Kachelofen / Auflösung Werkvertrag / Schadloshaltung/wesentlicher Irrtum/Täuschung

Ist es ein wesentlicher Irrtum und Täuschung gemäss OR 23 und 24?


  • Umfrageteilnehmer
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anbayuka

Mitglied
21. Mai 2010
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Bei der Auflösung eines Werkvertrages kann die ausführende Firma bekanntlich eine Rechnung stellen für bereits ausgeführte Arbeiten (Schadloshaltung). Wenn es sich bei diesen „Arbeiten“ lediglich um die Erstellung einer einfachen Skizze für die Erstellung eines Kachelofens handelt, für welche ein fixer Betrag als Beteiligungskosten von CHF 450.- vereinbart wurde, kann der Kachelofenbauer auch Lohnkosten (Provision an Mitarbeiter der den Auftrag abgeschlossen hat) in der Höhe von über CHF 4‘000.- in Rechnung stellen ohne, dass der Auftraggeber darüber informiert wurde? Da zum Zeitpunkt der Offerte (welche übrigens ohne Abklärungen betreffend Statik und Brandschutz unterbreitet wurde – renoviertes Bauernhaus) aus finanziellen Gründen einen Auftrag meinerseits für über CHF 20‘000.- nicht möglich war, hat man mir angeboten den Ofen zum selben Preis innert 2 Jahren zu bauen und dabei betont die Beteiligungskosten würden sich ja auf nur CHF 450.- begrenzen. Unter diesen Voraussetzungen und im Glauben, dass falls in 2 Jahren die Finanzen es immer noch nicht erlauben würden, würde mich dies ja nur CHF 450.- kosten, habe ich den Auftrag bestätigt. Nun, nach 2 Jahre, geht es leider finanziell immer noch nicht und habe somit den Auftrag annulliert. Die Firma verlangt nun über CHF 4‘000.- oder die Möglichkeit den Ofenbau nochmals um 2 Jahre zu verschieben. Nach verschiedene Korrespondenzen und ein telefonisches Gespräch verweigert jedoch die Firma ein persönliches Gespräch mit mir und begründet dies mit: ‘sie würden den Nutzen einer weiteren persönlichen Besprechung nicht sehen‘. Da ich nicht gewillt bin mit einer Firma zu arbeiten die mit solchen Tricks nach Aufträge jagt und nicht einmal ein persönliches Gespräch gewährt (es gäbe ja auch noch die obenerwähnten wichtigen Fragen zu klären), habe ich den Auftrag definitiv annulliert da das Vertrauen ja auch nicht mehr vorhanden ist.

Auf der Homepage des Konsumentenschutz werden Artikel 23 und 24 OR wie folgt erklärt, was m.E. hier auch zutrifft:

Art. 23 und 24 OR regeln den Fall des Irrtums beim Vertragsabschluss. Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss des Vertrages im Irrtum befunden hat. Es muss sich dabei um einen wesentlichen Irrtum handeln. Wesentlich ist ein Irrtum nur, wenn der Irrende den Vertrag, bei Kenntnis des wahren Sachverhalts, nicht abgeschlossen hätte. Es ist angebracht, der Gegenpartei (am besten schriftlich) mitzuteilen, dass der abgeschlossene Vertrag aufgrund des wesentlichen Irrtums als nichtig betrachtet wird.

Für denjenigen, der durch absichtliche Täuschung (Art. 28 OR) seitens des andern zum Vertragsabschluss verleitet worden ist, ist der Vertrag nicht verbindlich. Von absichtlicher Täuschung spricht man, wenn der Vertragspartner eine gewisse Tatsache vorspiegelt oder unterdrückt, also z. B. einen gewissen Qualitätsstandard vorspiegelt. Es ist angebracht, der Gegenpartei (am besten schriftlich) mitzuteilen, dass der abgeschlossene Vertrag aufgrund der Täuschung als nichtig betrachtet wird.

(KONSUM-Wann kann man einen Vertrag anfechten?)

OR Art. 377 verpflichtet mich natürlich die geleistete Arbeit zu bezahlen. Da aber nie, weder mündlich noch schriftlich irgend Etwas von diesen Zusätzlichen Kosten erwähnt wurde (nur die CHF 450.- Beteilungskosten), betrachte ich dies als absichtliche Täuschung und wesentlichen Irrtum. Eine Online Rechtsberatung die ich gegen Zahlung von CHF 150.- erhalten habe, meinte es handle sich nicht um einen wesentlichen Irrtum da ich den Ofen mit der Auftragsbestätigung ja kaufen wollte. Diese Meinung kann ich jedoch nicht teilen, da die Umstände die zur Auftragserteilung geführt haben, von dieser Beratungsstelle gar nicht berücksichtigt werden (na ja, war auch einen 24 Stunden Schnellservice).

Interessant ist auch die Tatsache, dass diese Firma solche Situationen anscheinend öfters hat, denn als ich Erläuterungen für die Rechnung verlangte, stellen sie mir eine Kopie eines Gerichtsurteils von 2007 zu, wo es laut dieser Firma um genau denselben Fall ging. Der Fall ist aber nicht mit meinem zu vergleichen da der Angeklagte dort bestritten hatte den Auftrag je erteilt zu habe oder es zumindest so meinte. Ich jedoch, bestreite ja nicht den Auftrag erteilt zu haben. Ich bin der Meinung, dass die Auftragserteilung ein Irrtum war, da ich glaubte nur CHF 450.- bezahlen zu müssen, wenn ich den Ofen nicht bauen würde und zu diesem Irrtum kam es weil man mir zusätzliche Kosten im Falle einer Annullierung verschwiegen hat.

Es würde mich interessieren ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und auch wie der Fall beurteilt wird. Besten Dank.

 
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Da zum Zeitpunkt der Offerte (welche übrigens ohne Abklärungen betreffend Statik und Brandschutz unterbreitet wurde – renoviertes Bauernhaus) aus finanziellen Gründen einen Auftrag meinerseits für über CHF 20‘000.- nicht möglich war, hat man mir angeboten den Ofen zum selben Preis innert 2 Jahren zu bauen und dabei betont die Beteiligungskosten würden sich ja auf nur CHF 450.- begrenzen. Unter diesen Voraussetzungen und im Glauben, dass falls in 2 Jahren die Finanzen es immer noch nicht erlauben würden, würde mich dies ja nur CHF 450.- kosten, habe ich den Auftrag bestätigt.
Das waren vermutlich die Kosten dafür, den Ofen erst später zu bauen. Du hast also den Ofen bestellt.
Nun, nach 2 Jahre, geht es leider finanziell immer noch nicht und habe somit den Auftrag annulliert. Die Firma verlangt nun über CHF 4‘000.- oder die Möglichkeit den Ofenbau nochmals um 2 Jahre zu verschieben.
Es liegt nicht in der Verantwortung des Ofenbauers, sicherzustellen, dass bei Dir so ein Ofen überhaupt eingebaut werden kann (obwohl bei 20'000 schon einer einen Augenschein vor Ort nehmen und derlei Dinge nachfragen dürfte).
(...)

OR Art. 377 verpflichtet mich natürlich die geleistete Arbeit zu bezahlen. Da aber nie, weder mündlich noch schriftlich irgend Etwas von diesen Zusätzlichen Kosten erwähnt wurde (nur die CHF 450.- Beteilungskosten), betrachte ich dies als absichtliche Täuschung und wesentlichen Irrtum.
Man kann nicht mit der gleichen Sache jemanden absichtlich täuschen und sich wesentlich darin irren.

Eine Online Rechtsberatung meinte, es handle sich nicht um einen wesentlichen Irrtum da ich den Ofen mit der Auftragsbestätigung ja kaufen wollte. Diese Meinung kann ich jedoch nicht teilen, da die Umstände die zur Auftragserteilung geführt haben, von dieser Beratungsstelle gar nicht berücksichtigt werden
Es ist egal, warum Du den Vertrag nicht erfüllen kannst, da es sich nicht um einen wesentlichen Irrtum handelt und weder ein Schicksalsschlag noch ein Todesfall vorliegt. Es kann nicht Sache des Ofenbauers sein, sich darum zu kümmern, wann Du wieviel Geld hast. Die Sache nun umzukehren und der Firma die Schuld dafür zuzweisen, dass sie nicht umsonst arbeitet und in Vorleistung geht, nur weil Du etwas bestellt hast, was Du Dir nicht leisten kannst, finde ich ziemlich unverschämt. Diese Firma hier namentlich zu erwähnen, könnte Dir noch weitere Probleme einhandeln. Sie haben Dir ja angeboten, entweder nochmals einen Zeitaufschub zu gewähren oder gegen Entschädigung des geleisteten Aufwandes vom Vertrag zurückzutreten (OR Art. 378 Abs. 2: "Hat der Besteller die Unmöglichkeit der Ausführung verschuldet, so kann der Unternehmer Schadenersatz fordern").

Statt die Sache bloss telefonisch zu besprechen - die haben offenbar nun genug -, wäre es besser gewesen, all diese Dinge genau im einem neuen Vertrag zu regeln (und sich dann auch daran zu halten!), der den vorhergehenden ersetzt.

Das ganze ist meine Meinung; ich bin Laie und habe mit der beteiligten Firma nichts zu tun.

 
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Das waren vermutlich die Kosten dafür, den Ofen erst später zu bauen. Du hast also den Ofen bestellt.
Ja den Ofen habe ich bestellt aber eben wegen der irrefürhrenden Aussagen (Beteiligungskosten / fixer Preis). Wie sich heruasstellte beziehen sich die Kosten von über CHF 4'000.- auf die Provision die der Mitarbeiter der Firma kassiert hat nach Auftragsbestätigung. Wenn ich gewusst hätte, dass diese Provision auch zu Tragen kommen würde wenn ich zurücktrete, hätte ich ja nie bestellt. Darin liegt ja die Täuschung.

Es liegt nicht in der Verantwortung des Ofenbauers, sicherzustellen, dass bei Dir so ein Ofen überhaupt eingebaut werden kann (obwohl bei 20'000 schon einer einen Augenschein vor Ort nehmen und derlei Dinge nachfragen dürfte).

Die Firma war vor Ort und hat hat auch gewisse Masse für die Skizze aufgenommen.

Man kann nicht mit der gleichen Sache jemanden absichtlich täuschen und sich wesentlich darin irren.

Ich habe mich geirrt nicht die Firma. Ich vestehe dies so: die Firma hat mich absichtlich getäuscht da sie wusste, dass die Möglichkeit besteht, dass ich den Ofen aus finanziellen Gründen eventuell nicht bauen werde und somit diese zusätzliche Kosten natürlich nicht ereähnte. Der Irrtum liegt darin, dass ich bei einer Annulierung nur CHF 450.- bezahlen müsste und somit bestellt habe.

Es ist egal, warum Du den Vertrag nicht erfüllen kannst, da es sich nicht um einen wesentlichen Irrtum handelt und weder ein Schicksalsschlag noch ein Todesfall vorliegt. Es kann nicht Sache des Ofenbauers sein, sich darum zu kümmern, wann Du wieviel Geld hast.

Die Sache nun umzukehren und der Firma die Schuld dafür zuzweisen, dass sie nicht umsonst arbeitet und in Vorleistung geht, nur weil Du etwas bestellt hast, was Du Dir nicht leisten kannst, finde ich ziemlich unverschämt. Diese Firma hier namentlich zu erwähnen, könnte Dir noch weitere Probleme einhandeln. Sie haben Dir ja angeboten, entweder nochmals einen Zeitaufschub zu gewähren oder gegen Entschädigung des geleisteten Aufwandes vom Vertrag zurückzutreten (OR Art. 378 Abs. 2: "Hat der Besteller die Unmöglichkeit der Ausführung verschuldet, so kann der Unternehmer Schadenersatz fordern").

Statt die Sache bloss telefonisch zu besprechen - die haben offenbar nun genug -, wäre es besser gewesen, all diese Dinge genau im einem neuen Vertrag zu regeln (und sich dann auch daran zu halten!), der den vorhergehenden ersetzt.

Ich habe ja von Anfang an der Firma gesagt, dass ich mir dies damals nicht leisten kann, darum haben sie mir ja das Angebot gemacht ich könne mit dem Bau erst in 2 Jahren anfangen und eben Beteiligungskosten CHF 450.-. Unverschämt finde ich jemand mit diesen Argumenten zu einem Auftrag zu verleiten und versteckte Kosten bewusst zu verheimlichen.

Der Name der Firma habe ich nun gelöscht, könntest Du bitte in Deiner Antwort den Namen auch löschen? Danke für den Hinweis.
 
Ich habe ehrlich gesagt ein wenig Mühe. Fakt: Bestellung wurde von dir ausgelöst im Wissen, was so ein Ofen kostet. Wenn du diesen Ofen nicht sicher willst resp. das Geld dafür nicht hast, dann unterschreibe doch keinen solchen Vertrag.

Dem Ofenbauer nun den Schwarzen Peter zuzuschieben finde ich auch ein bisschen billig und ist aus meiner Sicht nicht verständlich. Er hat ja sogar offeriert, nochmals "zu warten". Das müsste er eigentlich auch nicht wirklich...

Da ein (rechtsgültiger) Kaufvertrag besteht dürfte auch die Zahlung einer Provision an den entsprechenden Mitarbeiter rechtens sein und zu den abgeltungswürdigen Kosten/Vorleistungen der Firma zählen. Zu diesem Punkt kann sicherlich der eine oder andere rechtlich bewanderte Leser besser Auskunft erteilen.

Erkenntnis: Man überlege sich doch bitte vor der Unterschrift unter einen Vertrag, ob man den aus seiner Sicht zu erfüllen vermag.

 
Nehme mal an, dass im Vertrag die Kosten (bis auf die 450.--) für einen Rücktritt nicht erwähnt sind.

Du hast jedoch einen rechtsgültigen Auftrag gegeben. Falls Du diesen nun auflösen willst bist Du auf das Entgegenkommen des Ofenbauers angewiesen. Ihm entgeht dadurch schliesslich der Gewinn. Eine Täuschung liegt meiner Meinung nach nicht vor.

Gruss,

Thomas

 
Firmenname entfernt, kein Problem.

Ich verstehe unter Beteiligungskosten gemäss deinem Artikel solche, die dem Betrieb durch die Verzögerung des Auftrags und damit der Bezahlung entstehen, also Lagerung des bereits bestellten Materials, Verzinsung der vorgezogenen Kosten des Auftragnehmers (der Lohn muss ja zwei Jahre bezahlt werden, bevor das Geld wieder hereinkommt) und so weiter.

Mit Annullationskosten hat das gar nichts zu tun. Was sie Dir verrechnen, sind die Auslagen, die sie mit Vertrauen auf den geschlossenen Vertrag schon getätigt haben. Hätte der Unternehmer den Ofen schon bei sich aufgebaut gehabt, wäre dieser Schaden noch grösser geworden. Sie sind Dir ja ziemlich entgegen gekommen: Für nur 450 .- verschieben wir nachträglich die Ausführung eines fest erteilten Auftrags über 20'000 um zwei Jahre.

Wenn Du Dich vertraglich verpflichtest, den Auftrag erst in zwei Jahren ausführen zu lassen, dann bist Du eben auch verpflichtet, in zwei Jahren diesen Ofen zu bezahlen. Anders wäre es nur, wenn im Vertrag eine explizite Rücktrittsklausel stünde. Fehlt diese, gilt das OR und das Prinzip, dass man geschlossene Verträge zu halten hat. Und es gilt das, was drin steht, nicht das, was nicht drin steht.

Will heissen, erst bestellen, wenn die Finanzierung steht. Egal ob das eine Pizza oder ein Haus ist.

Versetze Dich in die Lage des Unternehmers, dann verstehst Du das alles besser. Der muss nämlich von seinen Aufträgen leben und seine Angestellten bezahlen. Mit solchen Tricks, wie Du sie dieser Firma unterstellst, überlebt keine KMU längere Zeit. Ich weiss ja nicht, wie Du die Firma gefunden hast, aber viele Unternehmen in diesem Bereich (Ofenbau, Innenausbau, Gartenbauer) bekommen ihre Neukunden hauptsächlich durch die Weiterempfehlung zufriedener Auftragnehmer, denn sie sind lokal tätig und ihre Werke sind langlebig und oft gut sichtbar, werden also auch gerne weitermepfohlen, wenn die Arbeit gut ist.

Verträge sind dann gut, wenn beide Seiten auf ihre Rechnung kommen. Das ist meistens der Fall, wenn man alle absehbaren Eventualitäten zum Voraus bespricht und schriftlich regelt.

 
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.. sich bei diesen „Arbeiten“ lediglich um die Erstellung einer einfachen Skizze für die Erstellung eines Kachelofens handelt, für welche ein fixer Betrag als Beteiligungskosten von CHF 450.- vereinbart wurde,

...(Provision an Mitarbeiter der den Auftrag abgeschlossen hat) in der Höhe von über CHF 4‘000.-

Da zum Zeitpunkt der Offerte ...aus finanziellen Gründen einen Auftrag meinerseits für über CHF 20‘000.- nicht möglich war, hat man mir angeboten den Ofen zum selben Preis innert 2 Jahren zu bauen und dabei betont die Beteiligungskosten würden sich ja auf nur CHF 450.- begrenzen. Unter diesen Voraussetzungen und im Glauben, dass falls in 2 Jahren die Finanzen es immer noch nicht erlauben würden, würde mich dies ja nur CHF 450.- kosten, habe ich den Auftrag bestätigt.
Also ich sehe das etwas anderst als die Vorschreiber.. wenn diese Erklärung aus Absatz 1.. so gefallen ist (was man bei manchen Verkäufern sofort und zu 100% glauben kann /emoticons/default_wink.png ) dann wurde Deine Unterschrift unter den Werkvertrag erschlichen. Wohlwissend, dass dem ggf. rechtlich nicht so wäre! Also für mich klarer Vorstatz.

Wenn dies auch noch in solcher Form im Vertrag steht, um so besser für Dich.

Provision... egal wie nun... meines Erachtens versucht Dich gerade jemand gewaltig über den Tisch zu ziehen!

Ich kenne keinen Handwerksbetrieb, der auch nur annähernd einem Verkäufer rund 25% des Werkvertrages also Provision zahlt! /emoticons/default_biggrin.png:D:D:D da würde ich ja sofort den Job wechseln und nur noch Öfen in der Schweiz verkaufen... ich fasse es nicht.

Wenn Provision gezahlt wird, dann mit Sicherheit (abgesehen von dieser utopischen Summe) nicht nach Vertragsabschluss. Frühestens nach Eingang der ersten Zahlung des Kunden.. und ggf. auch erst nach Eingang der Schlussrechnung.

Ich kenne keinen solch blöden Ofenbaubetrieb, der seinem Verkäufer 4000 CHF für einen Vertrag zahlt, bei dem bekannt ist, dass vorläufig aus nicht vorhandenem Kapital, keine Ausführung erfolgen kann.

Ich kenne auch keinen solch blöden Ofenbaubetrieb, der dies (also die Provision) auch noch auf 2 oder gar 4 Jahre vorfinanziert.../emoticons/default_biggrin.png:D:D

Also.. gehe bitte zu einem Anwalt, der Ofenbauer scheint mit Verträgen seines Verkäufers ja beste Erfahrungen zu haben.. und lasse Dir ein passend formuliertes Schreiben aufsetzen. Und ab damit zu diesem Ofenbauer... wenn er es durchziehen möchte.. dann müsste er auch die Zahlungen von vor 2 Jahren.. an den damaligen Verkäufer offenlegen.. dann sieht man, ob das tatsächlich erfolgt wäre, was aber noch immer nichts damit zu tun hätte, ob der Vertrag unter Vorsatz erschlichen wurde.

Hier solltest Du auf jeden Fall nicht klein beigeben und einfach zahlen.

Zumindest ist dies meine persönliche Meinung dazu... aber da wir ja einige Juristen hier als User im Forum haben.. schauen diese ja ggf. noch vorbei und geben passende Tipps.

 
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Lieber Pfälzer,

Du hast wie immer recht, aber ich glaube nicht, dass die Ausgangssituation so ist.

... kann der Kachelofenbauer auch Lohnkosten (Provision an Mitarbeiter der den Auftrag abgeschlossen hat) verrechnen
ja was jetzt, Lohn oder Provision. Das waren vermutlich Lohnkosten für den Mitarbeiter, der den Auftrag vorbereitet oder begonnen hat. Der musste aus der Skizze einen Ausführungsplan machen.

Es geht um einen Auftrag für einen lokalen Ofenbauer und nicht um einen Vertrag mit einem Makler auf Lebensversicherungen oder Time-Sharing-Bungalows in der Karibik! Und selbst dort fliessen die Provisionen erst, wenn der Kunde zahlt.

Ich denke, anbayuka sollte mit allen Unterlagen und Gesprächsnotizen zu einem Fachanwalt gehen, bevor er um die 4000 Franken vor Gericht gehen will. Der dürfte das sehr schnell überschauen.

 
Ich denke, anbayuka sollte mit allen Unterlagen und Gesprächsnotizen zu einem Fachanwalt gehen, bevor er um die 4000 Franken vor Gericht gehen will. Der dürfte das sehr schnell überschauen.
Siehst Du, lieber Emil ... mit diesem Schlusssatz sind wir doch genau einer Meinung /emoticons/default_wink.png

Grundsätzlich fehlt es hier an der klaren Defination was nun gemeint ist.. Lohn/Provision.. aber ich denke schon, dass es hier um die Provision ging. Zudem... wer schrieb was von Ausführungsplan? Eine Skizze ist und bleibt eine Skizze.. so wie ich das verstanden habe, wurde ausser einem Werkvetrag der abgeschlossen wurde... nichts gemacht! Oder habe ich da etwas übersehen?

Und, wie Du ja aus Erfahrung hier weisst.... gibt es auch unter den "lokalen..." einige Spitzbuben /emoticons/default_rolleyes.gif

 
ja was jetzt, Lohn oder Provision. Das waren vermutlich Lohnkosten für den Mitarbeiter, der den Auftrag vorbereitet oder begonnen hat. Der musste aus der Skizze einen Ausführungsplan machen.

Es geht um einen Auftrag für einen lokalen Ofenbauer und nicht um einen Vertrag mit einem Makler auf Lebensversicherungen oder Time-Sharing-Bungalows in der Karibik! Und selbst dort fliessen die Provisionen erst, wenn der Kunde zahlt.

Ich denke, anbayuka sollte mit allen Unterlagen und Gesprächsnotizen zu einem Fachanwalt gehen, bevor er um die 4000 Franken vor Gericht gehen will. Der dürfte das sehr schnell überschauen.
Die Rechnung lautet wie folgt:

Ihr Kostenanteil für Planuausarbeitung CHf 450.-

Lohnkosten/Abschlussprovision definitiver Auftrag CHF 2'320.60

Sozialkosten 18% des Lohnes CHF 417.70

Sekretariatsarbeiten CHF 155.10

Gewinnanteil 2% CHF 454.-

Total CHF 3'797.40 + Mwst. CHF 288.60 = CHF 4'086.--

 
Na immerhin etwas genauer ... aber trotzdem, gehe einfach zu einem Anwalt und lasse Dich dort beraten. Ich kann mir auch weiterhin nicht vorstellen, dass bei Abschluss eine Provision gezahlt wurde. Das wäre völlig unüblich in der Baubranche.. viel zu risikohaft für das Unternehmen.

Da wir hier ja auch nicht genauen Vertragstext sehen können... gehe bitte in Deinem Interesse zu einem Anwalt und investiere dort eine Stunde.

 
Hallo,

Nach der Sommerpause ist es Zeit einen Update in dieser Geschichte zu bringen:

In diesem Forum habe ich auch eine Umfrage integriert und in der Anfangsphase stand es mit der Beurteilung 50/50, d.h. die Hälfte meinen es liege keine absichtliche Täuschung seitens des Ofenbauers vor und die andere Hälfte meint ja. Zur Erinnerung: die Handlungsweise dieser Firma ist völlig unüblich und dies wurde mir auch von verschiedene seriöse Ofenbauer bestätigt. Das "Spiel", welches die Firma betreibt geht so: es wird eine Offerte erstellt ohne wichtige Aspekte wie Statik und Feuerschutz – es handelt sich um ein 200-Jähriges umgebautes Bauernhaus und die Firma war vor Ort und haben nichts davon erwähnt – und obwohl man mehrmals erwähnt hat, dass man eventuell dann den Ofen nicht bauen wird, erwähnen sie nichts von zusätzliche Kosten für angeblich ausbezahlte Provisionen von 18% auf die Gesamtsumme die bei einem Rücktritt dann geschuldet wären. Im Gegenteil, man wird zur Bestellung verleitet in dem man mit den Argument "Beteiligungskosten CHF 450.-" und "Ofenbau innert 2 Jahren" einem zu glauben gibt, dass bei einem Rücktritt, keine weitere Kosten anfallen. Dies ist gelogen und absichtlich verschwiegen. In anderen Fällen erwähnt die Offerte nichts von doch wichtigen Bestandteile wie Sockel oder Kaminrohr.

Noch bevor ich mich definitiv entschieden habe, vom Auftrag zurückzutreten, verweigerte sich die Firma ein persönliches Gespräch zu führen um die obenerwähnten Details betreffen Statik und Feuerschutz zu besprechen. Dies ist ja auch nicht kundenfreundlich und sicher nicht üblich. Da wird jedes Vertrauen zerschmettert trotz positiven Referenzen (die negativen geben sie ja nicht raus).

Ich habe somit in den letzten Monaten weiter Recherchiert und habe dabei interessante Fakten gefunden welche meine Vermutungen, dass die Firma dies öfters betreibt und absichtlich potentielle Kunden täuscht und zur Bestellung verleitet, nur untermauern. Folgendes habe ich gemacht:

Ich habe beim Bundesamt für Justiz angefragt ob man ein zentrales Register führt über wie viele Betreibungen eine Firma auslöst. Die Antwort war nein, man müsse sich bei jedem einzelnen Betreibungsamt darüber erkundigen. Wenn man mittels eines Vertrages glaubhaft machen kann, dass man zu dieser Information berechtigt ist, dann sollten die Informationen zur Verfügung gestellt werden (dies gemäss Art. 8a Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs). Die meisten Betreibungsämter geben aber leider keine Auskunft da sie den Artikel irrtümlich interpretieren, nämlich, dass sich dies nur auf die Schuldner bezieht. Der Artikel sagt dies jedoch nicht und das Bundesamt für Justiz hat mir bei einer Rückfrage dies auch so bestätigt, es sei aber eine Angelegenheit der Kantone und da mischen sie sich nicht ein. Na gut, das ist ja die Politik….

Ich habe natürlich nicht alle Betreibungsämter der Schweiz angefragt, aber doch einige, vor allem in Kanton St. Gallen, da die Firma ihren Sitz dort hat. Und siehe da, ich erhielt auch Informationen bei einigen Betreibungsämter! Um nur ein Beispiel zu erwähnen:

Eine Familie aus St. Gallen, hatte dieselbe Erfahrung. Noch vor dem Bau ihres Hauses, kamen sie mit dieser Firma in Kontakt und wurden ziemlich aggressiv mit wöchentliche Telefonate zu einem Auftrag verleitet. Sie bestellten unter der Bedingung, dass gewisse Abklärungen mit dem Architekten noch erfolgen sollen. Dies hat nicht gut funktioniert und da die Fragen nicht zur Zufriedenstellung beantwortet wurden, hat die Familie die Firma angerufen um mitzuteilen, dass sie den Auftrag annullieren wollen. Man sagte dann am Telefon, dass sie bereits Kosten für die Pläne und Material hatten und die Annullierung ca. CHF 4'000.—kosten würde. Als die Familie eine Stunde später bei der Firma vorbei ging um Einsicht in die angeblich erstellten Pläne zu haben, verweigerte man ihr dies und liess deutlich durchblicken, dass dies nur vor Gericht erfolgen wird. Schlussendlich erhielt die Familie eine Rechnung von ca. CHF 6'000.- für eine bereits ausbezahlte Provision von 18%, entgangener Gewinn und sonstige Bürospesen. Es wurde nichts mehr über Materialkosten erwähnt.

Die Familie wurde somit betrieben und hat die Assista eingeschaltet. Interessanterweise, hat die Assista bestätigt, dass es gemäss Art. 322b&3 Sache der Firma ist, die ausbezahlte Provision zurückzufordern. Wenn der Ofen nicht gebaut wurde, kann die Firma diese Provision somit nicht verlangen. Die Rückforderung ist für die Firma ja auch kein Problem, da diese jeweils dem Firmeninhaber oder seinem Sohn, der ebenfalls im Verwaltungsrat ist, ausbezahlt wird. So gehen sie auch kein Risiko ein. In meinem Fall, wurde die Provision angeblich dem Mitarbeiter mit dem ich Kontakt hatte ausbezahlt. Dies ist aber noch zu beweisen. Ich vermute vielmehr, dass die Provision wiederum dem Firmeninhaber ausbezahlt wurde da er ja die Auftragsbestätigung unterschrieben hat obwohl ich mit ihm nie Kontakt gehabt habe.

Bei der Familie in St. Gallen kam man dann vor der Schlichtungsbehörde zu einem Kompromiss und sie bezahlten schlussendlich ca. CHF 1'500.— weil sie mit dem Hausbau dann auch nicht mehr die Energie hatten den Fall weiter vor Gericht zu ziehen. Genau wie bei mir, drohte die Firma auch in ihrem Fall mit einem Gerichtsverfahren und brachten als Beispiel den Fall aus Schaffhausen den sie auch mir zustellten (der Fall war aber anders weil dort der Angeklagte sich nicht richtig verteidigt hat, er hat nämlich geleugnet den Auftrag erteilt zu haben und wurde deswegen zur Zahlung verurteilt).

Daraus ist nun klar, dass sich die Firma mit ihrem Spiel nicht immer so sicher ist. Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, erscheinen sie ohne Anwalt da dies ja kostet und das Ergebnis ja nicht immer zu ihren Gunsten fällt, je nach dem wie gut sich jemand vorbereitet und verteidigt.

Es gibt leider immer wieder Leute die zu schnell aufgeben und dann einfach bezahlen.

Eine weitere interessante Feststellung, dass die Firma unseriös und trügerisch handelt, indem Sie mit diesen Tricks immer wieder potentielle Kunden in ihre Falle locken, ist die Tatsache, dass die Firma nicht Mitglied vom Hafnerverband ist und bei verschiednen seriösen Ofenbauer ist die Firma auch bekannt. Dies erstaunt ja nicht, denn wer sich mit ihnen die Finger verbrennt hat, baut dann schlussendlich einen Ofen mit der Konkurrenz und erzählen ihre Geschichte weiter.

Eine Firma konnte mir sogar sagen, dass sie billige Arbeitskräfte aus Österreich beschäftigen, was natürlich erlaubt ist, aber doch Zweifel aufkommen lässt ob da eventuell nicht auch das Gesetzt gegen Schwarzarbeit irgendwie umgangen wird (die wären ja blöd wenn sie Schwarzarbeiter anstellen würden).

Falls jemand den Namen der Firma kennen möchte oder wenn jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht hat, bitte ich um Kontaktaufnahme mittels "Private Nachricht". Vorsichtshalber ist es besser keine Namen im Forum zu erwähnen da die dann ja sicher auch so frech wären und Klage wegen Verleumdung einreichen würden. Das traue ich Ihnen zu denn ich bin mit dem Geschäftsführer zum gleichen Zeitpunk an dem ich den Auftrag annulliert habe, durch eine andere Firma die er vertritt zu einer dubiösen Offerte für eine Flugaufnahme von meinem Haus in Kontakt gekommen!

Ich bedanke mich somit an dieser Stelle für jene Beiträge die mich ermuntert haben, mich zu wehren. Auch wenn die Beratung durch 3 Anwählte etwas gekostet hat, bin ich der Meinung, dass man sich in solchen Fällen wehren soll, auch wenn man einen Fehler macht (habe natürlich auch daraus etwas gelernt), heisst es noch Lange nicht, dass es keine Schlaumeier gibt die durch fraglichen Praktiken auf Gewinnmaximierung und Ausnutzung vom breiten Publikum bedacht sind.

Je mehr Fälle ans Licht kommen, desto mehr Chancen bestehen, dass man dieser Firma einmal den Riegel schieben kann. Ich habe den Fall auch dem Kassensturz gemeldet, wäre Toll wenn dies dort auf Interesse stossen würde.

Zu den Anwälten: alle meinten ich soll mich wehren, waren sich aber nicht so sicher betreffend Chancen ein Gerichtsverfahren zu gewinnen – es waren bis da ja auch nur Vermutungen, auch wenn diese konkret waren, vorhanden),. Interessanterweise, hat keiner der Anwählte etwas vom Art. 322b&3 OR erwähnt, dies hat nur die Assista erwähnt.

Ich werde über die weitre Ergebnisse informieren.

 
Fazit der Geschichte: Um aerger zu vermeiden, immer unverbindliche Offerten verlangen und das schriftlich festhalten.

Schade, dass es solche Firmen gibt. Man kann ja auch Geld verdienen, indem man einfach einwandfreie Leistung auf der Baustelle erbringt.

Ich habe mich da offenbar in meiner Einschätzung getäuscht und danke Dir für die Mühe, das hier so ausführlich darzustellen. Allerdings hatte ich noch nie mit solchen Schelmen zu tun.

 

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