Kanalisation private Leitung

Orchestra

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03. Mai 2014
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Wir haben vor 3 Jahren ein älteres Haus (Jahrgang 1976) gekauft und saniert.

Letzte Woche hatten wir ein Problem mit der Kanalisation. Beim Schacht ist der Wasserpegel gestiegen und der Fachmann vor Ort hat herausgefunden das die Kanalisation verstopft ist (Feuchttücher/WC-Papier).

Nun haben wir herausgefunden das 3 weitere Häuser an unsere Kanalisation angeschlossen sind (d.h. ihr Abwasser läuft durch unsere Rohre bevor es weitergeht). Also kann es gut sein das jemand anderes für die Verstopfung verwantwortlich ist. Wir sind die leidtragenden weil unser Haus die tiefste Lage hat und alles zu uns runtergeschwemmt wird und verstopft.... :-(

Der Fachmann meint man müsste eigentlich die Leitungen sanieren, weil diese sich abgesenkt haben oder dann 1x im Jahr durchspülen damit es keine Probleme gibt. Er meint auch dass die anderen Parteien sich hier beteiligen müssten. die Leitungen sind privat, also Sanierungen werden von der gemeinde nicht bezahlt.

Hat jemand schon so einen Fall gehabt, wie geht man da am besten vor??

Danke für Feedbacks.

 
Hallo Orchestra

Zu dem "Problem" muss es ja eigentlich schriftliche Festlegungen geben! Irgendwann wurde ja beschlossen und vereinbart, dass betreffende Häuser an den Kanal anschliessen, oder sie haben ihn gemeinsam erstellen lassen. Also gehe mal Deine Kaufunterlagen (Notarverträge) durch. Dort müsste ja die Nutzungs- und Unterhaltsvereinbarung, beim Kauf des Hauses, enthalten gewesen sein.

Ansonsten beim Notar oder Grundbuchamt nachfragen.... oder einfach mal mit den Nachbarn reden.

 
Liebe Orchestra

Aus rechtlicher Sicht habe ich folgenden Input: Da mehrere Leitungen angeschlossen sind, könnte es sich durchaus auch um eine öffentliche Leitung handeln oder es bestünde zumindest eine Übernahmepflicht des Gemeinwesens. Entsprechend würde sich die Unterhaltspflicht zur Gemeinde verschieben. Ich würde vorab dieser Frage nachgehen und erst wenn feststeht, dass die Leitung privat ist, mit den Eigentümern der anderen angeschlossenen Leitungen einen (fairen) Kostenteiler vereinbaren.

Mit besten Grüssen

Bauanwalt

 

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