Hallo zusammen
Mitten in der Umbauphase unseres letzten Jahr erworbenen EFH flattert uns eine Rechnung der Gemeinde ins Haus für die Prov. Nachzahlung der Kanalisationsanschlussgebühr. Und zwar 2% der Erneuerung des Neuwerts, was unter dem Strich CHF 2'900 ausmacht.
Das Haus wurde vor ca. 40 Jahren an die Kanalisation angeschlossen und somit sind die Gebühren schon längst bezahlt. Einzig Aufgrund der Wertvermehrung sei diese Gebühr nun fällig. Unabhängig davon, ob man bezüglich Abwasser baulich etwas verändert oder nicht.
Ist diese Praxis üblich oder wird diese Gebühr etwas "willkürlich" erhoben? Gegen die Gebührerhebung können wir innert 14 Tagen Rekurs einlegen doch z.Zt. fehlen uns noch die Argumente....
Sind froh um jede Hilfe.
Gruess
Mitten in der Umbauphase unseres letzten Jahr erworbenen EFH flattert uns eine Rechnung der Gemeinde ins Haus für die Prov. Nachzahlung der Kanalisationsanschlussgebühr. Und zwar 2% der Erneuerung des Neuwerts, was unter dem Strich CHF 2'900 ausmacht.
Das Haus wurde vor ca. 40 Jahren an die Kanalisation angeschlossen und somit sind die Gebühren schon längst bezahlt. Einzig Aufgrund der Wertvermehrung sei diese Gebühr nun fällig. Unabhängig davon, ob man bezüglich Abwasser baulich etwas verändert oder nicht.
Ist diese Praxis üblich oder wird diese Gebühr etwas "willkürlich" erhoben? Gegen die Gebührerhebung können wir innert 14 Tagen Rekurs einlegen doch z.Zt. fehlen uns noch die Argumente....
Sind froh um jede Hilfe.
Gruess