Bei der Auflösung eines Werkvertrages kann die ausführende Firma bekanntlich eine Rechnung stellen für bereits ausgeführte Arbeiten (Schadloshaltung). Wenn es sich bei diesen „Arbeiten“ lediglich um die Erstellung einer einfachen Skizze für die Erstellung eines Kachelofens handelt, für welche ein fixer Betrag als Beteiligungskosten von CHF 450.- vereinbart wurde, kann der Kachelofenbauer auch Lohnkosten (Provision an Mitarbeiter der den Auftrag abgeschlossen hat) in der Höhe von über CHF 4‘000.- in Rechnung stellen ohne, dass der Auftraggeber darüber informiert wurde? Da zum Zeitpunkt der Offerte (welche übrigens ohne Abklärungen betreffend Statik und Brandschutz unterbreitet wurde – renoviertes Bauernhaus) aus finanziellen Gründen einen Auftrag meinerseits für über CHF 20‘000.- nicht möglich war, hat man mir angeboten den Ofen zum selben Preis innert 2 Jahren zu bauen und dabei betont die Beteiligungskosten würden sich ja auf nur CHF 450.- begrenzen. Unter diesen Voraussetzungen und im Glauben, dass falls in 2 Jahren die Finanzen es immer noch nicht erlauben würden, würde mich dies ja nur CHF 450.- kosten, habe ich den Auftrag bestätigt. Nun, nach 2 Jahre, geht es leider finanziell immer noch nicht und habe somit den Auftrag annulliert. Die Firma verlangt nun über CHF 4‘000.- oder die Möglichkeit den Ofenbau nochmals um 2 Jahre zu verschieben. Nach verschiedene Korrespondenzen und ein telefonisches Gespräch verweigert jedoch die Firma ein persönliches Gespräch mit mir und begründet dies mit: ‘sie würden den Nutzen einer weiteren persönlichen Besprechung nicht sehen‘. Da ich nicht gewillt bin mit einer Firma zu arbeiten die mit solchen Tricks nach Aufträge jagt und nicht einmal ein persönliches Gespräch gewährt (es gäbe ja auch noch die obenerwähnten wichtigen Fragen zu klären), habe ich den Auftrag definitiv annulliert da das Vertrauen ja auch nicht mehr vorhanden ist.
Auf der Homepage des Konsumentenschutz werden Artikel 23 und 24 OR wie folgt erklärt, was m.E. hier auch zutrifft:
Art. 23 und 24 OR regeln den Fall des Irrtums beim Vertragsabschluss. Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss des Vertrages im Irrtum befunden hat. Es muss sich dabei um einen wesentlichen Irrtum handeln. Wesentlich ist ein Irrtum nur, wenn der Irrende den Vertrag, bei Kenntnis des wahren Sachverhalts, nicht abgeschlossen hätte. Es ist angebracht, der Gegenpartei (am besten schriftlich) mitzuteilen, dass der abgeschlossene Vertrag aufgrund des wesentlichen Irrtums als nichtig betrachtet wird.
Für denjenigen, der durch absichtliche Täuschung (Art. 28 OR) seitens des andern zum Vertragsabschluss verleitet worden ist, ist der Vertrag nicht verbindlich. Von absichtlicher Täuschung spricht man, wenn der Vertragspartner eine gewisse Tatsache vorspiegelt oder unterdrückt, also z. B. einen gewissen Qualitätsstandard vorspiegelt. Es ist angebracht, der Gegenpartei (am besten schriftlich) mitzuteilen, dass der abgeschlossene Vertrag aufgrund der Täuschung als nichtig betrachtet wird.
(KONSUM-Wann kann man einen Vertrag anfechten?)
OR Art. 377 verpflichtet mich natürlich die geleistete Arbeit zu bezahlen. Da aber nie, weder mündlich noch schriftlich irgend Etwas von diesen Zusätzlichen Kosten erwähnt wurde (nur die CHF 450.- Beteilungskosten), betrachte ich dies als absichtliche Täuschung und wesentlichen Irrtum. Eine Online Rechtsberatung die ich gegen Zahlung von CHF 150.- erhalten habe, meinte es handle sich nicht um einen wesentlichen Irrtum da ich den Ofen mit der Auftragsbestätigung ja kaufen wollte. Diese Meinung kann ich jedoch nicht teilen, da die Umstände die zur Auftragserteilung geführt haben, von dieser Beratungsstelle gar nicht berücksichtigt werden (na ja, war auch einen 24 Stunden Schnellservice).
Interessant ist auch die Tatsache, dass diese Firma solche Situationen anscheinend öfters hat, denn als ich Erläuterungen für die Rechnung verlangte, stellen sie mir eine Kopie eines Gerichtsurteils von 2007 zu, wo es laut dieser Firma um genau denselben Fall ging. Der Fall ist aber nicht mit meinem zu vergleichen da der Angeklagte dort bestritten hatte den Auftrag je erteilt zu habe oder es zumindest so meinte. Ich jedoch, bestreite ja nicht den Auftrag erteilt zu haben. Ich bin der Meinung, dass die Auftragserteilung ein Irrtum war, da ich glaubte nur CHF 450.- bezahlen zu müssen, wenn ich den Ofen nicht bauen würde und zu diesem Irrtum kam es weil man mir zusätzliche Kosten im Falle einer Annullierung verschwiegen hat.
Es würde mich interessieren ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und auch wie der Fall beurteilt wird. Besten Dank.
Auf der Homepage des Konsumentenschutz werden Artikel 23 und 24 OR wie folgt erklärt, was m.E. hier auch zutrifft:
Art. 23 und 24 OR regeln den Fall des Irrtums beim Vertragsabschluss. Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss des Vertrages im Irrtum befunden hat. Es muss sich dabei um einen wesentlichen Irrtum handeln. Wesentlich ist ein Irrtum nur, wenn der Irrende den Vertrag, bei Kenntnis des wahren Sachverhalts, nicht abgeschlossen hätte. Es ist angebracht, der Gegenpartei (am besten schriftlich) mitzuteilen, dass der abgeschlossene Vertrag aufgrund des wesentlichen Irrtums als nichtig betrachtet wird.
Für denjenigen, der durch absichtliche Täuschung (Art. 28 OR) seitens des andern zum Vertragsabschluss verleitet worden ist, ist der Vertrag nicht verbindlich. Von absichtlicher Täuschung spricht man, wenn der Vertragspartner eine gewisse Tatsache vorspiegelt oder unterdrückt, also z. B. einen gewissen Qualitätsstandard vorspiegelt. Es ist angebracht, der Gegenpartei (am besten schriftlich) mitzuteilen, dass der abgeschlossene Vertrag aufgrund der Täuschung als nichtig betrachtet wird.
(KONSUM-Wann kann man einen Vertrag anfechten?)
OR Art. 377 verpflichtet mich natürlich die geleistete Arbeit zu bezahlen. Da aber nie, weder mündlich noch schriftlich irgend Etwas von diesen Zusätzlichen Kosten erwähnt wurde (nur die CHF 450.- Beteilungskosten), betrachte ich dies als absichtliche Täuschung und wesentlichen Irrtum. Eine Online Rechtsberatung die ich gegen Zahlung von CHF 150.- erhalten habe, meinte es handle sich nicht um einen wesentlichen Irrtum da ich den Ofen mit der Auftragsbestätigung ja kaufen wollte. Diese Meinung kann ich jedoch nicht teilen, da die Umstände die zur Auftragserteilung geführt haben, von dieser Beratungsstelle gar nicht berücksichtigt werden (na ja, war auch einen 24 Stunden Schnellservice).
Interessant ist auch die Tatsache, dass diese Firma solche Situationen anscheinend öfters hat, denn als ich Erläuterungen für die Rechnung verlangte, stellen sie mir eine Kopie eines Gerichtsurteils von 2007 zu, wo es laut dieser Firma um genau denselben Fall ging. Der Fall ist aber nicht mit meinem zu vergleichen da der Angeklagte dort bestritten hatte den Auftrag je erteilt zu habe oder es zumindest so meinte. Ich jedoch, bestreite ja nicht den Auftrag erteilt zu haben. Ich bin der Meinung, dass die Auftragserteilung ein Irrtum war, da ich glaubte nur CHF 450.- bezahlen zu müssen, wenn ich den Ofen nicht bauen würde und zu diesem Irrtum kam es weil man mir zusätzliche Kosten im Falle einer Annullierung verschwiegen hat.
Es würde mich interessieren ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und auch wie der Fall beurteilt wird. Besten Dank.
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