Weiss jemand, ob auch eine GU ein Handwerkerpfandrecht eintragen kann? Hintergrund dieser Frage ist der Umstand, dass 8 Monate nach dem Einzug plötzlich vollkommen utopische Forderungen für angebliche Mehrleistungen gestellt werden. Dabei droht die GU auch gleich mit dem Handwerkerpfandrecht /emoticons/default_confused.png. Uebrigens, die Abnahme hat im Juli 2009 stattgefunden, danach wurden nur noch kleine Garantiearbeiten durchgeführt. Die 90-Tage-Frist wäre also so oder so längstens abgelaufen.
Mirella /emoticons/default_smile.png
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