Kanalisationsanschlussgebühren

Dive

Mitglied
25. Okt. 2008
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Hallo zusammen

Mitten in der Umbauphase unseres letzten Jahr erworbenen EFH flattert uns eine Rechnung der Gemeinde ins Haus für die Prov. Nachzahlung der Kanalisationsanschlussgebühr. Und zwar 2% der Erneuerung des Neuwerts, was unter dem Strich CHF 2'900 ausmacht.

Das Haus wurde vor ca. 40 Jahren an die Kanalisation angeschlossen und somit sind die Gebühren schon längst bezahlt. Einzig Aufgrund der Wertvermehrung sei diese Gebühr nun fällig. Unabhängig davon, ob man bezüglich Abwasser baulich etwas verändert oder nicht.

Ist diese Praxis üblich oder wird diese Gebühr etwas "willkürlich" erhoben? Gegen die Gebührerhebung können wir innert 14 Tagen Rekurs einlegen doch z.Zt. fehlen uns noch die Argumente....

Sind froh um jede Hilfe.

Gruess

 
Hallo Dive

Das ist so leider normal. Wird auch bei der Installation einer PV-Anlage erhoben.

Viellecht sollte die Kanalistationsanschlussgebühr einfach in Gebühr umgetauft werden, das wäre ehrlicher und würde weniger verwirren.

Gruss gulx

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Lieber Dive

Es wäre von Vorteil gewesen, wenn Sie sich schon früher um das "amtliche Raubrittertum" gekümmert hätten!

Das was Sie nun gekriegt haben, dürfte ja eine provisorische Rechnung sein. Nach Abschluss der Umbauarbeiten wird es eine neue Schätzung durch die Gebäudeversicherung geben, wodurch der neue Versicherungswert festgelegt wird. Der Differenzbetrag zum vorherigen definiert dann die Gebühr. Unabhängig ob es sich nur um Renovationsarbeiten gehandelt oder wie gulx geschrieben hat eine neue PV Anlage, welche definitiv kein Abwasser produziert...

Falls der alte Gebäudeversicherungswert zu tief war, bezahlen Sie nun noch mehr Gebühren.... Daher wäre vor den Umbauarbeiten unter Umständen eine Schätzung agezeigt gewesen, um den Betrag zu korrigieren.

Freundliche Grüsse

Urs Tischhauser

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo zusammen

Danke für die Antworten.

Natürlich haben auch wir uns im Vorfeld informiert, was an Behörden Kosten anfallen wird aber dieser Punkt ist uns wohl durch die Lappen.

Also heisst es einmal tief durchatmen, in den sauren Apfel beissen und bezahlen oder gibt es noch eine Möglichkeit, diesen im wahrsten Sinn des Wortes "amtlichen Raubrittertum" zu umgehen oder zumindest zu reduzieren?

Gruss

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Das mit der Kanalisation ist eben nicht so klar, wie es manche hier meinen: Es kommt schlicht darauf an, was im entsprechenden Reglement der Gemeinde steht.

Es kann aber durchaus sein, dass eine Anpassung bei Um- und Anbauten, welche eine Baubewilligung und/oder einen Änderung des Versicherungswertes des Gebäudes auslösen, vorgesehen ist. Dies ist aber weder einheitlich noch immer genau gleich geregelt.

Ich empfehle daher, einen Blick in das entsprechende Reglement zu werfen (die Gemeinde stellt das auf Anfrage zur Verfügung).

Nebenbei bemerkt: Der Gebäudewert ist nur ein "Hilfswert" für die Festlegung einer Anschlussgebühr. Reglemente für Anschlussgebühren können durchaus auch andere relevante Faktoren (Anzahl Zimmer, Anzahl m2 Wohnfläche, Anzahl Bewohner) umfassen. Und Mischformen von Berechnungen gibt es ebenfalls.

 

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