Wir haben vor 9 Jahren eine Parzelle mit Altliegenschaft mit gegenseitigem Grenzbaurecht für Gagrae erworben. Im Herbst 2010 haben wir das alte Haus sowie die im Grenzbaurecht stehende Garage abgerissen und sind zur Zeit am Bau eines neuen 3-MFH. Im Zuge der Gartenumgestaltung haben wir nun festgestellt, dass die Nachbarsgarage wie auch die Parzellenbegrenzung in Form einer Mauer nicht einfach an unsere Grenze gebaut wurde, sondern über die gemeinsame Grenze hinaus mit wenigen Centimetern auf unserer Parzelle steht. Über die gesamte Länge der gemeinsamen Grenze von 17m würde wir gerne eine neue Parzellenabgrenzung erstellen. Können wir den Nachbarn zum Rückbau der auf unserer Parzelle gelegenen Baulichkeiten zwingen oder verjährt ein solcher Anspruch, da es quasi im Sinne des Gewohnheitsrecht stillschweigend akzeptiert wurde. Die alte Mauer und die Fassade der Nachbarsgarage, die nicht genutzt wird ist ungepflegt und in schlechtem Zustand.
Für einen Rat wäre ich dankbar.
Für einen Rat wäre ich dankbar.