Kapital aus 3a Vorsorge

rman

Mitglied
27. Nov. 2007
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Hallo zusammen

Ende Woche werden wir unseren Grundstückkauf abschliessen und notariell beglaubigen lassen. Zusammen mit dem unterzeichneten Werkvertrag könnte ich ab diesem Zeitpunkt Kapital aus meinem 3a-Vorsorgekonto beziehen.

Soweit so gut....

Nun stellt sich die Frage, ob wir dieses Kapital noch im 2007 oder erst im 2008 beziehen sollten?

Wie wirkt sich das steuerlich (Kanton Luzern) aus?

> Ich habe noch im 2007 den max. steuerbefreiten Betrag von CHF 6'192.-- einbezahlt. Gilt diese Steuerbefreiung auch, wenn dieses Kapital noch im selben Jahr wieder bezogen wird?

 
Das ausbezahlte Kapital wird mit einem separaten Steuersatz (je nach Kanton massiv verschieden) berechnet. Daher wird die Einzahlung als Abzug dennoch zugelassen. Der max. Betrag (für Leute mit PK) ist Fr. 6'365.-, der von dir angegebene Betrag war in der vorherigen Steuerperiode gültig.

Martin

 
Ich denke es wäre steuerlich günstiger dieses Jahr einzuzahlen und dann nächstes Jahr den ganzen Betrag zu beziehen.

Grund: die Progressionskurve.

 
Du kannst den Betrag diese Jahr beziehen und der bereits einbezahlte Betrag wird dir trotzdem angerechnet.

Je nach Hypotheke wäre aber eventl. besser für euch wenn ihr im 2008 den Jahresbetrag auch noch einbezahlt und abziehen könnt und dann den Gesamtbetrag bezieht.

Atina

 
@atina

Besten Dank für deine Info. Genau das wollte ich wissen.

Das mit dem Jahresbetrag für 2008 ist natürlich auch eine Überlegung wert...

 
also absolut richtig:)

steuertechnisch macht es keinen unterschied ob du pro 07 oder 08 den vorbezug machst

natürlich wäre es von vorteil inkl. der maximalen zahlung per 08 (maximalbetrag pro 2008 ist bis dato noch nicht bekannt - sollte aber bald kommuniziert werden in den medien) einbezahlen - mittels der steuererklärung im frühjahr 2009 für das Jahr 2008 noch vom vollen Abzug profitieren und trotzdem nach der jeweiligen Einzahlung 08 alles rausholen.

gruss von interesting

 
Hallo zusammen

Ende Woche werden wir unseren Grundstückkauf abschliessen und notariell beglaubigen lassen. Zusammen mit dem unterzeichneten Werkvertrag könnte ich ab diesem Zeitpunkt Kapital aus meinem 3a-Vorsorgekonto beziehen.

Soweit so gut....

Nun stellt sich die Frage, ob wir dieses Kapital noch im 2007 oder erst im 2008 beziehen sollten?

Wie wirkt sich das steuerlich (Kanton Luzern) aus?

> Ich habe noch im 2007 den max. steuerbefreiten Betrag von CHF 6'192.-- einbezahlt. Gilt diese Steuerbefreiung auch, wenn dieses Kapital noch im selben Jahr wieder bezogen wird?
Ich habe das gleiche Problem.

Ich habe aber 2 Konten bei verschiedenen Banken. Das eine Beziehe ich dieses Jahr das ander anfang nächstes Jahr.

Nach meiner Meinung bist Du nicht Steuerbefreit wenn Du das Geld beziehst zahlst Du trotzdem Steuern darauf.

 
Hallo zusammen

Durch einen Kapitalbezug aus der 3. Säule entsteht kein zusätzlicher Aufwand in der Progression, da der Bezug separat besteuert wird. Und zwar zu einem 5tel der normalen Steuern.

Ebenfalls ist es auch erlaubt im gleichen Jahr einzubezahlen und dies am Einkommen abzuziehen und gleichzeitig das Kapital für das Bauvorhaben wieder zu beziehen.

Gruss

 
Durch einen Kapitalbezug aus der 3. Säule entsteht kein zusätzlicher Aufwand in der Progression, da der Bezug separat besteuert wird. Und zwar zu einem 5tel der normalen Steuern.
Auch die Vorsorgegeld-Besteuerung unterliegt der Progression, darum wird allgemein empfohlen mehrere Konti zu haben und diese jährlich gestaffelt aufzulösen.Desweiteren wird durch das Einzahlen 3a die Progression der Einkommenssteuer reduziert, ob man den Betrag den man während des Jahres eingezahlt hat gleich wieder beziehen kann und trotzdem an den Steuern abziehen ist mir unbekannt.

Ich denke da hat sich der Staat sicher was überlegt, sonst würde ja jeder Selbstständige den Maximalbetrag einzahlen und im gleichen Jahr wieder beziehen, das wäre ein lukratives Geschäft (Grenzsteuersatz beim Einkommen fällt weg, versteuert wird hingegen mit dem Vorsorgesatz, d.h. 4/5 der Steuerschuld auf die rund 30t). Hierzu würde ich unbedingt das Steueramt anfragen.

Zum Thema Steuerberechnung gibt es schon ein Thema mit Links zum Nachrechnen /emoticons/default_wink.png

http://www.haus-forum.ch/finanzierung-rechtliches-und-amtliches/1779-bezug-saeule-3a-wie-berechne-ich-die-steuern.html

 
Da habe ich mich wahrscheinlich einwenig falsch ausgedruckt. Natürlich unterliegt der Kapitalbezug der Progression. Aber er wird nicht zum Einkommen dazugeschlagen sondern gesondert besteuert. (siehe DBG Art. 38)

 
@Raycecile

Es ist möglich das Kapital, welches im Jahr einbezahlt wurde sich auszahlen zu lassen. Du kannst das natürlich nicht jedes Jahr machen, da die 3 Säule höchstens alle 5 Jahre nach dem letzten Bezug bezogen werden kann.

Gruss Atina

 
Besten Dank an alle!

Auch mein Bankberater versicherte mir, dass ich Einlagen steuerlich abziehen kann, auch wenn dieses Kapital noch im selben Jahr wieder bezogen wird.

Also mal eine gute Nachricht seitens Steuern...

 

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