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Jolenoli
Guest
Hallo Zusammen
Vor gut einem Jahr habe ich von meiner Bank eine Finanzierungsbestätigung für den Kauf einer Eigentumswohnung im Baurecht erhalten. Der Kaufvertrag hat zu jenem Zeitpunkt noch nicht vorgelegen. Jedoch hat mir der GU versichert, dass die Bank die Details der Überbauung kenne und dass das Projekt der Bank vorgestellt wurde.
Nun geht es um die definitive Finanzierung. Der Banker verlangt nun höhere Eigenmittel, weil der Baurechtgeber den Baurechtszins (3 Jahresraten) hat im Grundbuch eintragen lassen (1. Rang). Bei der Finanzierungsbestätigung wurde davon nie gesprochen, obwohl der Banker natürlich wusste, dass die Wohnung im Baurecht ist. Dies wurde bei der Tragbarkeitsrechnung ja auch entsprechend berücksichtigt. Der Banker meint nun, er habe damals intern mit einem Grundpfand im 1. Rang in der Höhe einer Jahresrate gerechnet und damit hätten die Eigenmittel knapp ausgereicht. Ich stelle mich jetzt auf den Standpunkt, dass der Banker die Finanzierungsbestätigung nicht hätte ausstellen dürfen, da es ja die Regel zu sein scheint, dass ein Baurechtsgeber von der gesetzlich maximal zugelassenen Absicherung von 3 Jahresraten gebrauch macht. Zumindest hätte mich der Banker informieren müssen, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit mehr Eigenmittel notwendig sind? Wie bereits geschrieben, wurde das Thema Grundpfand für den Baurechtszins aber nie angesprochen.
Was haltet Ihr davon? Ist meine Finanzierungsbestätigung für die Bank bindend?
Danke für Eure wertvollen Antworten.
Gruss
Jolenoli
Vor gut einem Jahr habe ich von meiner Bank eine Finanzierungsbestätigung für den Kauf einer Eigentumswohnung im Baurecht erhalten. Der Kaufvertrag hat zu jenem Zeitpunkt noch nicht vorgelegen. Jedoch hat mir der GU versichert, dass die Bank die Details der Überbauung kenne und dass das Projekt der Bank vorgestellt wurde.
Nun geht es um die definitive Finanzierung. Der Banker verlangt nun höhere Eigenmittel, weil der Baurechtgeber den Baurechtszins (3 Jahresraten) hat im Grundbuch eintragen lassen (1. Rang). Bei der Finanzierungsbestätigung wurde davon nie gesprochen, obwohl der Banker natürlich wusste, dass die Wohnung im Baurecht ist. Dies wurde bei der Tragbarkeitsrechnung ja auch entsprechend berücksichtigt. Der Banker meint nun, er habe damals intern mit einem Grundpfand im 1. Rang in der Höhe einer Jahresrate gerechnet und damit hätten die Eigenmittel knapp ausgereicht. Ich stelle mich jetzt auf den Standpunkt, dass der Banker die Finanzierungsbestätigung nicht hätte ausstellen dürfen, da es ja die Regel zu sein scheint, dass ein Baurechtsgeber von der gesetzlich maximal zugelassenen Absicherung von 3 Jahresraten gebrauch macht. Zumindest hätte mich der Banker informieren müssen, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit mehr Eigenmittel notwendig sind? Wie bereits geschrieben, wurde das Thema Grundpfand für den Baurechtszins aber nie angesprochen.
Was haltet Ihr davon? Ist meine Finanzierungsbestätigung für die Bank bindend?
Danke für Eure wertvollen Antworten.
Gruss
Jolenoli