Katastrophen GU - Eigentumsübertrag aber das Haus ist noch nicht fertig

Amphoter

Mitglied
02. Juni 2012
6
0
0
Hallo

Wir sollten eigentlich seit Oktober 2012 in unserem Haus wohnen.

Das Haus haben wir Schlüsselfertig von einem Gu gekauft.

Leider hat unser GU alles so schlecht geplant, dass wir nun seit Oktober 2012 in einer Ferienwohnung hausen.

Auch der zweite Einzugstermin Dezember 2012 wurde nicht eingehalten, und auch nicht der dritte im Februar 2013 nicht.

Nun steht der vierte Einzugstermin, Ende März an.

Jedoch muss nach heutigem Stand sind noch folgende Arbeiten zu machen:

- Alle Zimmer und die Garage streichen

- Parkett in drei Zimmern verlegen

- Küche fertig einbauen (da muss noch das Rohr für die Abzugshaube nach draussen verlegt werden, da es vom Architekten vergessen wurde)

- Alle Steckdosen montieren

- WC und alle Armaturen montieren

- Das Haus reinigen

- Die Fassade fertig machen

- Storenmontage

- An der Umgebung wurde noch gar nichts gemacht

Unser GU möchte nun den Eigentumsübertrag per 28. März machen, sowie die Bauabnahme am gleichen Tag.

Sollen wir das wirklich machen, oder was sind denn eure Erfahrungen, Ratschläge?

Vielen Dank für eure Hilfe

 
Bevor alle Arbeiten korrekt ausgeführt wurden würde ich KEIN Abnahmeprotokoll unterschreiben. Wenn du Schlüsselfertig gekauft hast, dass muss auch Schlüsselfertig geliefert werden. Der GU hat ja auch entsprechend an deinem Objekt verdient, ansonsten ist es sein Risiko. Ich hoffe, du hast nicht schon alles bezahlt? Wünsche dir, dass alles gut kommt!

 
Bevor alle Arbeiten korrekt ausgeführt wurden würde ich KEIN Abnahmeprotokoll unterschreiben. Wenn du Schlüsselfertig gekauft hast, dass muss auch Schlüsselfertig geliefert werden. Der GU hat ja auch entsprechend an deinem Objekt verdient, ansonsten ist es sein Risiko. Ich hoffe, du hast nicht schon alles bezahlt? Wünsche dir, dass alles gut kommt!
Bezahlt haben wir noch nichts, ausser den Reservationsbetrag

 
Hallo Amphoter

Du kannst ja mal Deinen GU fragen, wozu er diese Aktion startet, wenn die Leistung augenscheinlich noch nicht fertig ist?

Bei der Anzahl von offenen Punkten ergibt eine Abnahme/Übernahme natürlich überhaupt keinen Sinn. Es sei denn, dass in Deinem Vertrag steht, dass mit der Übernahme/Abnahme (bzw. zuvor BIS zu dem Termin) die ganze Restkaufsumme fällig wird? Und auch schon aus diesem Grund solltest Du diesen Termin verschieben.

Dein GU kommt nicht, rein zufällig, aus dem gleichen Ort?

 
Alle diese Arbeiten können nicht ordnungsgemäss bis zum 28. März ausgeführt werden, darum würde ich nicht unterschreiben. Zudem muss die Gemeinde das Haus als bewohnbar abnehmen, ohne die Installation der Sanitär-Armaturen wird sie da sowieso kein OK geben.

Wenn ihr den Einzugstermin schriftlich vereinbart habt, würde ich die Kosten für das Ferienhaus der GU in Rechnung stellen.

Gruss, mpaxx

 
Hallo Amphoter

Nenn doch Deinen GU mal bei Namen. Solange Du bei Deinen Schilderungen hier im Forum bei den harten Fakten und Tatsachen bleibst, ist dies gegenüber diesem GU keine Rufschädigung.

Grüsse

Tom

 

Statistik des Forums

Themen
27.498
Beiträge
257.739
Mitglieder
31.783
Neuestes Mitglied
Christian77