Hallo
Wir haben diesen Sommer in einer neu erschlossenen EFH-Überbauung eine Parzelle gekauft. Als wir das Grundstück erstanden, war die Erschliessung von Strom, Wasser, Elektro usw. noch in Arbeit. Später mussten wir feststellen, das der Stromversorger auf unsere Parzelle einen Verteiler gesetzt hat. Weder im Kaufvertrag noch mündlich wurden wir auf diesen Umstand hingewiesen. Zum Glück steht dieser Verteiler am Rand, dennoch ist so ein Kasten nicht gerade ein Augenschmaus.
Vor wenigen Tagen erhielten wir nun von der AEW Energie einen Dienstbarkeitsvertrag für eben diesen Niederspannung-Stromkasten. Darin heisst es lapidar..."Mit dem vorherigen Besitzer, der Bank xy, wurde der Standort bestimmt und beim Bau der Erschliessungsstrasse ausgeführt".
Weiter steht da..."Sie als Grundeigentümer erhalten eine Entschädigung von einmalig CHF 800.-..... als Gegenleistung erhält die AEW Energie AG uneingeschränktes Zutrittsrecht.... Diese Dienstbarkeit besteht für 50 Jahre und wird selbstverständlich im Grundbuch eintragen..
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie siehts rechtlich aus, kann ich mich dagegen wehren? Oder greift da das Solidaritätsprinzip...irgendwo muss der Kasten ja stehen.....
Wir haben diesen Sommer in einer neu erschlossenen EFH-Überbauung eine Parzelle gekauft. Als wir das Grundstück erstanden, war die Erschliessung von Strom, Wasser, Elektro usw. noch in Arbeit. Später mussten wir feststellen, das der Stromversorger auf unsere Parzelle einen Verteiler gesetzt hat. Weder im Kaufvertrag noch mündlich wurden wir auf diesen Umstand hingewiesen. Zum Glück steht dieser Verteiler am Rand, dennoch ist so ein Kasten nicht gerade ein Augenschmaus.
Vor wenigen Tagen erhielten wir nun von der AEW Energie einen Dienstbarkeitsvertrag für eben diesen Niederspannung-Stromkasten. Darin heisst es lapidar..."Mit dem vorherigen Besitzer, der Bank xy, wurde der Standort bestimmt und beim Bau der Erschliessungsstrasse ausgeführt".
Weiter steht da..."Sie als Grundeigentümer erhalten eine Entschädigung von einmalig CHF 800.-..... als Gegenleistung erhält die AEW Energie AG uneingeschränktes Zutrittsrecht.... Diese Dienstbarkeit besteht für 50 Jahre und wird selbstverständlich im Grundbuch eintragen..
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie siehts rechtlich aus, kann ich mich dagegen wehren? Oder greift da das Solidaritätsprinzip...irgendwo muss der Kasten ja stehen.....