Hallo zusammen
Alle Jahre wieder versuche ich in diesem Forum Antworten auf eine bestimmte Frage zu erhalten. Bisher leider noch immer ohne Erfolg - zumindest war das Thema bisher noch nicht so oft da und wenn, die Meinungen auch nicht immer gleich. (Dafür habe ich viele andere hilfreiche Informationen gefunden. /emoticons/default_additional/126.gif)
Daher versuche ich es nun mit einem eigenen Thema - sorry für die Länge /emoticons/default_additional/28.gif:
Vorgeschichte/Ausgangslage:
Mein Partner und ich haben im 2006 (Vertrag)/2007 (Notar) eine Parzelle gekauft, meine Schwester hat die Parzelle daneben gekauft. Es handelte sich dabei um zwei von fünf Parzellen, die zu einer noch grösseren Parzelle gehörten. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war weder parzelliert noch erschlossen. Gemäss Verkäufer waren Parzellierung und Erschliessung aber bereits definiert und in Planung.
Das Bauland war "voll erschlossen" zu verkaufen. Vor dem Kauf haben wir uns mit dem Verkäufer auf dem Land getroffen um das Gespräch wegen der Erschliessung zu suchen. Wir wollten uns absichern und alle offenen Fragen klären. Gemäss seiner Aussage war der Plan bereits klar und eingegeben (beauftragtes Ingenieurbüro). Er hat uns damals auch erklärt wie genau und wo erschlossen werden sollte. Unsere Frage, ob bis an unsere Parzellengrenze erschlossen werden würde, bejahte er mehrmals und meinte wir würden überreagieren als wir dies gerne schriftlich festgehalten hätten. Er erklärte uns dabei, dass er es sich als Gemeinderatsmitglied nicht leisten könne "krumme Sachen abzuziehen" und dass das Bauland ja voll erschlossen verkauft werden würde und dies bedeute, dass alle Anschlüsse dann vorhanden sein würden.
Zu einer schriftlichen Aussage liess er sich nicht überzeugen.
Man hätte sich da noch vom Verkauf zurückziehen können und damit aber die Vorauszahlung verloren.
Aber da die öffentliche Urkunde "voll erschlossen" erwähnte, haben wir den Kauf dann doch durchgezogen.
Später hat sich herausgestellt, dass die vesprochene Erschliessung an einem anderen Ort umgesetzt worden ist und zwar so, dass die ursprüngliche Parzelle angrenzt, nicht aber die einzelnen, verkauften Parzellen.
Der Verkäufer meinte dazu dann lediglich er könne nichts dafür; die Gemeinde hätte anders entschieden als er es wollte. Er hatte zuvor aber wohl "vergessen" zu erwähnen, dass der Plan doch noch nicht ganz so klar war wie er uns vor Kauf zugesichert hatte...
Nun bleibt die Frage der Erschliessung unserer beiden Parzellen bzw. der Kostenübernahme für
den Anschluss an die ca. 25 Meter entfernte Anschlüsse (in der neu erstellten Strasse). Dazu müsste die ursprüngliche Parzelle durchquert werden.
Die Suche im Forum ergab den Hinweis eines Users, der meinte "voll erschlossen" bedeute nur, dass im direkten Umfeld der Parzelle eine öffentliche Strasse sowie alle Werksleitungen vorhanden sein müssten.
Was bedeutet "im direkten Umfeld"?
Kann es sein, dass wir unser voll erschlossenes Bauland an Werksleitungen anschliessen müssen, zu welchen zuerst Leitungen über die ganze Länge einer anderen Parzelle verlegt werden müssen und das auf eigene Kosten? /emoticons/default_additional/42.gif
Hierbei sollte ich noch erwähnen, dass ein Käufer, der ein Jahr später - also nach erfolgter Erschliessung - eine angrenzendeParzelle gekauft hat, gemäss öffentlicher Urkunde KEIN "voll erschlossenes" Bauland gekauft hat, jedoch genau so anschliessen muss wie es uns jetzt vorgegeben wurde.
Gemäss Verkäufer seien solche Erschliessungen üblich. Wenn dem so ist, erscheint es uns seltsam weshalb der neue Käufer nicht auch "voll erschlossen" gekauft hat, wenn doch alles so gleich ist...
Ich habe in den letzten Jahren viel recherchiert, mit der Gemeinde gesprochen und auch versucht Rechtsauskünfte zu erhalten.
Das schien einfach nicht möglich zu sein. Keiner wollte sich festlegen.
Das Fazit war, dass es offensichtlich keine verbindlichen Angaben gibt, was "voll erschlossen" bedeutet. Ist dem tatsächlich so
Kann jemand von euch etwas dazu sagen /emoticons/default_confused.png Kennt sich jemand von euch mit der rechtlichen Situation aus?
Das Thema ist wieder brandaktuell weil meine Schwester ihre Parzelle nun verkaufen möchte, aber wie - voll erschlossen, teil erschlossen, in Absprache mit dem ehemaligen Verkäufer?!?
Wir sind langsam echt verzweifelt, da keiner unserer bisherigen Kontakte zu Klären in der Lage zu sein scheint /emoticons/default_additional/26.gif
Liebe Grüsse
nova
Alle Jahre wieder versuche ich in diesem Forum Antworten auf eine bestimmte Frage zu erhalten. Bisher leider noch immer ohne Erfolg - zumindest war das Thema bisher noch nicht so oft da und wenn, die Meinungen auch nicht immer gleich. (Dafür habe ich viele andere hilfreiche Informationen gefunden. /emoticons/default_additional/126.gif)
Daher versuche ich es nun mit einem eigenen Thema - sorry für die Länge /emoticons/default_additional/28.gif:
Vorgeschichte/Ausgangslage:
Mein Partner und ich haben im 2006 (Vertrag)/2007 (Notar) eine Parzelle gekauft, meine Schwester hat die Parzelle daneben gekauft. Es handelte sich dabei um zwei von fünf Parzellen, die zu einer noch grösseren Parzelle gehörten. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war weder parzelliert noch erschlossen. Gemäss Verkäufer waren Parzellierung und Erschliessung aber bereits definiert und in Planung.
Das Bauland war "voll erschlossen" zu verkaufen. Vor dem Kauf haben wir uns mit dem Verkäufer auf dem Land getroffen um das Gespräch wegen der Erschliessung zu suchen. Wir wollten uns absichern und alle offenen Fragen klären. Gemäss seiner Aussage war der Plan bereits klar und eingegeben (beauftragtes Ingenieurbüro). Er hat uns damals auch erklärt wie genau und wo erschlossen werden sollte. Unsere Frage, ob bis an unsere Parzellengrenze erschlossen werden würde, bejahte er mehrmals und meinte wir würden überreagieren als wir dies gerne schriftlich festgehalten hätten. Er erklärte uns dabei, dass er es sich als Gemeinderatsmitglied nicht leisten könne "krumme Sachen abzuziehen" und dass das Bauland ja voll erschlossen verkauft werden würde und dies bedeute, dass alle Anschlüsse dann vorhanden sein würden.
Zu einer schriftlichen Aussage liess er sich nicht überzeugen.
Man hätte sich da noch vom Verkauf zurückziehen können und damit aber die Vorauszahlung verloren.
Aber da die öffentliche Urkunde "voll erschlossen" erwähnte, haben wir den Kauf dann doch durchgezogen.
Später hat sich herausgestellt, dass die vesprochene Erschliessung an einem anderen Ort umgesetzt worden ist und zwar so, dass die ursprüngliche Parzelle angrenzt, nicht aber die einzelnen, verkauften Parzellen.
Der Verkäufer meinte dazu dann lediglich er könne nichts dafür; die Gemeinde hätte anders entschieden als er es wollte. Er hatte zuvor aber wohl "vergessen" zu erwähnen, dass der Plan doch noch nicht ganz so klar war wie er uns vor Kauf zugesichert hatte...
Nun bleibt die Frage der Erschliessung unserer beiden Parzellen bzw. der Kostenübernahme für
den Anschluss an die ca. 25 Meter entfernte Anschlüsse (in der neu erstellten Strasse). Dazu müsste die ursprüngliche Parzelle durchquert werden.
Die Suche im Forum ergab den Hinweis eines Users, der meinte "voll erschlossen" bedeute nur, dass im direkten Umfeld der Parzelle eine öffentliche Strasse sowie alle Werksleitungen vorhanden sein müssten.
Was bedeutet "im direkten Umfeld"?
Kann es sein, dass wir unser voll erschlossenes Bauland an Werksleitungen anschliessen müssen, zu welchen zuerst Leitungen über die ganze Länge einer anderen Parzelle verlegt werden müssen und das auf eigene Kosten? /emoticons/default_additional/42.gif
Hierbei sollte ich noch erwähnen, dass ein Käufer, der ein Jahr später - also nach erfolgter Erschliessung - eine angrenzendeParzelle gekauft hat, gemäss öffentlicher Urkunde KEIN "voll erschlossenes" Bauland gekauft hat, jedoch genau so anschliessen muss wie es uns jetzt vorgegeben wurde.
Gemäss Verkäufer seien solche Erschliessungen üblich. Wenn dem so ist, erscheint es uns seltsam weshalb der neue Käufer nicht auch "voll erschlossen" gekauft hat, wenn doch alles so gleich ist...
Ich habe in den letzten Jahren viel recherchiert, mit der Gemeinde gesprochen und auch versucht Rechtsauskünfte zu erhalten.
Das schien einfach nicht möglich zu sein. Keiner wollte sich festlegen.
Das Fazit war, dass es offensichtlich keine verbindlichen Angaben gibt, was "voll erschlossen" bedeutet. Ist dem tatsächlich so
Kann jemand von euch etwas dazu sagen /emoticons/default_confused.png Kennt sich jemand von euch mit der rechtlichen Situation aus?
Das Thema ist wieder brandaktuell weil meine Schwester ihre Parzelle nun verkaufen möchte, aber wie - voll erschlossen, teil erschlossen, in Absprache mit dem ehemaligen Verkäufer?!?
Wir sind langsam echt verzweifelt, da keiner unserer bisherigen Kontakte zu Klären in der Lage zu sein scheint /emoticons/default_additional/26.gif
Liebe Grüsse
nova