Hallo zusammen
In unseren bewilligten Bauplänen ist ein Kamin für Cheminée/Schwedenofen enthalten, welcher sich im Eck von zwei Aussenwänden im Innenraum befindet. Dieser wird direkt vertikal über Dach geführt. Die Höhe über Dach beträgt im rechten Winkel zur Dachfläche gemessen 1.0 m. Dies entspricht den VKF-Vorschriften (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen). Während der Bauphase wurde die Kaminführung dahingehend verändert, dass dieser um ca 0.5 m nach aussen verschoben wurde, sodass er nun praktisch an selber Stelle aber statt im Wohnraum, aussenseitig der Fassade hochgeht. Die Höhe wurde mit 1.0 m rechtwinklig zur Dachfläche gemessen, beibehalten.
Diese Planänderung haben wir zusammen mit anderen geringfügigen Änderungen kürzlich eingereicht. Nun hat ein Nachbar Einsprache erhoben. Er wendet ein, dass der Kamin zuwenig hoch ist. Er müsste 0.5 m über First sein. Nach meinen Recherchen stellt aber die einzig gesetzliche Anforderung die bereits erwähnten 1.0 m im rechten Winkel zur Dachfläche dar. Die verlangten 0.5 m über First ist lediglich eine Empfehlung vom BUWAL, welcher keiner rechlich verbindlichen Bedeutung zukommt. Zudem war der 'alte' Kamin bereits tiefer als der First geplant und bewilligt worden.
Hat jemdand Erfahrungen in Sachen Kaminhöhe?
Gruss
Resi
In unseren bewilligten Bauplänen ist ein Kamin für Cheminée/Schwedenofen enthalten, welcher sich im Eck von zwei Aussenwänden im Innenraum befindet. Dieser wird direkt vertikal über Dach geführt. Die Höhe über Dach beträgt im rechten Winkel zur Dachfläche gemessen 1.0 m. Dies entspricht den VKF-Vorschriften (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen). Während der Bauphase wurde die Kaminführung dahingehend verändert, dass dieser um ca 0.5 m nach aussen verschoben wurde, sodass er nun praktisch an selber Stelle aber statt im Wohnraum, aussenseitig der Fassade hochgeht. Die Höhe wurde mit 1.0 m rechtwinklig zur Dachfläche gemessen, beibehalten.
Diese Planänderung haben wir zusammen mit anderen geringfügigen Änderungen kürzlich eingereicht. Nun hat ein Nachbar Einsprache erhoben. Er wendet ein, dass der Kamin zuwenig hoch ist. Er müsste 0.5 m über First sein. Nach meinen Recherchen stellt aber die einzig gesetzliche Anforderung die bereits erwähnten 1.0 m im rechten Winkel zur Dachfläche dar. Die verlangten 0.5 m über First ist lediglich eine Empfehlung vom BUWAL, welcher keiner rechlich verbindlichen Bedeutung zukommt. Zudem war der 'alte' Kamin bereits tiefer als der First geplant und bewilligt worden.
Hat jemdand Erfahrungen in Sachen Kaminhöhe?
Gruss
Resi