also ich kenne es so, dass man nicht erst zum Schluss alles bekommt ... also üblich ist es nicht. Muss ich meinen Vorrednern recht geben. 

 
Eine Quittung/Rechnung solltest du auf jeden Fall erhalten.

Hatte auch das Problem, dass die Schlussrechnung des Baumeisters nicht stimmte.

Nachdem Versuche dies über den Architekten zu klären gescheitert sind bzw. die Rechnung noch immer nicht stimmte habe ich mich mit dem Bauunternehmer zusammengesetzt und bin die Schlussrechnung Punkt für Punkt durchgegangen.

Am Schluss hatee ich dann eine korrekte Schlussrechnung.

Schlussrechnungen habe ich jeweils erst bezahlt wenn alle Leistungen geliefert wurden und ich im Besitz des Garantiescheins war.

Gruss,

Thomas

 
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@ Haba, RalfB und Thomas

Vielen Dank für Eure Antworten.

Es ist dort, wo ich gebaut habe, eben so dass ein "unwiederrufliches Zahlungsversprechen" einer Schweizer Bank abgegeben werden muss.

Da ist dann nichts, mit nicht zahlen. Diese Mittel werden auf den Termin dem "Erbauer" überwiesen.....

So  habe ich es eben erlebt.

Das ist halt ein weiteres Kapitel zu den "off topic-Beiträgen" in meinem Thread "Raumthermostateneinstellung im Sommer".

Ach ja, "Garantiescheine" was ist das???? Natürlich haben wir auch da keine erhalten.

 
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Also noch einige Inputs:

Quittung gibt es nur bei Barzahlung. Wenn über die Bank gezahlt wird hat man einen Bankbeleg. Der hat Beweiskraft.

Garantiescheine braucht es in der Schweiz normalerweise nicht. Garantie ist sowieso gültig.

 
Ach ja, "Garantiescheine" was ist das???? Natürlich haben wir auch da keine erhalten.
Hallo Tom

"Die" hat sicher Dein GU im Ordner... falls dieser bis zur 2-jährigen nicht mehr wäre, wäre es natürlich gut gewesen, wenn Du zumindest eine Kopie davon hättest, da Du dann wüsstest, welcher Handwerker von wo diese Gewährleistungsbürgschaft erhalten hätte...um ggf. Ansprüche daraus geltend machen zu können... hoffen wir mal, dass es den GU so lange noch gibt /emoticons/default_smile.png

 
Lieber Xenix

Da Du ja die einmalig schöne Erfahrung "Bauen mit GU" hinter Dir hast, solltest Du von diesem einen Garantieschein kriegen. Oft treten sie einach Ihre Garantiescheine an Dich als Käufer ab, welche sie von Ihren Subuntermehmern erhalten haben. Dann ist es an Dir, Dich um jeden Mangel selbst zu kümmern. Ja, so sinds die GU's! Es gibt aber natürlich auch löbliche Ausnahmen, welche Ihre Arbeit wirklich gut und zuverlässig machen. Aber Deiner war scheinbar kein solcher!

Aber auf die Garantiescheine und auch eine Schlussdokumentation über Dein Haus solltest Du bestehen. Schliesslich hat der GU dafür ja auch Honorar gekriegt!

Mit der Hoffnung ist es nicht getan!

Herzlich, Urs

 
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Lieber Urs

Vielen Dank für Deine Antwort.

Es ist einfach so, dass sich langsam Resignation ausbreitet.

Der GU setzt auf Verzögerungstaktik; der allgemeine Teil mit der Umgebung ist nach einem Jahr immer noch nicht abgenommen.

Dies obschon drei "Zwischenabnahmen" stattgefunden haben und diverse Mängel vom GU anerkannt wurden.... Erledigt sind bis heute sehr wenige, vor allem die nicht die der Substanz schaden könnten....

 
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