Kabelkabine auf Grundstück

peejay

Mitglied
Hallo

Wir haben diesen Sommer in einer neu erschlossenen EFH-Überbauung eine Parzelle gekauft. Als wir das Grundstück erstanden, war die Erschliessung von Strom, Wasser, Elektro usw. noch in Arbeit. Später mussten wir feststellen, das der Stromversorger auf unsere Parzelle einen Verteiler gesetzt hat. Weder im Kaufvertrag noch mündlich wurden wir auf diesen Umstand hingewiesen. Zum Glück steht dieser Verteiler am Rand, dennoch ist so ein Kasten nicht gerade ein Augenschmaus.

Vor wenigen Tagen erhielten wir nun von der AEW Energie einen Dienstbarkeitsvertrag für eben diesen Niederspannung-Stromkasten. Darin heisst es lapidar..."Mit dem vorherigen Besitzer, der Bank xy, wurde der Standort bestimmt und beim Bau der Erschliessungsstrasse ausgeführt".

Weiter steht da..."Sie als Grundeigentümer erhalten eine Entschädigung von einmalig CHF 800.-..... als Gegenleistung erhält die AEW Energie AG uneingeschränktes Zutrittsrecht.... Diese Dienstbarkeit besteht für 50 Jahre und wird selbstverständlich im Grundbuch eintragen..

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie siehts rechtlich aus, kann ich mich dagegen wehren? Oder greift da das Solidaritätsprinzip...irgendwo muss der Kasten ja stehen.....

 
@peejay

Wir haben auch einen solchen Verteiler auf das Grundstück bekommen. nach Aklärungen hat man mir dann mitgeteilt, dass das EW einen nicht zwingen kann, dass ein solcher Verteiler auf dem Gundstück zu stehen kommt. Wir haben dann den Vertrag zu mehrheitlich unseren gunsten abgeändert, da es uns eigentlich nicht stört. Jedoch muss das EW sämtliche Umgebungsanpassungen und sonstigen anfallenden Kosten selber tragen.

War beim Landkauf die Dienstbarkeit bereits eingetragen? Falls ja, kannst Du nichts mehr dagegen unternehmen, falls nein, kann ich Dir behilflich sein. Also ja nicht unterschreiben!

 
Wenn nichts im Grundbuch eingetragen war, könntest du:

1. den Vorbesitzer haftbar machen, Verkaufspreisminderung da dies nicht erwähnt wurde

2. den Vertrag mit dem EW abändern, z.b. Wegfall der Zählergebühr für die nächsten 20 Jahre /emoticons/default_wink.png

 
@matrix8008

@raycecile

Danke für Eure antworten. Nein, im Kaufvetrag/Grundbuch ist keine Dienstbarkeit eingtragen. Wenn Ihr mir ein paar Tipps habt, sehr gerne.

 
@peejay

Grundsätzlich kannst Du daher nicht gezwungen werden, dass die Verteilerkabine auf Deinem Grundstück zu stehen kommt. Also kannst Du Dich weigern, und das EW muss einen neuen Standort suchen.

Falls Du doch nichts dagegen hast, musst Du den Vertrag um folgende Punkte erweitern und ändern:

- Entfernen der Dienstbarkeit von 50 Jahren mit "Das Baurecht wird eingeräumt auf die Dauer der Existenz der Anlage"

- Das Werk verpflichtet sich enstehenden Kulturschaden angemessen zu entschädigen und das dabei benutzte Terrain wieder sorgfältig herzustellen

- Sämtliche baulichen Massnahmen für die Anpassung an das Terrain im Umkreis der Verteilkabine gehen zu Lasten des Werkes

- Allfällige Grundbucheinträge und daraus resultierende Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Werkes

- Das Werk verpflichtet sich zur Deckung eines allfälligen durch den Bau oder Betrieb der Anlage verursachten Schaden nach Massgabe der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen

Falls das denen nicht passt musst Du Dich weigern und die sollen einen neuen Standort suchen.

 
Ist es nur ein Verteilkasten? Was heisst Niederspannung? Nur bis 380 V oder höher?

Was wird gegen Elektrosmog unternommen? Kann so ein Kasten nicht gesundheitliche Probleme verursachen?

Ich würde mich auch über diese Punkte noch erkundigen und entsprechende Fragen stellen.

Grüsse vom Casabauer

 
Hallo zusammen

Ich habe gerade vom AEW die Anfrage erhalten, ob sie den Verteilerkasten auf unser Grundstück stellen dürfen.

Was meint Ihr dazu? Könnte das Probleme geben?

Gruss Niggi

 
Bei uns Quartier steht seit gut 20 Jahren so eine Station mitten zwischen den Häusern. Das Quartier gilt trotzdem als privilegierte Wohnzone, soweit ich weiss schlafen alle bestens und gestorben ist deswegen bisher niemand /emoticons/default_biggrin.png.

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Hallo

Wir haben auf unserem Bauland ebenfalls eine Verteilkabine, die nicht im Grundbuch eingetragen ist. Ich habe mich da mal schlau gemacht (Thurgau):

- Gemeindebauämter (verschiedene angefragt) und Kanton sagen, dass das öffentliche Recht vorgeht und die Gemeinde (welche in unserem Fall der Eigentümer der Kabine ist) grundsätzlich überall ein solche bauen kann. Normalerweise werde dies als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.

Mir kommt dies aber wie die Möglichkeit der Enteignung vor....

@Niggi13: In deinem Fall würde ich - wenn du dich für den Kasten entscheidest - auch versuchen das Bestmögliche herauszuholen, wie andere auch schon geschrieben haben.

Gruss Griff

 
Hallo,

bin selbst nich betroffen, aber doch sehr verwundert!

Normalerweise wird doch die Erschliessung eines Grundstückes vor dem Bau gemacht und entsprechende Dienstbarkeiten errichtet... Dass danach einfach das EW oder Gemeinde kommen kann und so ein Ding hinstellt, wundert mich doch sehr!/emoticons/default_eek.png

Grüssle

Arcuos

 
@griff: Wir haben nun das Ok für den Kasten gegeben. So bekommen wir noch die 800.- und können mitentscheiden wo er zu stehen kommt.

@Arcuos: Ja, normalerweise stehen die Dinger schon. Bei uns ist es so, dass wir das Land von der Gemeinde kaufen (Vertragsunterzeichnung Ende Monat). Die Zufahrtsstrasse inkl. Feinerschliessung wird neu erstellt, die Bauarbeiten haben heute begonnen. Bis dato war da nur ein grosses Stück Wiese mit Kühen. Hat für uns den Vorteil, dass wir Wünsche für den Standort der Zuleitungen auf unser Grundstück anbringen konnten.

Gruss Nicole

 

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