Kampa Probleme wegen Insolvenz!

cortos64

Mitglied
31. Mai 2008
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Hallo und Grüezi,

wir haben seit 20.08.08 Bauvertrag mit Kampa, diesen haben wir per 18.03.09

gekündigt, mit einer weiteren Frist für eine Bankgarantie per 08.04.09 versendet. Termin bis 22.04.09 diese Bankgarantie zu leisten.

Aktueller Stand des Baus: Von unserer Seite steht alles auf grün.

Mit dem Aushub könnte begonnen werden.

Anzahlung: CHF. 38`191.00 leider an Kampa am 25.11.08

Jedoch hat Kampa noch nicht mal den Terminplan erstellt./emoticons/default_mad.png

Solange wir keine Bestätigung von Kampa für die Kündigung haben,

stellt sich die Bank quer und Blockiert die Gelder.

Somit können wir nicht, wollen auch nicht mit einem anderen Baugeschäft

weiterbauen.

Ich suche nun Bauherren welche mit Kampa gebaut haben in der Schweiz,

möchte von ihnen wissen wie lange das gegangen ist bis zur Schlüsselübergabe. Bzw. Aushub-Schlüsselübergabe.

Weil es im Gesetz ja eine Frist gilt nach Angemessenheit und Üblichkeit,

somit habe ich eine Basiswissen was im Bezug auf die Praxis als Angemessenheit und Üblichkeit gilt.

Was bedeuten drohende Terminüberschreitungen für Sie?

Grundsatz: Terminüberschreitung ist Vertragsverletzung

Jede Überschreitung der ursprünglichen oder erstreckten Fristen ist grundsätzlich eine Vertragsverletzung und ist automatisch ?verschuldet?. Das bedeutet Verzug und damit:

Schadenersatzanspruch des Bauherrn.

Unter Umständen Recht zur Vertragsauflösung oder Ersatzvornahme.

Informationen zum Objekt: Haus Concept 127 Kampa_living mit Wohnkeller.

Bausumme nach Bemusterung: 553`629.00 CHF. ohne Land.

Ach ja, ich empfehle jedem Bauherrn der noch eine Offene Rechnung oder ein

Handwerker Pfandrecht in der Schweiz oder Deutschland hat wegen Kampa. Seine Forderung

auf der Homepage Thema "Insolvenz" | Der Insolvenz-Ratgeber hilft weiter im Assistenten für Forderungsmeldung anzumelden. Diese ausdrucken und an den Insolvenzverwalter zu senden.

Wenn es unklar ist, helfe ich gerne weiter.

Gerne nehme ich auch Tips entgegen, was auch mich sehr beschäftigt

ist, wir kriegen keine Bestätigung für die Kündigung und somit keine weiteren

Kredite von der Bank wie kann ich diese Probleme umgehn gibt es jemand

der dazu was weis.

Weil wir hatten ja gerechnet im Juni oder Juli 2009 in ein neu erstelltes Haus

zu ziehn.

Nun haben wir Baukredit, Wohnungsmiete usw. als

Balast zu tragen, will ja nicht jammern es gibt ja Leute denen es ja

noch schlechter geht als uns, aber es ist zum heulen weil ich eigentlich

was für die Wirtschaft machen wollte.

Grüsse

 
Hallo cortos64,

hierzu gibt es bereits ein Thema, siehe Link.

http://www.haus-forum.ch/generalunternehmer-architekten/5764-kampa-zahlungsschwierigkeiten-droht-insolvenz.html

Der Insolvenzverwalter wird vorrangig damit beschäftigt sein, offene Forderungen einzutreiben und wird dann zu schauen, was mit dem Rest wird. Dass ein kompletter Neubau nun ausgeführt wird, kann ich mir nicht vorstellen.

Es werden im Normalfall die angefangenen Häuser fertiggestellt, um schnellstmöglich die Schlusszahlungen erhalten zu können. Wenn dabei, oder ansonsten, keine Mängel vorhanden wären.....

Um Neubauten abwickeln zu können, müsste das passende Geld vorhanden sein um Material einkaufen und Mitarbeiter sowie Handwerker zahlen zu können. Dies ist hier aber wohl nicht der Fall. Also wird es wohl, bis ggf. ein neuer Käufer gefunden ist, keine Neubauten geben.

Den Vertrag hast Du ja wohl gekündigt. Nur, wenn ich dies richtig verstehe, keine entsprechende Bestätigung für die Vertragsauflösung erhalten?

Da wird sich der Insolvenzverwalter natürlich auch gerne Zeit nehmen. Dies bedeutet für ihn, dass er einem möglichen Investor diese offenen Verträge als Lockmittel anbieten kann.

Nur wird dies Dir persönlich nichts nützen. Ich würde daher nochmals das Geld für einen Anwalt investieren und nochmals ein passendes Schreiben absenden. Die Insolvenz ist dafür Grund genug. Dein Vertragspartner kann den Vertrag wegen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr erfüllen. Punkt!

Im Schreiben muss dann nochmals klar erkennbar sein, dass Du bei der Auflösung bleibst und wenn nicht bis..... die schriftliche Zusage zur Auflösung vorliegt, Du von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehst. Die Ansprüche auf Rückzahlung der 1. Rate bleiben bestehen, da das Unternehmen keinerlei Leistungen dafür erbracht hatte, somit die Zahlung unrechtens verlangt wurde.

Eine Bürgschaft, wenn es das war was Du oben geschrieben hast, die Du von Kampa haben wolltest, die wirst Du nicht bekommen können. Keine Bank oder Versicherung wird diese für ein insolventes Unternehmen ausstellen.

Im Ernstfall musst Du Dich mit dem Verlust der 1. Rate abfinden, denn bis Du bei einer, wenn überhaupt möglichen, Auszahlung an der Reihe wärst, ist das Geld vermutlich längst aufgebraucht.

Gleichzeitig solltest Du, wenn Du ein neues, anderes Unternehmen beauftragst, tunlichst darauf achten, dass solche Vorleistungen nicht, oder nicht ohne passende Absicherung, erfolgen. Der passende Vertrag sollte hierauf überprüft und ggf. geändert werden, die Baubeschriebe peinlichst genau unter die Lupe genommen werden und bei Bedarf (der ist sogar ziemlich sicher vorhanden..) ebenfalls angepasst werden.

 

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