kann ein GU die kosten für sich behalten?

häuslebau

Mitglied
11. Feb. 2009
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hallo,

wir haben das bauland schon gekauft und haben einen bauvertrag mit einem gu. wir stehen kurz vor der baueingabe. leider haben wir zweifel an unserem gu.

wir haben ein haus von einem programm genommen und unser haus daraus gemacht. mir war mal aufgefallen, dass das haus im programm 40 m3 weniger als wir im vertrag haben. unser haus entspricht den gleichen baumassen, ausser das wir 2 lichtschächte mehr haben. auch wenn ich es so grob durchrechne, bekomme ich weniger. auf mehrmaliges fragen, bekamen wir nie eine antwort darauf, nur dieses programm hat andere innenhöhen oder es stimmt so, aber nie das effektive gebäudevolumen. auch bekamen wir als antwort, dass wir einen angehängten sitzplatz hätten, dieser wird aber in den zusätzlichen kosten abgewickelt. auch wenn wir etwas ändern, heisst es, dass es gleich oder ein wenig teurer wird, aber nie wieviel.

da wir an einem tiefpunkt angekommen sind, fragen wir hier nach.

hat jemand so etwas auch schon erlebt oder ist schon über so etwas im forum geschrieben worden?

kann ein gu die kosten für sich behalten und keine angaben dazu machen?

welche rechte haben wir, wenn es um die gesammtkosten geht?

wir möchten uns nur vor mehrkosten schützen.

wir hoffen auf eine antwort

besten dank

häuslebau

 
Wenn das Bauchgefühl nicht stimmt, ist es vielleicht der falsche GU. Ich würde jetzt da die Chemie anscheinend nicht stimmt Massnahmen zu ergreiffen. Hoffen darauf dass es besser wird ist der falsche Ansatz.

Transparenz ist etwas vom wichtigsten beim Bauen. Sei es bezüglich Kosten, Projektfortschritt, Sachen die Schieflaufen, etc.

Hast Du mal im Forum gesucht ob Du Artikel über den GU findest?

Wenn Du jetzt schon nach Deinen Rechten Fragst welche Du gegenüber dem GU hast wäre es für mich definitiv der faslche GU.

Die Chemie zwischen den Bauherren und dem Architekten/GU muss stimmen (zumindest am Anfang /emoticons/default_wink.png).

P.S. Ich persönlich würde nur mit einem GU bauen wenn der Vertrag für beide Seiten fair ist.

 
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Ich empfehle dir, mit dem GU ein Treffen zu vereinbaren. Vorher die Traktanden festlegen (z.B. 1) Baubeschrieb (Fragen zu Gebäudevolumen, Umfang der beschriebenen Leistungen usw.) 2) Terminplanung, 3) Kosten/Preise Standard gemäss Baubeschrieb, 4) Kosten für Anschlüsse, Umgebung (Achtung: Die sind wirklich IMMER sehr individuell nach Situation vor Ort (= physische Begebenheiten, Gebühren der Gemeinde usw.) 5) Sonderwünsche und deren Mehrkosten, 6) Vertrag).

Ich würde darauf hinweisen, dass es für beide Seiten darum geht, Transparenz zu schaffen (GU: Leistungen/Preise, Bauherr: Anforderungen/Bedürfnisse).

Diese Zeit für ein solches Meeting dürfte sowohl von deiner aber auch von der Seite des GU sehr gut investiert sein.

Martin

P.S. Immer wenn wir Fragen hatten, haben wir mit dem GU ein Meeting vereinbart - das hat auch immer geklappt (Tipp: Selber ein Protokoll des Meetings erstellen! Nur so kann man mündlich gemachte Aussagen niederschreiben - und diese dem GU nachher zusenden, mit dem Hinweis, dass Bemerkungen/Ergänzungen zum Protokoll innert X Stunden zu melden sind).

 
Spätestens, wenn Du den Baukredit beantragen wirst, wird die Bank von Dir diverse Unterlagen verlangen u.a. auch die kubische Berechnung. Dann hast Du die Zahlen, die Du suchst... Bei mir wurden die Aufpreise entweder sofort oder nach kurzer Zeit angegeben. Klar, der GU schlägt natürlich sein Gewinn-Faktor noch dazu, aber die Preise wurden immerhin schnell und pauschal angegeben... Die Faktoren (siehst Du im Forum) variieren von x3 bis x8... Aber eben. Auf Dein Bauchgefühl hören... Jetzt kannst Du noch reagieren...

 
Ich schliesse mich an und rate Dir auch, auf Dein Bauchgefühl zu hören. Es ist wesentlich besser, das Projekt mit diesem Partner unter Umständen jetzt abzubrechen, als zu hoffen, die Situation würde sich dann schon ändern, wenn die Sache mal angelaufen ist. So wird es leider nicht sein.

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Ihr habt einen Fehler gemacht, nämlich einen Werkvertrag mit einem GU gemacht, bevor genau bekannt war, was genau wie, zu welchem Preis und bis wann gebaut werden soll. Vom GU aus gesehen ist ihm dieser Fisch auf sicher, wieso soll er sich da bezüglich Preise und Plänen noch genau soviel Mühe geben wie bei einem Kunden, den er noch an die Konkurrenz verlieren könnte?

Macht unbedingt eine Sitzung wie von winner60 empfohlen, und nehmt dort ins Protokoll, dass Zusatzleistungen und Kostenüberschreitungen nur akzeptiert werden, wenn:

a) sie vom Bauherrn schriftlich in Auftrag gegeben und die Kosten schriftlich abgesegnet wurden (Es wird keine günstigen Offerten für Zusätze geben, weil ihr ja nicht am GU vorbei kommt, aber Ihr wisst wenigstens laufend Bescheid)

/emoticons/default_cool.png der GU unvorgesehenes sofort (d.h. spätestens dann, wenn man es auf der Baustelle merkt) mit Kosten dem Bauherrn mitteilt und von diesem visieren lässt;

Erstellt ferner parallel ein Tagebuch und eine laufende Baukostenrechnung aufgrund Eurer Informationen, sendet diese dem GU periodisch zu und bittet umgehend um Stellungnahme. Nur so seid ihr sicher, dass nicht doch noch allzuviel dazukommt.

Ich verstehe, dass man gerne individuelle Änderungen in Fertighäuser einbringt. Nur, die Standardmodelle sind vom GU bezüglich Aufwand abschätzbar und die Planungssicherheit und -Effizienz ist ja ein Grund für die in der Regel günstigeren Preise. Individuelle Abänderungswünsche werden unverhältnismässig teurer werden, zumal ihr ja nicht mehr auf einen anderen Unternehmer ausweichen könnt. Wenn auch noch Leitungen anders verlegt werden müssen, wird dies noch mehr der Fall sein.

 
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vielen dank für die antworten!

ein gespräch mit ihm bringt nichts. bei den letzten gesprächen per email, hatten wir wieder gesehen, dass wir auf keinen nenner kommen. es wurden sogar vorschläge für eine küche ausgehandelt, eine woche vor der baueingabe. für alles müssen wir nur ja und amen sagen.

wir haben uns erkundigt, was uns eine vertragsauflösung kosten würde, konnte niemand so genau sagen, wurden nur hinweise aufs or gegeben.

was würde das kosten? anzahlung geleistet, 2. zahlung wäre fällig und baueingabe ist gemacht!

besten dank

 
guckst Du hier

danach kann der Aufraggeber gem Art. 377 vom Vertrag zurücktreten. Das Problem ist, nur "gegen volle Schadloshaltung des Unternehmers", und darüber lässt sich trefflich streiten. Wenn Ihr die Sache nicht ganz abschreiben wollt, wird es auch absehbar, dass ein anderer Unternehmer nur ungern einsteigt (das ist, wie den Teller eines anderen fertig leer essen) und bei Problemen immer sagen wird, das habe der Vorgänger vermurkst.

 
besten dank für die antworten.

wir haben uns vom gu getrennt und machen in eigenregie weiter. da wir keinen zeitlichen druck haben, klappt es bisher sehr gut.

leider bleibt der nachgeschmack gu erhalten.

uns würde es interessieren, wer für die schlechte baueingabe rechtlich haftet, mehrkosten? wir haben uns in der einsprachefrist getrennt vom gu.

es kam aus, dass die kanalisation falsch eingegeben wurde ( bestehende schächte wurden nicht überprüft ) und der abfluss vom meteorwasser entspricht nicht dem gewässerschutzbereich. bei diesem wurde immer von uns gesagt, dass wir auf einem grundwassergebiet wohnen.

auch der wärme und energienachweis wurde nicht eingereicht.

wir hoffen hier eine antwort zu bekommen.

 
Hallo häuslebau,

die Trennung war wohl eine gute Entscheidung. Wenn jemand so penetrant keine Angaben über Kosten gibt, dann muss man annehmen, dass er etwas verbergen möchte. Das muss in diesem Fall aber nicht sein Gewinn sein.

Wie es scheint, hat es dazu auch an den passenden Leistungen gefehlt, was letztendlich auch zu den nicht beachteten Details der Baueingabe führte...... Entweder hatte er zuviel zu tun, keine große Lust oder wenig Ahnung.... kannst es Dir aussuchen.

Hast Du denn bei der Trennung noch Zahlungen leisten müssen? Was genau hat er alles schon bezahlt bekommen?

Wenn ein Baueingabeplan technisch falsch ist, Du diesen bezahlt hast, dann ist es ein Mangel an der Planung und er müsste dies kostenlos ändern. Somit kommst Du wieder in den Besitz einer ja bezahlten, diesmal aber korrekten Baueingabeplanung.

Wenn dem so wäre, ist es natürlich fraglich, bei dem gezeigten Verhalten, dass er hierauf gleich anspringen würde. Ein langer Schriftwechsel wäre wohl das Minimum, wenn nicht noch mehr....

Solltest Du diese Leistung nicht (oder noch nicht) bezahlt haben, wirst Du wohl auch nur schwerlich Kostenersatz bekommen. Sind Dir denn, ausser der mangelhaften Baueingabe, sonstige Kosten in diesem Zusammenhang entstanden?

 
wir haben uns auch von unserem 1. GU getrennt - in einer ähnlichen Phase wir ihr wart - nur kam im Gegensatz zu Euch die Baubewilligung nicht durch, weil sie gegen geltendes Recht verstiess (ein weiterer Beweis dafür, wie exakt der GU gearbeitet hat...).

Wir kamen schlussendlich mit einem blauen Auge davon, haben die Reservationszahlung samt Zinsen zurückerhalten (nach Gang vor Gericht). Nachträglich muss ich aber sagen, dass dies wohl die beste Entscheidung war die wir je getroffen haben, vom Vertrag zuzrückzutretten und mit einem anderen GU zu bauen. Es gibt halt schon imense Unterschiede und viele wollen halt Bauherren übers Ohr hauen...

Drücke Euch die Daumen, dass es beim 2. Projekt richtig klappt - so wie bei uns /emoticons/default_smile.png

PS: Bei uns kam OR366 zur Anwendung - und nicht OR377 (glücklicherweise! - den feinen, aber wichtigen Unterschied verstehen wohl nur Juristen)

 
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Habt Ihr mit Zili gebaut? Fals ja, wie war eure Erfahrungen? Sind sie gut? Und wurden die Mängel schnell behoben? Wir sind am überlegen ob wir mit Ihnen bauen sollen.

 
hallo pfälzer

wir hatten eine anzahlung von 15t gemacht. die nächste zahlung wäre bei der eingabe fällig gewesen, haben wir aber nicht mehr bezahlt, da wir gekündigt haben. wir haben ihn schon mehrmals aufgefordert eine detailierte abrechnung zu geben, leider fehlanzeige und sie wird in keinem wort von ihm erwähnt. daher können wir nicht 100% sagen, für was das geld war. steht auch nicht im werkvertrag.

die einzigen ausgaben von ihm waren, eine höhenvermessung des grundstückes, das baugespann stellen und die 100ter pläne für die eingabe + die eingabeblätter.

die eingabe (unterschrieben) wurde von einem architekten gemacht, welcher pläne für ihn macht.

wenn wir uns früher schlau gemacht hätten, könnte man alles im internet finden für die eingabe - wärme und energietechnisch, gewässerbereich usw.

ansonsten haben wir keine zusätzliche kosten.

gruss

 
besten dank noch an kurt wagner für seinen beitrag und fall.

wir bereuhen keine minute das wir uns getrennt haben. für unseren bau die beste entscheidung.

die bewilligung wurde uns so erteilt, mit dem einreichen der oben genannten sachen vor dem baubeginn.

wie weit wir mit ihm verfahren wissen wir noch nicht. da er sehr unkooperativ ist, könnte es weit gehen.

gruss

 
Hallo häuslebau,

bei einem GU ist die erste Zahlung meist eine Vorauszahlung für die eigene Kasse, ggf. um die erste Verkäufer-Rate zu zahlen, falls er über solche verfügt. Wenn nicht, geht es in die eigene Kasse.

Zudem wird davon der Aufwand für die Vermessung oder Vorplanung bezahlt, zumindest dann, wenn er keine eigenen Planer hat, was hier ja wohl der Fall zu sein scheint.

Wie dem auch sei, wenn Du die erforderlichen Dinge noch selbst erledigen kannst, dann mache es um die eigentlichen Baufreigabe zu erhalten. Damit bist Du wieder frei in Deiner Entscheidung wie Du weiter verfahren möchtest.... neuen GU suchen oder eine direkte Einzelvergabe an die Handwerker, welches Dir letztendlich die größere Kostentransparenz bietet, sowie die Möglichkeit Entwicklungen entgegenzusteuern und die Leistung einzeln durch Vergabe an bekannte, seriöse Handwerker in ihrer Qualität besser zu bestimmen.

Der GU nimmt von denen die gerade Zeit haben, immer den günstigen.....

Ob Dir der Architekt des GUs eine Hilfe wäre, kann ich nicht beurteilen. Es ist jedoch fraglich ob dies eine echte Hilfe wäre, denn eigentlich hätte ihm das ja selbst auffallen müssen und er hätte dies ändern müssen.

 
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Hallo zusammen,

auch wir haben gerade vor, uns von unserem GU zu trennen. Die Zusammenarbeit mit dem GU ist sehr, sehr mühsam.

Mit den Kosten für Extrawünsche läuft es bei uns genauso, man bekommt keine Auskünfte auch nach x-maligen nachfragen (telefonisch und per mail).

Der Minergie-Nachweis liegt auch noch nicht vor, man wusste bis vor ein paar Tagen nicht einmal, dass jetzt 3-fach verglaste Fenster vorgeschrieben sind (darauf mussten wir hinweisen).

Einige noch notwendige Unterlagen haben wir auch nach inzwischen über 4 Monaten noch nicht erhalten.

Ebenso haben wir schon mehrfach einen Terminplan verlangt, bis heute aber nie gesehen.

Die Baueingabe wurde gemacht und ist mit einigen Hindernissen auch durch, da danke ich in erster Linie der Gemeinde die sehr kooperativ war und uns eine 2. Eingabe erspart hat.

Die erste Teilzahlung haben wir zwar schon geleistet, wollen jetzt aber aus dem Vertrag aussteigen, da wir Befürchtung haben am Ende in eine Bauruine einzuziehen, da der GU nach der ersten Zahlung keinerlei Bemühungen mehr zeigt.

Evtl. könnt ihr uns da ein bisschen weiterhelfen. Habt ihr gleich einen Anwalt eingeschaltet oder habt ihr erstmal so gekündigt? Für Tips sind wir immer dankbar. (gerne auch per mail).

Grüsse

 
Hallo Sid und Nancy,

nun ihr kennt ja euren GU und wisst evtl. wie oder wie er nicht auf eine Kündigung reagiert?

Im Prinzip ist eine eigene Kündigung kein Problem, evtl. willigt er aber in eine solche schneller ein, wenn das passende und korrekte Schreiben von einem Anwalt kommt. Das aufsetzen eines passenden Kündigungsschreibens darf ja nicht die Welt kosten.

Evtl. sind aber gewisse Gesetzespassagen entscheidend und dürfen für einen Erfolg nicht fehlen!

Manche GU leben auch davon, dass die Kunden wieder kündigen und sie mit einer Abstandszahlung bzw. mit der ersten Rate, gerne zufrieden sind.... dann brauchen sie das Haus erst nicht zu bauen, haben keinen Ärger und kein Risiko.

Zumindest gibt es hier bei uns solche Unternehmen.

Die leben sogar ganz gut davon.

Das scheint aber hier nicht unbedingt die Ausnahme zu sein, mit Terminplänen tun sich wohl viele in der Schweiz sehr, sehr schwer.... da müsste man ja alles schon vorher geklärt und terminiert haben... das ist wohl vielen zuviel Stress..... macht man gerne alles der Reihe nach....

 

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